mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 11:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechtefrage - Unterlagen des Profs mit Scans aus Büchern vom 30.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtefrage - Unterlagen des Profs mit Scans aus Büchern
Autor Nachricht
Dr.Dangerous
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: MW
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 11:59
Titel

Rechtefrage - Unterlagen des Profs mit Scans aus Büchern

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Mitstreiter,

ich überarbeite für meinen Prof. die Vorlesungsskripte und habe festgestellt, dass er viele Scans von z.B. Grafiken oder Schemas aus der Fachliteratur verwendet hat. Darf er das? Ich würde behaupten ja, wenn er die Quellen angibt.
Ich bin mir dessen aber nicht sicher...bitte helft mir, wenn es geht mit einem Verweis auf den entsprechenden § im Gesetz.

Vielen Dank im voraus.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html

Einfach mal nach "Schul" bzw. "Unterricht" suchen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da hat er schon recht, für Unterrichtszwecke gibts da Sonderregelungen, das war schon in der Schule so aber welches Gesetz das ist … hmmm * Keine Ahnung... *

vielleicht findst du den entsprechenden Hinweis in anderen im Web erhältlichen Vorlesungsskripten
  View user's profile Private Nachricht senden
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zim hat geschrieben:
aber welches Gesetz das ist … hmmm * Keine Ahnung... *


Klickst Du mal bitte meinen Link an? Danke.
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier mal ein direkter Link:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__46.html

Frag mich jetzt nicht was das auf deutsch heißt. Dort dürftest du aber genügend Stichpunkte finden um Google sinnvoll zu füttern. *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von top am Mo 30.06.2008 12:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Dr.Dangerous
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: MW
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.06.2008 12:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Cool, danke.

Ein Interessenfrage hätte ich da noch zu dem Gesetz:
Zitat:
[...]in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung[...]


Würde das bedeuten, dass an Privatschulen/-unis sowas nicht erlaubt ist, da hier meiner Meinung nach ein gewerblicher Hintergrund vorhanden ist?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Scans von Prospekten im Netz / Forum illegal ?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.