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Thema: Rechtliche Fragen vom 15.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtliche Fragen
Autor Nachricht
WerbestudioPeter
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2008
Ort: Hutthurm
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.02.2009 18:29
Titel

Rechtliche Fragen

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

hätte heute mal eine rechtliche Frage nach folgenden Sachverhalt:

Ich hab einen Kunden fotografiert und mit diesen Fotos eine Autogrammkarte gestaltet und für den Druck fertig gemacht.
Alles soweit kein Problem, das war auch per Angebot angeboten worden und danach gearbeitet. Im Angebot ist allerdings der Druck für XX Euro angeboten worden und die Gestaltung für YY Euro.

Jetzt möchte der Kunde allerdings die Druckdaten nur für YY Euros kaufen und die Autogrammkarten woanders drucken lassen. Ich hab mich hier nur brutalst ausgeschmiert, da ich weniger für die Gestaltung verlangt habe und dafür bei den Druckkosten noch was draufgeschlagen habe.

Wie ist nun die rechtliche Seite, muss ich den Kunden die Daten für YY Euro verkaufen oder kann ich dadurch mehr verlangen???

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Schriftsetzer

Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.02.2009 18:48
Titel

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Wenn er den Druck noch nicht beauftragt hat ist es sein gutes Recht, damit woanders hinzugehen. Du hast ihm ja zwei verschiedene Dienstleistungen angeboten und er hat sich aus dem Angebot halt für eine entschieden, für die andere nicht. Über Deine interne Kalkulation muß er nicht nachdenken. Wenn er freilich beides beauftragt hat, kannst Du theoretisch auf Erfüllung des Vertrages bestehen, praktisch hat das keinen Wert, weil er dann sauer ist und Du vielleicht Deinem Geld hinterherlaufen mußt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.02.2009 19:28
Titel

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wenn du nicht vorher klar gemacht hast, das der preis der gestaltung gebunden ist, an die beauftragung des drucks, hast du wohl verloren. wenn du 2 verschiedene dienstleistungen angeboten hast ist es das gute recht des kunden, dich nur mit einem teil deines angebots zu beauftragen. das du den preis der gestaltung abhängig gemacht hast vom aufschlag auf den druckpreis kann der kunde ja nicht wissen, wenn du ihm das nicht kommunizierst.

du könntest nun komplett vom angebot zurücktreten - aber ob das so sinnvoll ist. ich würd's als lehrgeld verbuchen und beim nächsten mal im vorfeld entweder die fronten klären oder die preise eben so kalkulieren, das die eine nicht von der andern dienstleistung abhängt (und wenn doch, dann das eben auch so im angebot vermerken).
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 16.02.2009 09:55
Titel

Re: Rechtliche Fragen

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WerbestudioPeter hat geschrieben:

Wie ist nun die rechtliche Seite, muss ich den Kunden die Daten für YY Euro verkaufen oder kann ich dadurch mehr verlangen???

Vielen Dank für Eure Hilfe.


du hast es ihm ja für diesen preis angeboten, was sollte denn deiner meinung nach einen aufschlag rechtfertigen? betrachte es mal von der seite des kunden. aber das wurde hier ja schon von schriftsetzer und audio auf den punkt gebracht.
alternativ könntest du ihm ein neues druckangebot machen und dabei deine "provision" etwas kürzen. wenn es dir dann noch etwas bringt.
 
 
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