mikesch
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: Leverkusen
Alter: 47
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Verfasst Di 03.02.2004 13:38
Titel
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jaja die Rrferenzliste.
das wissen wahrscheinlich die wenigstens aber es reicht nicht die sachen gemacht zu haben und schon darf man sie veröffentlichen obwohl das gang und gebe ist.
rechtlich gesehen benötigt man die zustimmung des kunden und bei referenzen aus ausbildung und praktikas hat man sowieso kein urheberrecht an den dingen.
hier gilt es dann ein übereinkommen mit der agentur oder firma zu finden, welche es dann erlaubt die referenzen unter besonderer kennzeichnung (im normalfall: "während meine ziet bei XY habe ich an Projekt ZX mitgewirkt oder realisiert") aufzulisten.
na wert hat das gewusst, das man auch als freier oder agentur die zustimmung des kunden benötigt.
ich hab es selber auch erst vor kurzem erfahren.
gruß mikesch
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