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Thema: Rechtliches zu Newsletter vom 11.04.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtliches zu Newsletter
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a7
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Dabei seit: 22.02.2005
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Verfasst Mo 11.04.2005 22:58
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Rechtliches zu Newsletter

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Hallo ich Schlauen, Lächel

arbeit derzeit für eine Firma die zumindest bisher quasi keinen Kontakt mit Werbung im allgemeinen oder auch nur strukturierte Vermarktung und PR gehabt hat - erwartungsgemäß chaotisch läuft das ganze Menno!
Jetzt ist eine Frage aufgetreten bei der ich mich nicht auskenne da ich sie für gewöhnlich von vorneherein ausschließe - und zwar hat die Firma über Jahre hinweg eine Frontpage Homepage mit vielen schönen blinkenden gifs gehabt, dabei war ein Kontaktformular über das ca 2500 Leute Anfragen zu Produkten abgeschickt haben. Jetzt soll ich aus diesen Emails und anderen Quellen eine Adressendatenbank zusammen stellen auf die ein Newslettersystem zugreifen kann - technisch kein größeres Problem (kann ja jeder bessere Internetwurm *zwinker*) aber rechtlich habe ich so meine Zweifel - Die leute haben nie zugestimmt einen Newsletter empfangen zu wollen. Hab gleich darauf hingewiesen, dass wenigtens ein "Abmelden-Link" eingebaut werden sollte, aber ob da trotzdem jm terror schieben könnte weis ich nicht * Keine Ahnung... *


Kann mir da jm genaueres zu sagen?



mfg
a7


ps: Naja falls alles schief geht verkauf ich die Adressen und setz mich nach Fiji ab *hehe*


Zuletzt bearbeitet von a7 am Mo 11.04.2005 22:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JorniJorni

Dabei seit: 10.08.2003
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Verfasst Di 12.04.2005 00:17
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Schau mal auf www.absolit.de
Da gibt es eine recht umfangreiche Sektion mit Informationen zu Urteilen, vielleicht ist da was dabei.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst Di 12.04.2005 09:25
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Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung.

Es muß bereits eine geschäftliche Beziehung bestehen, wenn man an jemanden "ungefragt" Werbung/ Newsletter etc. verschicken möchte.
Du solltest nachprüfen, ob dies der Fall ist. Dann würde ich empfehlen, nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, sondern den ersten "Newsletter" als Zustimmung zu gestalten, dass man in Zukunft weiterhin Informationen von der Firma erhalten will. Ein Abmelden-Link MUSS in den Newsletter - so oder so.
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