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Thema: Rechte an vektorisiertem, nicht eigenen Produkt? vom 23.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an vektorisiertem, nicht eigenen Produkt?
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Scjord
Threadersteller

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Verfasst Mo 23.06.2008 19:18
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Rechte an vektorisiertem, nicht eigenen Produkt?

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Hallo,

Ich habe zwei Fragen:

1. Ich möchte meine Arbeitsergebnisse in einem angemessenen Rahmen präsentieren. Ich habe mir überlegt, dass ich beispielsweise aus einem von mir gemachten Trailer ein Einzelbild herausarbeite, um es in einen Fernseher einzusetzen und so zu präsentieren. Also: Bild von mir in einem Fernseher (nicht von mir). Darf ich das oder ist es mir verboten, weil ich keine Rechte an dem Fernseher habe.

2. Ich habe einen iMac vektorisiert. (Gut, schwierig war es nun nicht). Diese Vektorisierung möchte ich ebenfalls zu meinen Arbeitsergebnissen zählen. Darf ich das, obwohl ich keine Rechte am iMac selber oder am Design habe, sondern nur an Vektorisierung?

Liebe Grüße,
Scjord
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.06.2008 23:05
Titel

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1. Kommt drauf an, woher du das Bild vom Fernseher hast.
2. Den vektorisierten iMac kannst Du verwenden.
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Scjord
Threadersteller

Dabei seit: 26.02.2006
Ort: Wolfenbüttel
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.06.2008 11:38
Titel

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Ich bringe jetzt einmal zur Veranschaulichung, was ich da genau gemacht habe. Oben Original unten meine Verwendung. Beides Mal habe ich das Objekt erst vektorisiert, bevor ich es verwendet habe. Die Original-Bilder stammen von mir nicht mehr bekannten Seiten von Google.




Wie es überhaupt zu der Frage kam: Ich wollte mir ein Fotobuch mit Arbeitsergebnissen bei Apple direkt drucken lassen. Die haben sich das angeschaut und auf Urheberrechtsverletzungen durchgesehen (was für ein Service). Und meinten folgendes zu mir:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Hendricks,

vielen Dank für Ihre iPhoto Bestellung.

Beim Überprüfen Ihrer Bestellung haben wir Material entdeckt, von dem wir annehmen, dass es urheberrechtlich geschützt ist (Apple und Samsung auf den Seiten 12, 13 und 18 ). Aus diesem Grund wurde Ihr Auftrag storniert und es wurden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Ich bedauere die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Bilder, die über ein Wasserzeichen verfügen oder bei denen es sich scheinbar um Studioaufnahmen handelt, können als urheberrechtlich geschützt betrachtet werden. Der ursprüngliche Fotograf ist der Copyright-Inhaber jeder Fotografie, es sei denn, er bzw. sie hat diese Rechte lizenziert oder verkauft. Der Copyright-Inhaber einer Fotografie ist berechtigt, die Herstellung von Abzügen des jeweiligen Bildes zu kontrollieren. Wenn Sie der Copyright-Inhaber aller Fotografien dieses Auftrags sind, bitten wir Sie, uns ein ausgefülltes Copyright-Inhaber-Formular zu senden. Sie können das Formular von der folgenden Webseite laden:

http://www.apple.com/internetservices/copyrightform.pdf

Sobald wir Ihr Formular erhalten haben, werden wir die Bestellung für Sie erneut in Auftrag geben.


Haben die nun recht und meine Präsentation darf ich so nicht machen, oder kann ich ihnen einfach per Copyright bestätigen, dass ich die Bilder "gemacht" habe?
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