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Thema: [Recht] Webdesign darf kopiert werden?! vom 12.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Webdesign darf kopiert werden?!
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Verfasst Di 12.10.2004 11:15
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pcfan hat geschrieben:
ich glaub mit diesem urteil brechen für leute wie carsten goldene zeiten an.


Wie gesagt, die Differenzierung finde ich gar nicht so schlecht. Ich produziere hier für'n Appel un' Ei, hab den Arsch voll Arbeit und der Markt ist total kaputt, und irgendwelche arroganten Nobelagenturen kleben wie die Egel an der Brust von irgendwelchen Großagenturen und schaffen Scheiße für einen Haufen Kohle.

Ich denke, dass wahre Kunst gepaart mit Innovation durchaus schützenswert ist. Aber das millionste Portallayout mit immer den gleichen Effekten im immer gleichen Businessbanner schützen? Nee, da kann man viel zu viele Beispiele heranziehen, die genauso aussehen, und der Arbeitsaufwand ist eh gering, das hat der Richter schon gut erkannt.

Wie das Ding programmiert ist, steht ja auf einem anderen Blatt, sowas kann ja auch nicht so leicht geklaut werden (und ich spreche NICHT von der HTML-Quelle => Siehe FAQ Non-Print)


Zuletzt bearbeitet von am Di 12.10.2004 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 12.10.2004 11:19
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XSchinkenX hat geschrieben:
pcfan hat geschrieben:
ich glaub mit diesem urteil brechen für leute wie carsten goldene zeiten an.


Wie gesagt, die Differenzierung finde ich gar nicht so schlecht. Ich produziere hier für'n Appel un' Ei, hab den Arsch voll Arbeit und der Markt ist total kaputt, und irgendwelche arroganten Nobelagenturen kleben wie die Egel an der Brust von irgendwelchen Großagenturen und schaffen Scheiße für einen Haufen Kohle.

Ich denke, dass wahre Kunst gepaart mit Innovation durchaus schützenswert ist. Aber das millionste Portallayout mit immer den gleichen Effekten im immer gleichen Businessbanner schützen? Nee, da kann man viel zu viele Beispiele heranziehen, die genauso aussehen, und der Arbeitsaufwand ist eh gering, das hat der Richter schon gut erkannt.

Wie das Ding programmiert ist, steht ja auf einem anderen Blatt, sowas kann ja auch nicht so leicht geklaut werden (und ich spreche NICHT von der HTML-Quelle => Siehe FAQ Non-Print)


das mag schon sein, aber auch in einer solchen seite steckt viel konzeption- und umsetzungsarbeit. und es kann nicht angehen, dass dann jeder xbeliebige dahergelaufene möchtegernwebdesigner kommen kann, sich die seite von meinem server rippen, sein logo einsetzen und das ding als seines verkaufen kann.

geklaut wird überall - das wag ich gar nicht zu bezweifeln. ich nehm mich da auch nicht aus und lass mich ab und zu mal von anderen seiten inspirieren. aber das ding 1:1 mit nem anderen logo zu kopieren ist halt schon a bissle dreist find ich.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
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Verfasst Di 12.10.2004 11:23
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chatcress hat geschrieben:
pcfan hat geschrieben:
ich glaub mit diesem urteil brechen für leute wie carsten goldene zeiten an.


euer layout gefällt mir... * Mmmh, lecker... *

http://www.maniax-at-work.de/home.php









*ha ha*



arsch. *ha ha*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.10.2004 11:38
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wie schaut dann wohl ein plagiat für den chatcress aus?




Grins
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Verfasst Di 12.10.2004 11:40
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Beitrag gelöscht.
 
kite

Dabei seit: 25.03.2002
Ort: mit Blick aufn Hermann
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.10.2004 11:42
Titel

Artikel in i-business

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Hi, hier ein etwas ausführlicherer Bericht.

Die beklaute Seite ist übrigens
http://www.ipandmore.de

Mangelnde Schöpfungshöhe?
Entscheidet selbst...

Kite

--Der Artikel---
> Ein Original und ein legales Webdesign
>
> (iBusiness) Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt dem Diebstahl von
> Web- Design und Grafiken grünes Licht gegeben.
>
>
> Eine unerfreuliche Überraschung erlebte der Full-Service-Provider ip &
> more GmbH mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az: 4 U
> 51/04). Der Provider hatte den Konkurrenten 'NTEK webdesign & mehr'
> verklagt, weil dieser eine Website inklusive Quelltexten, Grafiken und
> Design für sein eigenes Internetangebot kopiert hatte. NTEK hatte sich
> auf geringste Modifikationen der im Layout vollständig übernommenen
> Webseite beschränkt, nämlich Logo und Firmenname und die Beschreibung
> der von NTEK angebotenen Dienstleistungen.
>
> Obwohl die Gerichte in zwei Instanzen bestätigten, dass es sich bei
> der NTEK-Website um ein Plagiat handelt, wiesen Landgericht wie
> Oberlandesgericht die Klage ab. Die Begründung: Die Website habe in
> ihrer Gesamtheit trotz der investierten Kosten keine "erforderliche
> Schöpfungshöhe", um urheberrechtlich als Werk schützenswert zu sein.
> Das, was der Beklagte übernommen hätte, nämlich Grafiken und
> Farbkombination, "wäre nicht so originell, dass darauf
> Urheberrechtsschutz gegeben werden könne", so das Berufungsurteil.
> Außerdem habe der Beklagte die Webseite von 'ip & more' nicht komplett
> 1:1 übernommen, sondern zum Beispiel ein anderes Logo verwendet.
>
> Die von 'ip & more' beauftragten Webdesigner und Grafiker wird diese
> Qualifikation ihrer Tätigkeit sicherlich "sehr erfreuen", bemerkt Dr.
> Daniel F. Berg, einer der Anwälte des Klägers, zynisch. "Dieses Urteil
> bedeutet für alle Grafiker und Webdesigner, dass ihre Produkte nichts
> wert sind. Denn nach diesem Urteil kann nun jeder Webseiten inklusive
> Quelltexten und Grafiken kopieren wie er lustig ist," schimpft Daniel
> Engländer, Geschäftsführer von IP & more.
>
> Der zweite für Grafiker relevante und bedenkliche Beschluss des OLG
> Hamms sei der, dass dieses das Urheberrecht auf Photos sehr restriktiv
> ausgelegt hat, meint Eler von Bockelmann, ebenfalls Anwalt des
> Klägers. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung
> zugelassen, dass NTEK unter anderem auch mehrere Grafiken mit
> Photocollagen einfach kopiert. Diese mit dem Computer bearbeiteten
> Photos sind nach Ansicht der Richter nicht wie Photos urheberrechtlich
> geschützt. Die Begründung: Als Lichtbild gelte ein Bild, das unter
> "Benutzung strahlender Energie" mit photografischer Technik erzeugt
> wird. Das sei bei dieser Art Computerbildern, digital nachbearbeitet,
> nicht der Fall. Lediglich schützenswert sei das Programm, das die
> "Grafiken selbstständig hervorbringt". Außerdem sei die Schöpfungshöhe
> auch hier nicht gegeben: Der Verfremdungseffekt verlange kein
> überdurchschnittliches handwerkliches Können.
>
> Rechtsanwalt Dr. Berg befürchtet nun, dass künftig jede digitale
> Nachbearbeitung eines Photos zum Verlust des privilegierten
> Lichtbildschutzes führen. Daniel Engländer erwägt deshalb, mit der
> Klage an den Bundesgerichtshof weiterzugehen. Allerdings ist ihm
> bislang das Prozesskostenrisiko zu hoch, weswegen er auf der Suche
> nach Verbündeten ist, die mit ihm gemeinsam die Revision des Urteils
> vor dem Bundesgerichtshof angehen wollen.
>
> Aufmerksam auf den Diebstahl wurde 'ip & more' durch den Hinweis eines
> ebenfalls durch den Plagiaten Geschädigten. Dieser hatte in der
> Impressums-Seite der NTEK in einem Textabschnitt die Firmenbezeichnung
> ip & more gefunden, die die NTEK vergessen hatte herauszulöschen.
> Nachdem der Multimedia-Dienstleister zwar nach der Abmahnung seine
> Seite aus dem Web entfernt hatte, sich jedoch weigerte, die übliche
> Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen und die Kosten zu
> erstatten, klagte der Provider.
>
> Grundlage der rechtlichen Schritte gegen NTEK war nicht die Übernahme
> üblicher Merkmale von Webseiten (wie Menüstrukturen und - führungen),
> sondern das buchstäbliche Kopieren eines designerisch und grafisch
> aufwendigen Webdesigns. Die Schutzfähigkeit der Webseite machte der
> Kläger, vertreten durch die Rechtsanwälte Eler von Bockelmann und Dr.
> Daniel F. Berg von der Münchner Wirtschaftskanzlei Dr. Koppe &
> Kollegen, am Kostenaufwand für die Website von etwa 15.000 Euro und
> dem in die Gestaltung investierten Zeitaufwand fest. (kh)
>
> -- Ende Artikel ---
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Sarky
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.10.2004 16:01
Titel

Re: Artikel in i-business

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kite hat geschrieben:
Daniel Engländer erwägt deshalb, mit der
> Klage an den Bundesgerichtshof weiterzugehen. Allerdings ist ihm
> bislang das Prozesskostenrisiko zu hoch, weswegen er auf der Suche
> nach Verbündeten ist, die mit ihm gemeinsam die Revision des Urteils
> vor dem Bundesgerichtshof angehen wollen.


Da bleibt also nichts weiter als zu hoffen, daß sie doch damit vor den BGH ziehen und die Richter dort dann in der Lage sind, eine richtige Entscheidung zu treffen. Sonst ist dieses Urteil der Todesstoß für den sowieso schon am Boden liegenden Non-Print Bereich.

Ich fasse es noch immer nicht - wie kann es sein, daß ein studierter Richter so einen Müll entscheidet...

Volle Zustimmung an Waschbequen: Armes Deutschland * Nee, nee, nee *
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 12.10.2004 16:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Grasse Sache das


*balla balla*
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