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Thema: [Recht] Reklamation bei Rechtschreibfehlern? vom 23.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Reklamation bei Rechtschreibfehlern?
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drdark
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.06.2006 12:31
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[Recht] Reklamation bei Rechtschreibfehlern?

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Ich bitte um Meinungen und Erfahrungen zu folgendem Fall:

Ein Kunde gibt einen Flyer in Auftrag, dieser wird per Korrekturabzug schriftlich abgesegnet. Das Layout ist von uns. Im nachherein wird festgestellt das es bei der PLZ einen Zahlendreher gibt. Der Kunde besteht auf Neudruck.

Wir haben ihm eine Kostenbeteiligung für einen Nachdruck von 50% angeboten sowie ein entgegenkommen beim Layout.

Schon mal jemand so einen Fall gehabt?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.06.2006 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 23.06.2006 12:35
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hi!

ich denke halbe/halbe kann man schon gelten lassen.
man hat scheiss gebaut, un der kunde hats übersehen.

kommt aber immer auch auf den kunden drauf an...

type1
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
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Verfasst Fr 23.06.2006 13:00
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Au weia! Man lässt sich doch vom Kunden die Freigabe geben, damit man (vor allem inhaltlich) auf der sicheren Seite ist, oder nicht? Klar schmeckt das dem Kunden nicht, aber 50:50 ist doch in dem Fall eher kulant... * Keine Ahnung... *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Fr 23.06.2006 13:25
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hi!

naja. es gibt zwei korrekturen. die interne (autorenkorrektur) und die externe (kunde).
wenn beide korrekturen versagt haben, dann denke ich, müssen beide auch zur rechenschaft gezogen werden.
vor allem wenn ein manuskript vorlag, auf dem alles richtig war, dann gibt es da von gestalterischer seite kein rausreden denke ich.

type1

//edit: sorry, begriffe vertauscht. autorenkorrektur macht natürlich, wie bauchbieber schrieb, der kunde!!


Zuletzt bearbeitet von type1 am Fr 23.06.2006 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Verfasst Fr 23.06.2006 13:29
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50/50 ist eine kulante Regelung. Der Kunde ist in der Autorenkorrektur auch im Boot mit drin. Warum sollt ihr das allein zu verantworten haben?
Manchmal gibt es noch die Möglichkeit mit Aufklebern etwas zu machen. Schonmal daran gedacht?
 
drdark
Threadersteller

Dabei seit: 23.06.2006
Ort: Delmenhorst
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Verfasst Fr 23.06.2006 13:35
Titel

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bauchbieber hat geschrieben:
50/50 ist eine kulante Regelung. Der Kunde ist in der Autorenkorrektur auch im Boot mit drin. Warum sollt ihr das allein zu verantworten haben?
Manchmal gibt es noch die Möglichkeit mit Aufklebern etwas zu machen. Schonmal daran gedacht?


Ach dann würd ich das lieber Neu drucken Lächel Aber Danke für die Meinungen
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Nimroy
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Verfasst Fr 23.06.2006 13:49
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Bei Relamationen ist ja auch immer der Schaden zu berücksichtigen. In dem Fall der PLZ ist ja nix wirklich wildes entstanden. Selbst wenn einer nen Brief mit der falschen PLZ verschicken würde, käme der an.

Von daher ist 50:50 wirklich mehr als kulant.
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Elena008

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Verfasst Sa 01.03.2008 06:34
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Ich habe bei einer Kundin versehentlich vergessen die E-Mail Adresse, auf die Titelseite des Flyers zu setzen.
Das ist natürlich peinlich und darf nicht vorkommen <-- Schuld!
Es ist ihr aber erst nach 3 wochen aufgefallen. Trotzdem peinlich. Ich habe ihr dann vorgeschlagen, 23€von der Rechnung anzuziehen, damit sie sich für diesen Preis einen guten Stempel kaufen kann um die E-Mail dann selbst auf zudrucken. Sie war einverstanden, und bedankte sich für meine Kullanz. Sowas gibt es auch. Dennoch sowas passiert mir nie wieder, und war mir sehr peinlich! Lehrgeld müssen wir alle wohleinmal bezahlen, und es als solches verbuchen.
Wir sind eben auch nur Menschen, stimmt`s? * Ja, ja, ja... *
lieben Gruss
Elena008
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