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Verfasst Mo 15.06.2009 11:28 Titel
Rechte Dritter
Ich habe mal eine Frage. Ist der Auftraggeber einer Webseite (spätere Webseiteninhaber) nach § 10 Absatz 3 MDStV automatisch für seine zugearbeiteten Texte und Bilder verantwortlich, was Rechte Dritter betrifft? Oder MUSS man das im Vertrag noch einmal speziell verankern?
Dabei seit: 30.06.2008 Ort: Sachsen Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 15.06.2009 12:45 Titel
Im Normalfall mache ich das auch. Es ist im Vertrag verankert. Nun bin ich aber darauf eingegangen, dass der Kunde mir nur das Angebot unterschrieben hat "Auftrag erteilt usw." und er meinte, dass wir da nicht erst großartig einen Vertag abschließen müssen. Ist er nun automatisch nach § 10 Absatz 3 MDStV für seine Inhalte selbst verantwortlich? So wie es im Impressum aufgeführt ist?
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