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Thema: Rechte Dritter vom 15.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte Dritter
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Abenaa
Threadersteller

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Verfasst Mo 15.06.2009 11:28
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Rechte Dritter

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Ich habe mal eine Frage. Ist der Auftraggeber einer Webseite (spätere Webseiteninhaber) nach § 10 Absatz 3 MDStV automatisch für seine zugearbeiteten Texte und Bilder verantwortlich, was Rechte Dritter betrifft? Oder MUSS man das im Vertrag noch einmal speziell verankern?

Vielen Dank im voraus.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.06.2009 11:31
Titel

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Das solltest du nochmal speziell verankern.
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Abenaa
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2008
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Verfasst Mo 15.06.2009 12:45
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Im Normalfall mache ich das auch. Es ist im Vertrag verankert. Nun bin ich aber darauf eingegangen, dass der Kunde mir nur das Angebot unterschrieben hat "Auftrag erteilt usw." und er meinte, dass wir da nicht erst großartig einen Vertag abschließen müssen. Ist er nun automatisch nach § 10 Absatz 3 MDStV für seine Inhalte selbst verantwortlich? So wie es im Impressum aufgeführt ist?
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.06.2009 12:59
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Das solltest du bei einem Anwalt fragen. Sowas kann man aber auch in seinen AGB verankern, die das abdecken.
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Abenaa
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.06.2009 13:17
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Das steht in meinen AGBs auch drin und diese hat er auch mit dem Angebot mitbekommen.

Na ja, für jede Frage, die man hat, gleich nen Anwalt damit belästigen? Wird für ne Einmann(frau)firma mit der Zeit ziemlich teuer Menno!
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