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Thema: Rechte an Logo (Kunden-Situation) vom 12.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an Logo (Kunden-Situation)
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ToTo-fm
Threadersteller

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Verfasst Mo 12.03.2012 12:07
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Rechte an Logo (Kunden-Situation)

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage....

Ich habe mir ein Logo erstellen lassen. Alles Super gelaufen, alles bestens...
Jetzt stand in der Rechnung "unbegrenztes Nutzungsrecht" hab ich vorher noch nie gehört aber nun gut....

Es ist ja mein Logo für meine Firme , welches ich bei einem Dienstleister in Auftrag gegeben habe....

Jetzt hab ich Ihn mal darauf hin angeschrieben und prompt kam eine Rechnung wo anstelle "unbegrenztes Nutzungsrecht" nun drin steht "Übertragung aller Rechte u. Lizenzen nach Bezahlung".
Bezahlung ist klar... völlig legitim.

Was heißt das nun für mich.... Ist so ein Zusatz in der Rechnung ausreichend oder muss da ein Vertrag geschrieben werden??? Hab ich somit wirklich alle Rechte an eigentlich meinem Logo??? (Copyright ect.)

Bitte um Eure Hilfe in dieser Angelegenheit.


LG
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 12.03.2012 12:15
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in deutschland gilt das urheberrecht (kein copyright). der urheber kann nutzungsrechte verkaufen aber nicht das urheberrecht.

nutzungsrechte werden beim vertragsabschluss schon geklärt. sie müssen also im anbegobt enthalten sein, da du sie mit einkaufst. eine rechnung reicht nicht. du könntest aber ein gesondertes abkommen aufsetzten lassen.

rechtlich hast du auf jeden fall alle nötigen rechte die dem vertragszweck dienen ( §31 Absatz (5) UrhG ).
aber wenn er dir schon freiwillig alle nutzungsrechte überlässt, sollte eine entsprechende verwendung völlig ok sein.

eine wasserdichte aussage liefert natürlich nur ein rechts-experte. Lächel
 
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ToTo-fm
Threadersteller

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Verfasst Mo 12.03.2012 12:26
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Danke f. die Rückantwort.

Ich habe leider nichts anderes als eine Rechnung. Im Vorfeld wurde nur geklärt, dass ich alle Rechte/Lizenzen bekomme. War da scheinbar zu blau äugig weil ich gedacht habe ich will einfach nur ein neues Logo.

Ein wirrwarr.... Ich geb etwas in Auftrag bzw. Kauf eine Sache/Dienstleistung und es ist doch nicht mir!!!

Okay. Im speziellen heißt das für mich:

1. Variante
einen RA fragen und was aufsetzen lassen... Kosten, Kosten, Kosten;

2. Variante
akzeptieren und das Logo einfach verwenden bis vll jemand mal schreit...


Schützen lasse als Bildmarke oder Marke kann ich somit dann auch nicht mehr?


Zuletzt bearbeitet von ToTo-fm am Mo 12.03.2012 12:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flowed

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Verfasst Mo 12.03.2012 12:35
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Re: Rechte an Logo (Kunden-Situation)

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ToTo-fm hat geschrieben:

Jetzt stand in der Rechnung "unbegrenztes Nutzungsrecht"


Dann ist doch alles fein.
Nutzungsrechte werden eingeräumt dazu noch unbegrenzt (das heißt für mich zeitlich und regional). Was willst du mehr?
Mehr kannst du eigentlich nicht wollen, weil es rechtlich nicht vorgesehen ist. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht hast du übertragen bekommen. Unbegrenzt. Sogar zweimal... Es ist dein Logo. Mach damit, was du willst. Wenn du's auf den Mond projezieren willst... go ahead.

Mach dir keinen Sorgen.

Gruß flo
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mo 12.03.2012 12:47
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und schützen lassen kann/musst du es dir auch ...
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ToTo-fm
Threadersteller

Dabei seit: 12.03.2012
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Verfasst Mo 12.03.2012 12:50
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Echt Klasse... Danke für die zahlreichen Tipps und Antwort!!!!! (muss ich jetzt mal erwähnen) *Thumbs up!*


ist alles Neuland für mich...

Schützen lassen geht das über einen RA oder welche Stellen geht man hier an??
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monika_g

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Verfasst Mo 12.03.2012 12:57
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Schützen lassen muss man überhaupt nichts.

Wenn Du das unbedingt möchtest, dann geht das übers Patent- und Markenamt. Das kann man über einen Anwalt machen, muss es aber nicht: http://dpma.de
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 12.03.2012 13:47
Titel

Re: Rechte an Logo (Kunden-Situation)

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flowed hat geschrieben:
ToTo-fm hat geschrieben:

Jetzt stand in der Rechnung "unbegrenztes Nutzungsrecht"


Dann ist doch alles fein.
Nutzungsrechte werden eingeräumt dazu noch unbegrenzt (das heißt für mich zeitlich und regional). Was willst du mehr?
Mehr kannst du eigentlich nicht wollen, weil es rechtlich nicht vorgesehen ist. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht hast du übertragen bekommen. Unbegrenzt. Sogar zweimal... Es ist dein Logo. Mach damit, was du willst. Wenn du's auf den Mond projezieren willst... go ahead.

Mach dir keinen Sorgen.

Gruß flo


nochmal die rechte hat er so oder so. sie mein post. aber die nutzungsrechte erst auf der rechnung haben keine gültigkeit. sie müssen vorher festgelegt werden und unterschrieben werden.

@ totofm: es gehört ja dir. du musst keinen anwalt einschalten. aber für eine exakte klärung ist das eine möglichkeit. das muss noch nicht einmal etwas kosten.
 
 
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