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Thema: Rechte beim Verwenden von fremden Flyern vom 10.11.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte beim Verwenden von fremden Flyern
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Psystorm
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.11.2012 15:06
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Rechte beim Verwenden von fremden Flyern

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Hallo zusammen,

ich möchte auf einer Webseite bzw. in einer Smartphone App eine Übersicht von lokalen Events erstellen. Viele Veranstalter laden Flyer zu den Events online hoch. Ich möchte nun einen verkleinerten Ausschnitt der Flyer als Thumbnail für die Events hernehmen und eine Möglichkeit bieten den Original-Flyer anzusehen.

Die Veranstalter sollten damit eigentlich kein Problem haben, da es ja kostenlose Werbung für sie ist. Jeden aber einzeln um Erlaubnis zu bitte wäre mühsam. Deswegen meine Fragen zur Rechtmäßigkeit, falls ich:

1. Eine Übersicht der Events erstelle, ohne die Flyer zu benutzen. Also nur die Termine, den Ort etc. der Veranstaltung von den Seiten zusammensuche.

2. Zusätzlich den Flyer wie oben beschrieben benutze.

Danke und Gruß,
Psystorm
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 10.11.2012 15:48
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Bilder sind immer problematisch. Egal, wie sehr das Deiner Meinung nach anderen nützt, lass es.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.11.2012 16:49
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Hi. Google mal zum Thema "Bildzitat". Vielleicht hilft das schon weiter.

lg
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Sa 10.11.2012 17:25
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"Bildzitat" wird in diesem Zusammenhang nicht greifen, da es bei den Abbildungen um etwas eigenständig Bildliches handelt ...
Du solltest die Veranstalter ansprechen, anmailen, damit diese dich in ihren Werbeverteiler aufnehmen ... Dann kriegst du regelmäßig alle Infos und gleichzeitig zur von dir bekanntgegebenen Verwendung entsprechende Unterlagen zur werblichen Verwendung ...
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.11.2012 18:23
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Frank Münschke hat geschrieben:
"Bildzitat" wird in diesem Zusammenhang nicht greifen, da es bei den Abbildungen um etwas eigenständig Bildliches handelt ...
Du solltest die Veranstalter ansprechen, anmailen, damit diese dich in ihren Werbeverteiler aufnehmen ... Dann kriegst du regelmäßig alle Infos und gleichzeitig zur von dir bekanntgegebenen Verwendung entsprechende Unterlagen zur werblichen Verwendung ...


Du hast Recht! Hinzu kommt dies: http://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/

"Weitere Voraussetzung des Bildzitat ist es, dass das zitierte Bild unverändert bleibt. So ist eine Verkleinerung im üblichen Maße wohl als zulässig anzusehen, während der Beschnitt und die Einfärbung des Bildes bereits nicht mehr von der Zitierfreiheit gedeckt sind."


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Sa 10.11.2012 18:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Psystorm
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.11.2012 18:35
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Danke! Ihr helft mir schonmal sehr weiter. Ich werde also demnächst die entsprechenden Veranstalter anschreiben. Muss ich die Erlaubnis zur Verwendung in einem Vertrag dokumentieren, oder reicht es wenn ich die Unterlagen zur Verwendung auf der Seite / App von den Veranstaltern per Mail zugesendet bekomme?
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 10.11.2012 19:33
Titel

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Wenn Du sicher gehen willst, lässt Du es Dir schriftlich geben.
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