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Thema: [Recht] Vetragsbeendigung/-abbruch vom 08.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Vetragsbeendigung/-abbruch
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cashisha
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Verfasst Mo 08.01.2007 19:49
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[Recht] Vetragsbeendigung/-abbruch

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Hallo [anfrage vers. 2] Kurzfassung von 1 weil viel text -wenig inhalt

1.- Kundin hat grafiker: grafiker geht. Kunden fragt mich um Flyer für XY.
2. - ich habe NICHTS mit den entwürfen des 1. grafikeres zu tun
2.1: Kundin hätte gern "Machense ma, wenn ichs schön finde bezahl ich was"- ich: gibts nicht
3. ich lege KV vor: Entwurfsgeld/zzgl. Reinzeichnungshonorar sowie Auftragsbestätigung für umsetzung
4. Kundin weigert sich Bestätigung zu unterschrieben, sendet mir handschriftlich die bestätigung über "Entwurfsarbeit" zu.
5. Entwürfe werden gemacht, Rechnung über Entwurfsgeld gestellt, sowie Brief bezgl. beendigung des Entwursauftrages.
(was anderes gabs nicht)
6. Jeder rechtlich oder vertragliche Hinweis vn mir an sie wird mit geschrei und streit belohnt.- ergo: alle notwendigen hinweise sind per fax und/oder entwurfsinfo verzeichnet.
7. es gibt keinen werksvertrag zur umsetzung,- den gedanken ihrerseits: wenn...dann

frage: da sie sich weigert zur umsetzung stellung zu nehmen:- kann ich damit den auftrag als beendet abschließen und umsetzung u.u. verweigern?-

sollte ich mich dafür entscheiden, gibts sowie neue bestätigung, werksvertrag etc. frage is nur: könntte ich auch sagen: entwurfsauftrag beendet. fertig?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 09.01.2007 21:45, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Di 09.01.2007 08:41
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1. Fände ich es als Kunde quasi fast betrügerisch, wenn ich für Entwürfe bezahle, die ich nicht und auch kein anderer verwenden darf. Mach das Ding fertig.
2. Bereits nach dem ersten Hin und Her hätte ich den Auftrag abgelehnt.
3. Haste aber nicht, sondern weiter gemacht. Dann musst du das jetzt auch durchziehen, auch wenn du
4. Rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, sofern auf der Rechnung die Entwürfe umgesetzt sind und die Beauftragung auch eindeutig nur über Entwürfe spricht.
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Benutzer 52395
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Verfasst Di 09.01.2007 13:00
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Nimroy hat geschrieben:

1. Fände ich es als Kunde quasi fast betrügerisch, wenn ich für Entwürfe bezahle, die ich nicht und auch kein anderer verwenden darf. Mach das Ding fertig.
2. Bereits nach dem ersten Hin und Her hätte ich den Auftrag abgelehnt.
3. Haste aber nicht, sondern weiter gemacht. Dann musst du das jetzt auch durchziehen, auch wenn du
4. Rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, sofern auf der Rechnung die Entwürfe umgesetzt sind und die Beauftragung auch eindeutig nur über Entwürfe spricht.


0.5 kundin und grafiker streiten sich und beenden vertragsverhältnis. wenn die
sachen von dem grafiker geschütz waren hast du nun das problem von wengen
darf sie nicht verwenden hättes du dann auch nicht.(bei so und vielen fotos)eigene
oder vom Fotografen (Uhrheberrecht!!)
War die Auftragsbestätigung Handschriftich unterschrieben und worüber war sie abgfasst
(einzelheiten)oder nur son telefonat kanste so mal machen

1. Finden kanst du Daran viel aber, rein rechtlich ist sie an nichts gebunden,
ich wurde es nicht tun (gefällichkeit, so hätte es aussehen können) zb.
Aber ist nicht mein ding und da sie sich selber die Antwort gegeben hat sag
ich dazu nix nur dir.

2. Da gebe ich dír recht was ich nicht verstehe das sie so was an einer
Uni nicht Lehren "Vertragsrecht" darin ist klipp und klar geregelt wann ein
Vertrag zu stande kommt und wann nicht. Das mit dem Mündlichenvertrag
ist sone sache die rein Rechtlich keine aussage mehr hat seit 2004.
Ich werde das aber mal nach lesen
( ich habe es wenigstens gelernt zu schaun wo so was steht).

3. Das ist ihre Entscheidung aber egal wie sie es macht sie ist selber schuld daran
(Lieber keine Geschäft als ein schlechtes. wecheles einen immer verfolgen wird.)

4. laut ihrer Äusserung ist es niemals zu einem Vertrag gekommen und wenn jemand
ihr geld gibt für nix ist es selber schuld.
Selbst diese vertrag ist nicht zu stande gekommen laut ihrer aussage SIEHE 3.
Anderseits egal was sie nun tut es wird nicht förderlich sein wenn sich das rumm spricht
(hab mich drücken lassen. dumm gelaufen) * Ich geb auf... *

Nun mal aus eigener sache wenn man sich Für sowas entscheidet Mediengestallter als freiberufler
zu werden ohne beziehungen zu Druckereien und eigenem Kundenstamm ist man selber schuld
wenn man solche Aufträge annehmen muß * Ich geb auf... *

Was ich aber noch schlimmer finde ist das wichtigste ist nicht vorhanden kaufmäniches wissen über
Vertäge und Vertragsrecht (selbständigkeit ohne dieses wissen ist tötlich für alle beteiligten).
Ich wunsche cashisha viel glück das sie aus solchen sachen rauskommt wenn so was mal mit klauseln
greift dann kommt der Bär um die ecke.

ich wünsche noch gute einfälle

DER DUNKLE


Zuletzt bearbeitet von am So 14.01.2007 10:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
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Verfasst Di 09.01.2007 13:17
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Zitat:
...handschriftliche auftragsbestätigung...


Das kann als Angebot und Annahme als zwei kongruent abgegebene WE im Sinne des §145 BGB interpretieren. Somit ist ein Vetrag zu Stande gekommen. Aber wohl nur über die Entwurfsarbeit. Wenn Sie allerdings auf die Rechnung Gestaltung Flyer geschrieben hat, könnte das als neue WE aufgefasst werden. Damit könnte auch ein neuer Vertrag zu Stande gekommen sein.

Mit meinem ersten Einwurf wollte ich dafür sensibilisieren, wie es die Kundin auffassen könnte. Damit wäre ein Rechtsstreit vorprogrammiert. Für sie würde sich der Ablauf nämlich so darstellen: Entwurf beauftragt, Entwurf bekommen. Reinzeichnung beauftragt, Reinzeichnung verweigert --> Umsetzung durch andere erforderlich, alter Gestalter verlangt nochmal Kohle für Nutzungsrechte, Zeit (=Geld) für Briefing des neuen Gestalters erforderlich. --> Abzocke.
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cashisha
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Verfasst Di 09.01.2007 13:46
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hab oben kurz gefasst. hoffe, is ok

Zuletzt bearbeitet von cashisha am Di 09.01.2007 14:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Di 09.01.2007 13:50
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Versteh mich nicht falsch. Ich persönlich will dir nix betrügerisches vorwerfen. Ich hab nur versucht den Advocatus diaboli zu spielen. Deine Frage zielte ja dahingehend, ob du eine weitere Zusammenarbeit (=Umsetzung der Entwürfe) ablehnen kannst, richtig? Und für diesen Fall könnte es die Kundin eben nicht gerade freuen, wenn sie für Entwürfe bezahlt hat die nie umgesetzt werden oder die sie doppelt bezahlen muss.
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cashisha
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Verfasst Di 09.01.2007 13:55
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sie hat sich nich so verhalten, als müsse sie sich über etwas freuen- uimmerhin hat sie alle verträge vereitelt, die das hätten regeln können.
ausserdem muss sie sie nicht doppelt bezahlen: entwurfsgeld ist bei mr. im falle der umsetzung zahlt sie weiterführende kosten, über die sie seit beginn an informiert ist.so wie alle.

und auf das geld würd ich locker verzichten, wenn ich mir das ding nicht weiter geben muss.
- ja richtig: hauptsächlich is das n moralisches ding- das sei mal dahingestellt, ich will nur wissen: obs da rechtliche dinge gibt. ob ichs mache oder nicht, kommt auf ihren ton an.
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Nimroy
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Verfasst Di 09.01.2007 13:57
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Mit doppelt bezahlen meinte ich jetzt einmal deine Rechnung für die Entwürfe und im Falle einer Weitergabe an einen neuen Gestalter deine rechnung über die Nutzungsgebühren.
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