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Thema: Rechte an eigenen Zeichnungen vom 18.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an eigenen Zeichnungen
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lebensläufer
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2006
Ort: Magdeburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.08.2006 15:24
Titel

Rechte an eigenen Zeichnungen

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Ich werde für eien Firma diverse Zeichnungen anfertigen.
Der Werksvertrag beinhaltet folgende Klausel
Zitat:
Das herzustellende Werk muss folgende Beschaffenheit haben (Beschreibung nach Art der Ausführung und/oder der erbrachten Leistung):
[...]
- die Rechte an den Zeichnungen gehen vollständig auf den Besteller über

Das kam mir merkwürdig vor, und ich versuchte, mich über Urheberrecht und Verwertungsrecht u.ä. zu informieren. Ich las, daß weder Urheberecht noch Verwertungsrecht übertragbar sind. Einzig Werknutzungsbewilligungen bzw Werknutzungsrechte können vom Urheber [also von mir] erteilt werden.
Stimmt das soweit?
Wie sollte ich die Klausel dementsprechend umformulieren?

Ich habe prinzipiell nichts dagegen, daß die Zeichnungen an die Firma übergehen. Dennoch mißfällt mir das Abtreten "aller" Rechte.
Sollte es wirklich dazu kommen, darf ich dann mit meinen eigenen Werken nichts mehr anfangen?
Und wie sieht es mit den eigens dafür geschaffenen Figuren aus? Darf ich die in anderen Zeichnungen wiederverwenden, wenn die Firma ausschließliche Nutzungrechte fordert?

Hinzu kommt, daß es so etwas wie ein Originalbild nicht geben wird, sondern das Endergebnis sich aus mehreren digital bearbeiteten Einzelbildern zusammensetzen wird. Sind somit auch alle Zwischenschritte für mich von anderweitiger Nutzung ausgeschlossen?

Besteht die Möglichkeit, der Firma zu untersagen, die Zeichnungen an anderer Stelle außer für ihrew geplante Broschüre zu verwenden?

Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich hoffe trotzdem, daß mir jemand weiterhelfen kann.
Danke.


Zuletzt bearbeitet von lebensläufer am Fr 18.08.2006 15:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Fr 18.08.2006 15:51
Titel

Re: Rechte an eigenen Zeichnungen

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lebensläufer hat geschrieben:
Ich werde für eien Firma diverse Zeichnungen anfertigen.
Der Werksvertrag beinhaltet folgende Klausel
Zitat:
Das herzustellende Werk muss folgende Beschaffenheit haben (Beschreibung nach Art der Ausführung und/oder der erbrachten Leistung):
[...]
- die Rechte an den Zeichnungen gehen vollständig auf den Besteller über

Das kam mir merkwürdig vor, und ich versuchte, mich über Urheberrecht und Verwertungsrecht u.ä. zu informieren. Ich las, daß weder Urheberecht noch Verwertungsrecht übertragbar sind. Einzig Werknutzungsbewilligungen bzw Werknutzungsrechte können vom Urheber [also von mir] erteilt werden.
Stimmt das soweit?
Wie sollte ich die Klausel dementsprechend umformulieren?


IANAL, aber: Würde ich gar nicht machen - da das Urheberrecht und das darin enthaltene Vervielfältigungsrecht sowieso nicht übertragbar sind, ist die Klausel dahingehend eh' unwirksam.

Zitat:
Ich habe prinzipiell nichts dagegen, daß die Zeichnungen an die Firma übergehen. Dennoch mißfällt mir das Abtreten "aller" Rechte.


Wie gesagt, Urheber bleibst Du, das Urheberrecht ist nicht abtretbar - aber im Zweifel nützt Dir das nicht viel, wenn Du nämlich die Nutzungsrechte verkaufst ...

Zitat:
Sollte es wirklich dazu kommen, darf ich dann mit meinen eigenen Werken nichts mehr anfangen?


Nutzen darfst Du sie nicht mehr, wenn Du die Nutzungsrechte uneingeschränkt verkauft hast. Wenn Du die Nutzungsrechte eingeschränkt verkauft hast, darfst Du sie eingeschränkt nutzen ...

Zitat:
Und wie sieht es mit den eigens dafür geschaffenen Figuren aus? Darf ich die in anderen Zeichnungen wiederverwenden, wenn die Firma ausschließliche Nutzungrechte fordert?


Nein.

D.h. fordern kann die Firma natürlich so viel sie will, erst wenn Du ihren Forderungen nachgibst und das Nutzungsrecht uneingeschränkt verkaufst, dann darfst Du sie natürlich nicht mehr nutzen.

Zitat:
Hinzu kommt, daß es so etwas wie ein Originalbild nicht geben wird, sondern das Endergebnis sich aus mehreren digital bearbeiteten Einzelbildern zusammensetzen wird. Sind somit auch alle Zwischenschritte für mich von anderweitiger Nutzung ausgeschlossen?


Heikle Frage - das würde ich an Deiner Stelle explizit vertraglich regeln (und im Zweifelsfall einen einschlägig erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen).

Zitat:
Besteht die Möglichkeit, der Firma zu untersagen, die Zeichnungen an anderer Stelle außer für ihrew geplante Broschüre zu verwenden?


Ja, durch Einschränkung der Nutzungsrechte.

c_writer
 
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lebensläufer
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2006
Ort: Magdeburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.08.2006 16:00
Titel

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Okay. Das hilft mir schon ein bißchen weiter.
Es läuft also darauf hinaus, den Vertrag zu überarbeiten und die Nutzungsrechte zu klären. Ich denke, das ist durchaus machbar.
Danke.
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