Autor |
Nachricht |
nicki4lu
Threadersteller
Dabei seit: 28.06.2005
Ort: Frankfurt (Oder)
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:05
Titel [Recht] Wie hoch dürfen Mahngebühren sein ? |
|
|
Hallo,
ich hab da nen Kunden, der nicht bezahlen will. Nun wollte ich ihm eine Mahnung zukommen lassen. Wie hoch darf ich da die Mahngebüren anlegen? Ist auch ein Prozentsatz erlaubt? Und reichen 24 Tage verzug aus (habe als Zahlungsziel 14 Tage angegeben + 10 Tage, die eine Banküberweisung dauern kann)?
Danke für eure Hilfe.
Nicole
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 08.08.2005 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:11
Titel
|
|
|
http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html#top3 hat geschrieben: | Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung betragem. |
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-612.html hat geschrieben: | Gerichte setzen, soweit nicht andere Kosten nachgewiesen werden, Mahngebühren regelmäßig pauschal bei etwa 2,5 Euro an. Werden höhere Mahngebühren verlangt, kann es sein, dass diese in einem streitigen Verfahren vom Gericht zurückgewiesen werden. Bei der Bewertung der Angemessenheit von derartigen Gebühren bestehen jedoch zwischen den Gerichten Bewertungsspielräume.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Steude, Rechtsanwältin |
Google, 1 Minute
Zuletzt bearbeitet von heav am Fr 05.08.2005 21:14, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
nicki4lu
Threadersteller
Dabei seit: 28.06.2005
Ort: Frankfurt (Oder)
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:15
Titel
|
|
|
heav hat geschrieben: | betragen. http://www.mahnung-online.de/mahnverfahren.html#top3 hat geschrieben: | Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung |
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-612.html hat geschrieben: | Gerichte setzen, soweit nicht andere Kosten nachgewiesen werden, Mahngebühren regelmäßig pauschal bei etwa 2,5 Euro an. Werden höhere Mahngebühren verlangt, kann es sein, dass diese in einem streitigen Verfahren vom Gericht zurückgewiesen werden. Bei der Bewertung der Angemessenheit von derartigen Gebühren bestehen jedoch zwischen den Gerichten Bewertungsspielräume.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Steude, Rechtsanwältin |
Google, 1 Minute |
Hi, aber warum haben dann Mahnungen meist Gebühren um die fünf Euro?
Nicki
@heav: Danke...
|
|
|
|
|
burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:18
Titel
|
|
|
wenn bei mir mal welche kommen
dann steht da immer 2,50 Euro drauf.
|
|
|
|
|
nicki4lu
Threadersteller
Dabei seit: 28.06.2005
Ort: Frankfurt (Oder)
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:20
Titel
|
|
|
Echt?! Also ich könnte schwören auch schon welche mit mehr in der Hand gahabt zu haben *hüstel* Und ab der zweiten erst?
|
|
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:20
Titel
|
|
|
Weil wegen 2,50 € Unterschied niemand ein Gerichtsverfahren anstrengen sondern einfach bezahlen wird (vorausgesetzt er kanns überhaupt). Gibt halt mehr schwarze als weiße Schafe, die meinen sie müssten sich an Mahnungen bereichern.
|
|
|
|
|
nicki4lu
Threadersteller
Dabei seit: 28.06.2005
Ort: Frankfurt (Oder)
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.08.2005 21:26
Titel
|
|
|
Kann ich meine Zahlungsaufforderung so formulieren oder würde es da ein Problem geben?
Zitat: | Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist es nur ein Versehen, dass der offene Betrag aus der Rechnung
07-2005 vom 13.07.2005
von Ihnen noch nicht beglichen wurde.
Ich bitte Sie daher denn offenen Betrag von
xxx Euro
binnen 5 Tagen ohne Abzug auf das oben genannte Konto zu überweisen.
Sollte auch diese Frist ohne einen Zahlungseingang verstreichen, so müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Nicole Rüdiger |
Nicki
|
|
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
[Recht] Dürfen DJs Mixtapes auf der HP veröffentlichen ?
[Recht] Was braucht man um Flyer verteilen zu dürfen?
Dürfen Rechtsanwälte,
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
[Recht] Recht am Logo
|
|