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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 26.05.2012 13:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechtliche Frage bez. dem Druck von termingebundener Arbeit vom 02.02.2012

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtliche Frage bez. dem Druck von termingebundener Arbeit
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2012 12:03
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Rechtliche Frage bez. dem Druck von termingebundener Arbeit

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Liebe Medis und angehende,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der termingerechten Fertigung einer Bachelor Thesis, da geht es mir grundsätzlich um das Recht der Kunden bzw. der ausführenden Druckerei.

Ausgangssituation
Kunde A möchte seine Diplomarbeit bei der Druckerei B produzieren lassen, der Termin der Abgabe steht fest, telefonisch wird vereinbart, dass ein Tag vorher die Arbeit dem Kunde zur Verfügung gestellt wird.

Ablauf
Die Arbeit wurde zu den besprochenen Konditionen hergestellt, bei der Fertigung ergaben sich aber diverse Qualitätsmängel - teils verursacht durch Fehlinformation vom Kunden, teils durch die Verarbeitung durch die Druckerei. Die Arbeiten waren beim Termin der Abgabe nicht zu verwenden, kulanterweise hat die Universität dem Kunde aber noch 2 weitere Tage Frist gewährt um nachzubessern.

Kundenvorgehen
Der Kunde hat sich direkt über eine Internetdruckerei Exemplare erstellt, möchte nun zusätzlich die Kosten der Rechnung der ersten Druckerei nicht begleichen, erwartet aber, dass die Druckerei die Gesamtkosten der Produktion aus der Internetdruckerei übernimmt.

Frage: Welche Rechte und Pflichten bzw. Chancen hat hier die Druckerei?

Vielen Dank für die Info schonmal,
viele Grüße,
Tormi
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2012 12:12
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Die Druckerei hat alle Chancen dieser Welt.

Die gesetzlichen Regelungen des Schuldrechts (siehe BGB) setzen für den Schadenersatz und/ oder Rücktritt vom Vertrag die Fristsetzung mit Möglichkeit der Nachbesserung voraus. fristsetzung scheint hier möglich gewesen und auch vorgenommen worden zu sein. fristsetzung entfällt aber nur bei Unmöglichkeit. Ergo: Der Vertrag zwischen dir und der Druckerei ist nach wie vor wirksam. Und damit auch die daraus resultierenden Verpflichtungen der beiden Parteien.

Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern mein aus dem Studium erworbenes Rechtsverständnis.
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Nefliete

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Verfasst Do 02.02.2012 12:13
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Re: Rechtliche Frage bez. dem Druck von termingebundener Arb

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Tormentor667 hat geschrieben:

Die Arbeit wurde zu den besprochenen Konditionen hergestellt, bei der Fertigung ergaben sich aber diverse Qualitätsmängel - teils verursacht durch Fehlinformation vom Kunden, teils durch die Verarbeitung durch die Druckerei. Die Arbeiten waren beim Termin der Abgabe nicht zu verwenden, kulanterweise hat die Universität dem Kunde aber noch 2 weitere Tage Frist gewährt um nachzubessern.


hat der kunde a der druckerei denn die möglichkeit auf besserung gewährt? was genau war das resultat der fehlinformation? hat es zu dem qualiätsmangel geführt? was genau war denn falsch?

das ist ein klassischer fall für einen anwalt. hier wirst du keine konkrete antwort bekommen können, nur meinungen und einschätzungen.

und warum diese a+b nummer? bist du kunde oder drucker? Lächel
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2012 12:17
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Danke für die schnelle Antwort, und zur schnellen Erläuterung: Ich bin die Druckerei, nicht der Kunde *zwinker*

Die Frage ist ja generell wenn wir die Arbeiten des Kunden einen Tag vor der Abgabe zustellen, sie am nächsten Tag (also am Tag der Abgabe) den Mangel bei uns einreicht, dann gibt es ja eigentlich laut Ansetzung des Termins für uns nicht mehr die Chance den Mangel auszubessern, da der Termin eigentlich verpasst wurde (unabhängig davon, dass der Kunde nochmal 2 Extratage Frist erhalten hat).

Der Kunde hat sehr überzeugt gesagt, dass wir nicht mehr Nachbessern dürfen weil der Termin verpasst wurde, der Kunde ausser den Materialkosten an uns nichts bezahlt und ausserdem rechtlich erwartet, dass wir zusätzlich die gesamten Kosten seiner Internetproduktion bezahlen - d.h. wir bleiben auf unserer Rechnung sitzen und zahlen zusätzlich die Kosten der Internetdruckrei?!

Ich bezweifel dass das so funktioniert, ich sollte aber wirklich genau wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, dass ich dem Kunden das auch klar und deutlich darlegen kann. * Ich geb auf... *
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
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Verfasst Do 02.02.2012 12:31
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wenn ihr euch nicht einig werdet, dann muss eh ein anwalt her.

allerdings wenn er euch das recht verweigert nachzubessern, weil der termin vorbei ist, jedoch selber eine online druckerei beautragt, ist das schon seltsam. wenn er die materialkosten zahlt ist das doch schon mal ein anfang. die übernahme der kosten von der internetbude sehe ich auch nicht wirklich. aber das ist nur ein bauchgefühl. aber nimroys ausführung hörte sich doch schon vielversprechend an. zumindest klingt das mehr nach wissen, als nach einer groben schätzung. *zwinker*
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
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Verfasst Do 02.02.2012 12:38
Titel

Re: Rechtliche Frage bez. dem Druck von termingebundener Arb

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Nefliete hat geschrieben:
hat der kunde a der druckerei denn die möglichkeit auf besserung gewährt?

War aufgrund der terminlichen Lage nicht möglich bzw. der Kunde hat das Exemplar schon im Internet bestellt bevor sie uns die Möglichkeit zur Ausbesserung gegeben hat.

Nefliete hat geschrieben:
was genau war das resultat der fehlinformation? hat es zu dem qualiätsmangel geführt? was genau war denn falsch?

Zum einen wurde besprochen, die Arbeit 4/0-farbig zu drucken, am Ende wollte der Kunde doch aber 4/4-farbig drucken, da war die Produktion aber schon abgeschlossen (Kundenbock), der individuelle Umschlag wurde digital gedruckt, ist dann an den Rändern aufgebrochen (trotz Nutung, vollflächig schwarz bedruckt, war unser Bock).
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Do 02.02.2012 12:40
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Tormentor667 hat geschrieben:

Der Kunde hat sehr überzeugt gesagt, dass wir nicht mehr Nachbessern dürfen weil der Termin verpasst wurde, der Kunde ausser den Materialkosten an uns nichts bezahlt und ausserdem rechtlich erwartet, dass wir zusätzlich die gesamten Kosten seiner Internetproduktion bezahlen - d.h. wir bleiben auf unserer Rechnung sitzen und zahlen zusätzlich die Kosten der Internetdruckrei?!


Das darf der Kunde gerne so empfinden, Aber Rechtssprechung hat nichts mit empfinden zu tun.

Bei meiner Aussage beziehe ich mich auf §323 BGB, wenn du da was nachlesen willst. Wie man dort an Absatz 2, Satz 1 sieht, mag zwar die Fristsetzung entbehrlich gewesen sein, aber das würde erst mal nur den Rücktritt rechtfertigen. Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte sich ergeben aus §281, Abs. 2 BGB. Dabei muss aber die Vorschrift aus §254 miteinbezogen werden. Es sit aber nach Schilderung der Sachlage eh fragwürdig, ob es sich um einen erheblichen Mangel nach §434, Abs. 1 gehandelt hat.

Und spätestens hier sieht man, dass das Ganze letztlich sehr interpretationswürdig ist und fallabhängig. ich würde mir an eurer Stelle überlegen, welche Kosten hier einem Rechtsstreit gegenüberstehen und mich versuchen mit dem Kunden irgendwo in der Mitte zu treffen.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 02.02.2012 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2012 13:08
Titel

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Recht herzlichen Dank, Problem gelöst, Kunde plattgemacht * Applaus, Applaus *
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