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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 08:10
Titel
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das werd ich hier sicherlich nicht breittreten
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 10:53
Titel
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hi!
habe auch meine erfahrungen mit dem thema.
im prinzip würde ich da immer mit einem rechtsanwalt sprechen. alles andere ist zu heiß.
hatte ein foro von pixelquelle.de geladen. abgebildet war der wm-pokal. auch solche abbildungen dürfen nicht verwendet werden. schade das selbst pixelquelle dies ignoriert und den eindruck erweckt alles sei erlaubt. kriegen die da nicht einen für dran?
type1
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fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 11:21
Titel
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Ich perösnlich denke ja nicht, daß eine rechtliche Sicherung des Begriffs WM 2006 letzten endes vor Gericht Bestand haben dürfte. Dazu ist der Begriff zu weit gefaßt.
Könntest ja alle ins Zelt holen und einen WM-Lauf der Moto-GP schauen, oder oder oder.
Wenn ich mich irre, lasse ich mir die Begriffe Weltmeisterschaft usw. für die nächsten jahre hinaus sichern. Dann können sie alle zahlen!
Das Problem ist lediglich daß die ne Menge Kohle, ne Menge Anwälte und ne Menge Geduld haben. Wie gesagt: letztendendes sind einige Praktiken und Vorgehensweisen der Fifa rechtlich bedenklich. nur muß man Zeit und Geld übrig haben um dagegen anzugehen, denn die mit eben diesem kann man Streitigkeiten ewig hinziehen...
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 11:40
Titel
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fullpowertrip hat geschrieben: |
Wenn ich mich irre, lasse ich mir die Begriffe Weltmeisterschaft usw. für die nächsten jahre hinaus sichern. Dann können sie alle zahlen! |
Rate mal wer sich diese Begriffe als sogenannte "Wortmarke" gesichert hat.
und ob Du Dich irrst wird im April entschieden
Zitat: | Noch im April wollen die Karlsruher Richter abschließend über den Fall Ferrero verhandeln und klären, ob wirklich sämtliche von der Fifa angemeldete Wortmarken Patentschutz genießen können.
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Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 03.03.2006 11:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fragile
Dabei seit: 22.09.2004
Ort: Amberg
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 11:59
Titel
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Ich hätte auch Bedenken mit dem nicht-kommerziellen Charakter der Übertragung auf einem Schützenfest. Selbst wenn du dort im Zelt direkt keine Getränke oder so verkaufst ist es doch evtl. nciht vom kommerziellen Rahmen Schützenfest ausreichend getrennt. Das Fest profitiert ja von den Leuten, die wegen der Fussballübertragung kommen. Wenn das ganze also z.b. auf ein und derselben Wiese stattfindet, wäre ich da vorsichtig. Bin kein Rechtsexperte, flatterte mir nur so grad durchs Hirn
Zuletzt bearbeitet von fragile am Fr 03.03.2006 11:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gyranimo21
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2006
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 14:45
Titel
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Also das es so schwer wird mit der WM hätte ich nicht gedacht.
Bin leider auch kein Rechtsexperte, schön wäre es.
Hier mal ein auszug aus einer PDF von Büro "Lovells, Oktober 2005"
Viel diskutiert wird die Frage, inwieweit öffentlich, zum Beispiel in Gaststätten oder
Kaufhäusern, Spiele der Fußball-WM auf Großbildleinwänden gezeigt werden dürfen.
Sicher ist, dass kommerzielle Veranstaltungen gegen Eintritt einer Genehmigung und Lizenz
durch die schweizerische Firma Infront Sports & Media AG bedürfen. Die Firma Infront ist der
weltweite Partner der FIFA für sämtliche elektronischen Übertragungsrechte.
Andere Fälle, zum Beispiel eintrittsfreie Werbeveranstaltungen von Unternehmen,
bei denen Spiele der WM gezeigt werden, sind juristisch umstritten. Nach Auffassung
der FIFA und der Firma Infront sind jegliche kommerzielle Veranstaltungen, ob gegen
Eintrittsgeld oder gratis, lizenzpflichtig. Ob sich die FIFA in einem möglichen Rechtstreit mit dieser
Auffassung durchsetzt, ist allerdings rechtlich höchst zweifelhaft.
Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass eintrittsfreie Veranstaltungen in der Regel
lizenzfrei sind, insbesondere wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden
(u.a. kein entgeltlicher Mindestverzehr während der Veranstaltung). Insbesondere
für den wichtigen Fall der Gastronomie spricht vieles dafür, grundsätzlich eine Lizenzfreiheit
zu bejahen.
Versteh ich das jetzt richtig, ich dürfte doch das Spiel im Zelt zeigen? Ich verlange keinen Eintritt und
bei Essen und trinken hab ich auch keinen Mindestverzehr.
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.03.2006 14:49
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ruf bei der firma infront oder bei den fifa leuten direkt an, die werden dir das sicher beantworten können, du kannst dich auf aussagen der leute hier nicht verlassen, oder willst du, sofern es zu einer anklage kommt, dem richter sagen "die im mgf haben aber gesagt ich darf das"?
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