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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:07
Titel
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Aber hast du ne rechnung geschrieben? Was hast du abgerechnet? Wenn ja, dann ist das als mündlich geschlossener Vertrag zu werten. Und wenn der Auftraggeber seine Interessen gewahrt sehen möchte, dann wird es schwer ihm das zu verwehren.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:11
Titel
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Pixelkind hat geschrieben: | Zitat: | Und dann entscheidet die Agentur, ob Du ihren (!) Kunden als Referenz nutzen darfst. |
Welcher §? Das bezweifle ich. Ich habe als freier Mitarbeiter projektbezogen gearbeitet sprich einige Aufträge von zu Hause aus erledigt. Einen Freier-Mitarbeiter-Vertrag gab`s nicht. Und soweit ich weiß wird Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht
zugunsten des Urhebers ausgelegt, wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde. |
so einfach isses dann doch nicht... den auftrag bekommst du ja nicht vom kunden sondern von der agentur. deine rechnung wird auch von der agentur bezahlt. also ist dein kunde die agentur und niemand anderer. urheberrecht liegt eh immer bei dir... beim nutzungsrecht is das so ne sache - aber ich schätze mal das wird bei einer freien mitarbeit auch nicht anders sein, wie bei einem angestellten. mit bezahlung deiner rechnung überträgst du das nutzungsrecht an deinen auftraggeber, sofern nix anderes vereinbart wird... diskussion darüber haben wir die tage schon mal geführt...
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 20.04.2006 13:36
Titel
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Pixelkind hat geschrieben: | Zitat: | Und dann entscheidet die Agentur, ob Du ihren (!) Kunden als Referenz nutzen darfst.
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Welcher §? Das bezweifle ich. |
Tja. Du hast hier gefragt, Antworten bekommen. Wenn Dir die nicht passen, geh' zu einem Rechtsanwalt und bezahle ihn dafür, dass er Dir das erklärt.
Zitat: | Ich habe als freier Mitarbeiter projektbezogen gearbeitet sprich einige Aufträge von zu Hause aus erledigt. Einen Freier-Mitarbeiter-Vertrag gab`s nicht. |
Du bist bezahlt worden? Dann gab's auch einen Vertrag. Ob der schriftlich vorlag oder nicht.
Und Dein Kunde ist die Agentur gewesen, nicht der Automobilhersteller.
Zitat: | Und soweit ich weiß wird Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht zugunsten des Urhebers ausgelegt, wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde. |
Wo hast Du das denn her? Dein Kunde - die Agentur - bezahlt Dich dafür, dass Du ihnen ein Projekt abwickelst, dass sie (die Agentur) für einen ihrer Kunden bearbeitet. Und natürlich bezahlen sie (die Agentur) Dich dafür, dass Du ihnen die Nutzungsrechte abtrittst. Denn was sollten sie mit Deiner Arbeit ohne die Nutzungsrechte? Sie (Deine Arbeiten) sich an die Wand pinnen?
c_writer
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:48
Titel
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Es ist zwar richtig, daß die Nutzungrechte an die Agentur / den Auftraggeber abgetreten werden, trotzdem gibt es AGB von Freelancern wonach die eigenen Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt / veröffentlicht werden dürfen. Daraus folgt, daß es Richter geben könnte, die grundsätzlich dieses Recht - auch ohne Vertrag - gelten lassen.
Gruss Diesel
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 20.04.2006 13:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:51
Titel
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In die AGB kannst du reinschreiben was du willst. Wen die Regelungen zu einem Werkvertrag mehr zählen, dann sind die AGB damit überstimmt. Zu untersuchen ist halt, ob ein Werkvertrag zwischen Freelandcer und Agentur zu Stande gekommen ist.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:51
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Es ist zwar richtig, daß die Nutzungrechte an die Agentur / den Auftraggeber abgetreten werden, trotzdem gibt es AGB von Freelancern wonach die eigenen Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt / veröffentlicht werden dürfen. Daraus folgt, daß es Richter geben könnte, die grundsätzlich dieses Recht - auch ohne Vertrag - gelten lassen.
Gruss Diesel |
nur die frage ist halt - will man es wegen ein paar referenzen bis zu einer gerichtsverhandlung kommen lassen?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 20.04.2006 13:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 13:52
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Nimroy hat geschrieben: | In die AGB kannst du reinschreiben was du willst. Wen die Regelungen zu einem Werkvertrag mehr zählen, dann sind die AGB damit überstimmt. Zu untersuchen ist halt, ob ein Werkvertrag zwischen Freelandcer und Agentur zu Stande gekommen ist. |
Das überzeugt mich überhaupt nicht, aber es gibt hier ja noch so einen Spezialisten, vielleicht will der mal was dazu sagen.
aUDIOfREAK hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Es ist zwar richtig, daß die Nutzungrechte an die Agentur / den Auftraggeber abgetreten werden, trotzdem gibt es AGB von Freelancern wonach die eigenen Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt / veröffentlicht werden dürfen. Daraus folgt, daß es Richter geben könnte, die grundsätzlich dieses Recht - auch ohne Vertrag - gelten lassen.
Gruss Diesel |
nur die frage ist halt - will man es wegen ein paar referenzen bis zu einer gerichtsverhandlung kommen lassen? |
Nun, Referenzen sind schon irgendwie wichtig für die Homepage etc. Und die Fragestellung ist erstmal durchaus berechtigt. Was man hier zu 90% klären kann braucht man nicht per Rechtsberatung zu bezahlen.
Gruss Diesel
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 20.04.2006 13:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pixelkind
Threadersteller
Dabei seit: 24.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 14:05
Titel
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Zitat: | Denn was sollten sie mit Deiner Arbeit ohne die Nutzungsrechte? Sie (Deine Arbeiten) sich an die Wand pinnen? |
Den unmittelbaren Zweck vom Produkt nützen, sprich als Webseite oder Printprodukt! Das ist doch genau das Nutzungsrecht, das man mit dem Auftrag miterlangt hat. Ich meine es gelesen zu haben, daß wenn nichts weiteres vereinbart wurde, die enge Auslegung des Urheber-/Nutzungsrechts entsteht, sprich es darf anderweitig nicht verwendet werden. Es gab doch so einen Fall einer Designerin, deren Entwürfe weiter von Agentur verwertet wurden und keine explicitie Nutzungsrechte entrichtet wurden.
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