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Thema: Rechte an Agenturleistungen? vom 28.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechte an Agenturleistungen?
Autor Nachricht
pgrahle
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2009
Ort: Ravensburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.04.2009 13:46
Titel

Rechte an Agenturleistungen?

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Hallo zusammen,

wir arbeiten seit mehreren Jahren mit einer kleineren Agentur zusammen. Diese Zusammenarbeit betrifft hauptsächlich die Gestaltung von Flyern, Programmkarten und Werbemitteln.
Da viele unserer Veranstaltungen regelmäßig stattfinden und die entsprechenden Entwürfe daher nur marginal geändert werden müssen (Datum austauschen..., vor allem Textarbeit), wollen wir nun die offenen Formate von der Agentur, um diese Modifikationen selbst vornehmen zu können. Die Agentur hat jetzt aber bedenken wegen den Rechten an der Gestaltung. Wie sieht das hier aus? Sind die Rechte für die Gestaltungen, da sie in unserem Auftrag entstanden sind, nicht dann automatisch bei uns?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!

Grüße
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.04.2009 13:50
Titel

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Nein sind sie nicht!

Eure Rechte liegen beim Endprodukt … also der druckfähigen datei. Wie die Agentur diese Daten gemacht hat ist deren Sache und wenn nicht ausdrücklich anders vertraglich geregelt dann muss sie auch keine offenen Daten rausgeben.

Eine Lösung: Ihr einigt euch mit der Agentur auf eine faire einmalige Abstandszahlung – kauft sozusagen die offenen Dateien.
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.04.2009 15:02
Titel

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Hallo die Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht,Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Senderecht, usw.) liegen grundsätzlich bei dem Urheber des Werkes.

Da nach § 23 UrhG Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werdendürfen sollte eine Vereinbarung mit der Agentur bzw. dem Urheber getroffen werden.

Ihr erhaltet Rechte an dem Endprodukt im Übrigen nur, wenn und soweit dieses Werk eine hinreichende geistig, schöpferische Höhe besitzt.

Empfehlung: Vereinbarung über Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem bearbeiteten Endprodukt einräumen lassen unter schriftlicher Fixierung sämtlicher Abreden.

Gruß

AF
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