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Thema: Rechte an Gestaltung aus früherem Arbeitsverhältnis vom 04.09.2006


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an Gestaltung aus früherem Arbeitsverhältnis
Autor Nachricht
opa-rudi
Threadersteller

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 04.09.2006 15:43
Titel

Rechte an Gestaltung aus früherem Arbeitsverhältnis

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hallo forum,

folgender sachverhalt:

man arbeitet in einer firma in man etwas gestaltet hat. nun ist man selbstständig oder in einer anderen firma.
wie verhält es sich mit den rechten an diesen arbeiten. bleiben diese in der alten firma oder beim gestalter, bzw. kann man diese arbeit als referenz im neuen arbeitsverhältnis oder in der selbständigkeit nutzen.
ist der rechteverbleib bei einem arbeitsvertrag anders als bei einem ausbildungsvertrag?

vg
opa-rudi
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 04.09.2006 15:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn du die suche vor dem posten bemühen
würdest, dann hättest du gar nicht erst fragen
brauchen. siehe u.v.a. erster thread unten
bei 'ähnliche themen'.


closed.
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