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Thema: [Recht] Wortmarke / Bildmarke vom 22.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Wortmarke / Bildmarke
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acid-e-sign
Threadersteller

Dabei seit: 22.08.2005
Ort: Freiburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 22.08.2005 19:58
Titel

[Recht] Wortmarke / Bildmarke

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hoffe daß mir hier jemand folgende frage beantworten kann.

Wie ist es wenn eine Wortmarke mit nur einer klassifikation (25 = Bekleidung und Kopfbedeckung) eingetratgen ist, z.b. "Kindergarten", ich aber einen Kleiderflicken bzw. Aufnäher mit der Aufschrift "KINDERGARTEN - DEUTSCHLAND" vertreiben möchte.
Laut recherche beim DPMA fällt der Aufkleber in eine andere Klassifikation, und auch die Darstellung der "Schrift in Wortmarke" unterscheidet sich von der vorgenannten.
Wäre dies zulässig oder verletze ich damit die Rechte der Wortmarke "Kindergarten" ?
gibt`s da irgendwer der mir weiterhelfen könnte bzw. sich ein wenig besser als ich auskennt, und mir weiterhelfen könnte?
vielen dank für die hilfe.



> verschoben nach Recht
ck


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 25.08.2005 14:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.08.2005 20:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
...klassifikation (25 = Bekleidung und Kopfbedeckung)...
...Kleiderflicken bzw. Aufnäher mit der Aufschrift...
...fällt der Aufkleber in eine andere Klassifikation...

Kennst Du denn noch nicht einmal den Unterschied zwischen
Kleiderflicken/Aufnäher und Aufkleber Hä? Au weia!
Ohne verbindliche Aussage eines auf Markenrecht spezialisierten
Anwalts würde ich das jedenfalls als Ritt auf einer Rasierklinge bezeichnen.
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stevenx

Dabei seit: 18.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 13.09.2005 04:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

KINDERGARTEN - DEUTSCHLAND
Ist nicht schützenswert, weil die Begriffe zu allgemein sind und keine eindeutige Wortmarke zu erkennen ist - daher ist die Verwendung unbedenklich.

Inwieweit das mit anderen Marken die Kindergarten beeinhalten im Konflikt steht muss ein Anwalt beurteilen...





... dies ist keine Rechtsberatung bla bla... *zwinker*
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