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Thema: [Recht] Urheberrecht an Reisekatalogs-Konzeption vom 05.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Urheberrecht an Reisekatalogs-Konzeption
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cr4y-z1
Threadersteller

Dabei seit: 29.01.2007
Ort: Lippstadt
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.01.2011 19:44
Titel

[Recht] Urheberrecht an Reisekatalogs-Konzeption

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Hallo zusammen,

ich habe derzeit folgendes Problem:
Für einen ehemaligen Kunden habe ich einen Reisekatalog konzeptioniert und gestaltet.
Der Layoutvorschlag wurde vom Kunden angenommen und die weitere Ausarbeitung erfolgte.
Bevor es zu einer Auftragsunterschrift kam, Arbeitsdauer lief bereits zwei Monate und nach etlichen Terminen und Aufforderung der Unterschrift nachzukommen, beendete der Kunde das Arbeitsverhältnis mit mir mit folgenden Worten:
"Da die Rechte des Layouts ja bei Ihnen liegen und ich Ihre Arbeit auch anerkenne bin ich bereit diese Arbeit zu entschädigen." In unseren AGB steht nun das es sich um alle Gestalterischen Arbeiten um Urheberrechtsgeschütze Werke handelt etc. pp. Für eine lachhafte Summe entschädigte dieser nun die anfallenden Leistungen.
Nun zwei Monate später entdeckte ich diesen Katalog in voller Vollendung mit 1:1 dem selben Konzept und Gestalterischen Vorschlägen meinerseits. Die einzige Änderung die vorgenommen wurde war die Anpassung von einem ungesättigten Grün Ton in ein vollgesättigtes Grün.

Zu aller Unverschämtheit die ich während der Termine ertragen musste, bei denen offensichtlich an meinen Fähigkeiten gezweifelt wurde, mit den Worten das ich einfach keine Ahnung hätte und ich dem ganzen nicht gewachsen sei kam vorherige Woche der nächste Kracher. Die Gestalterin die mein Konzept aufgegriffen hatte, fragte die Produktion von Flyern bei unserer Agentur an. Auf diesen war bereits eindeutig der "Diebstahl" des geistigen Eigentums zu erkennen.

Nunja mein Arbeitsgeber war heute bereits beim Anwalt, dieser sagte wohl das das ganze zu teuer werden würde und wir das vergessen sollten.

Was haltet ihr davon? Immerhin ist der Agentur ein Umsatz in fünf-stelliger Höhe durch die Lappen gegangen.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 05.01.2011 21:55
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- Warum fangt ihr ohne Unterschrift an zu arbeiten?
- was steht in euren AGB zum Thema "Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden"? Wird evtl. nur eine Teilzahlung fällig, damit der Arbeitsaufwand entschädigt wird, nutzen darf der Kunde aber dann nichts?
- Ob überhaupt Urheberrechte vorliegen wird im Zweifel eh nur das Gericht klären können, ich bezweifel es aber, dass bei einem Katalog eine so große Schöpfungshöhe besteht, das ihr euch auf das Urheberrechtsgesetz beziehen könnt.
- habt ihr mittlerweile überhaupt mal ne Unterschrift? Ist immer besser vor Gericht mit ner Unterschrift und nem Vertrag dazustehen als mit mündlichen Absprachen.
- Vermutlich hätte der Kunde den Katalog nicht nutzen dürfen, aber die Frage ist, was es eben schriftlich gibt, im Vertrag oder den AGB.
- Wieso hat er überhaupt die Daten erhalten?
- Anwalt fragen ist schon mal ein guter Rat, die wissen im Zweifel mehr
 
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.01.2011 23:02
Titel

Re: [Recht] Urheberrecht an Reisekatalogs-Konzeption

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cr4y-z1 hat geschrieben:
Nunja mein Arbeitsgeber war heute bereits beim Anwalt, dieser sagte wohl das das ganze zu teuer werden würde und wir das vergessen sollten.


Und warum zerbrichst du dir den Kopf deines Chefs? Wenn ihr das per AGB geregelt habt, wird sich vielleicht doch ein Anwalt lohnen - wenn die Auflage und die Verbreitung, also die Art der Nutzung - hoch genug ist.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 06.01.2011 01:07
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Re: [Recht] Urheberrecht an Reisekatalogs-Konzeption

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cr4y-z1 hat geschrieben:
In unseren AGB steht nun das es sich um alle Gestalterischen Arbeiten um Urheberrechtsgeschütze Werke handelt etc. pp.


Das würde einer gerichtlichen Überprüfung im Zweifel nicht standhalten. Längst nicht jede gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt. In AGB schreiben kann man viel, es wird dadurch nicht Gesetz.

Zitat:
Die Gestalterin die mein Konzept aufgegriffen hatte, fragte die Produktion von Flyern bei unserer Agentur an. Auf diesen war bereits eindeutig der "Diebstahl" des geistigen Eigentums zu erkennen.


Auch das entscheidet im Streitfall ein Richter.

Zitat:
Nunja mein Arbeitsgeber war heute bereits beim Anwalt, dieser sagte wohl das das ganze zu teuer werden würde und wir das vergessen sollten.

Was haltet ihr davon? Immerhin ist der Agentur ein Umsatz in fünf-stelliger Höhe durch die Lappen gegangen.


Ich denke, der Anwalt weiss, was er tut.

b.
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