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Thema: Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt" vom 29.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt"
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chr1s
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2009
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.04.2010 23:46
Titel

Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt"

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Hallo Ihr,

ich habe einen Kunden für den ich einen Internetauftritt für sein Tattoo- und Piercingstudio erstellen soll.
Soweit sogut.
Allerdings möchte er nun auch Fotos seiner gemachten Intim Piercings- und Tattoos auf der Seite veröffentlichen.
Die Fotos hat er - und die Kunden sind auch damit einverstanden.

Es geht mir nun darum, wie ich so etwas korrekt absichere.

Ich habe natürlich schon gegoogelt aber dabei nur herausgefunden, dass z.B. das Verfahren via Personalausweisnummer ungültig ist...
und mit einer einfachen Abfrage alla "sind Sie denn wirklich 18?! *zwinker*" ist es sicherlich auch nicht getan.

Habt ihr dazu Erfahrungen?
Gruß,
Christoph
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 00:40
Titel

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Ich halte das Ganze für vollkommen überflüssige Hysterie. Kein Kind fällt in Ohnmacht, wenn es vernünftig erzogen wurde und seine Eltern nackt sieht. Vielleicht nicht gerade beim Vögeln, aber ein gepierster Schniedel ist keine Pornografie.
Also - was solls?
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Icehawk

Dabei seit: 17.04.2002
Ort: gleich hinten links
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 07:17
Titel

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@qualidat
Was du findest ist dem Gesetzgeber relativ egal. Der agiert zu weilen relativ willkürlich. Ich wäre mit so etwas realtiv vorsichtig.

Eine Möglichkeit wäre einen geschützten Bereich einrichten, in dem man sich nur mit vorheriger Anmeldung und entsprechender Überprüfung der Volljährigkeit einen Zugang bekommt.
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Noti

Dabei seit: 15.07.2008
Ort: Wien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 08:38
Titel

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aber wird das nicht teilweise bei einschllägigen seiten so gelöst, dass das steht "ja ich bin über 18 blabla" und durch den klick bestätigt man das bzw. is selber schuld wenn man jünger is?

vllt. auch überlegen nen server in nicht-deutschland zu nehmen?
wo die rechtsprechung durchsichtiger ist vllt?!

nur so mal ins blaue gedacht...
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 08:59
Titel

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sind sexuell anregende bilder nicht erst dann, wenn menschen beim geschlechtsakt oder mit erregtem foo abgebildet sind? son pen0rpiercing wird ja wohl nicht fotografiert wenn der ne latte hat oder? *ha ha*

aber zur sicherheit > anwalt.
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Peter Lustig

Dabei seit: 10.03.2010
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 09:31
Titel

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Noti hat geschrieben:
aber wird das nicht teilweise bei einschllägigen seiten so gelöst, dass das steht "ja ich bin über 18 blabla" und durch den klick bestätigt man das


* Ja, ja, ja... *
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Noti

Dabei seit: 15.07.2008
Ort: Wien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 09:41
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
aber zur sicherheit > anwalt.


das auf jeden fall.
dann kann dir auch keiner ans bein pinkeln später mal (bzw. dem tätowierer).
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skate-rock

Dabei seit: 29.08.2003
Ort: Osnabrück
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 10:23
Titel

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ich würd ne extra seite dafür anlegen, vor dem betreten dann nochmal ausdrücklich drauf hinweise "blabla nur ab 18, wenn du wirklich 18 bist, hier klicken blalba".. so ist das doch auf vielen großen, auch deutschen, seiten gelöst.
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