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Thema: [Recht] Rechtliches zu Bildern ... vom 19.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Rechtliches zu Bildern ...
Autor Nachricht
DaniH
Threadersteller

Dabei seit: 19.08.2005
Ort: Moos-Weiler
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.08.2005 11:34
Titel

[Recht] Rechtliches zu Bildern ...

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Ich hab ein Problem ...
Ein Verein (e.V.) will eine neue Webseite und ich würd das auch gerne machen, allerdings haben die eine Idee und wollen das auch umgesetz haben. Jetzt weiß ich nicht ob es da rechtliche Probleme oder so geben kann.

Also zum Fall:
In der rechten oberen Ecke soll ein/oder zwei Lego (oder Playmobil) Männchen abgebildet sein. Ein Logo ist von der Herstellerfirma nicht zu sehen. Das Bildmaterial wird selbst erstellt ...

Ich habe sowas schon mal auf einer Seite gesehen, und da stand extra im Impressum ein kleiner Text drüber, aber ich weiß jetzt nicht ob das sein muß, oder ob das war weil das eine Firma hatte ...


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 22.08.2005 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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niederberger

Dabei seit: 26.07.2005
Ort: Buochs NW - Schweiz
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.08.2005 15:41
Titel

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Um ganz sicher zu gehen, bleibt dir wohl nichts anderes als direkten Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen, nicht, dass Du aufeinmal noch schwierigkeiten kriegst. Ist immer heikel mit geschützen Inhalten.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.08.2005 16:18
Titel

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Wenn Du ein Foto von den Püppchen selber machst
oder dein Auftraggeber macht diese, kannst Du oder dein Kunde
die nach Herzenslust verwenden.

Etwas anderes ist es, wenn Du/ihr die Produktfotos vom Hersteller
direkt übernehmen wollt - diese Abbildungen unterliegen den Rechten
des Fotografen/der Agentur/des Kunden.
Nur hier sollte man eine schriftliche Freigabe des Püppchenherstellers
zu eurer Nutzung haben.
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fragile

Dabei seit: 22.09.2004
Ort: Amberg
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.08.2005 17:13
Titel

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VORSICHT ! Wenn die Lego-Manschkerl als Gebrauchsmuster etc. geschützt sind darfst Du auch Fotos von denen nur mit einem Hinweis benutzen, daß das eingetragene Warenzeichen etc. sind (v.a.wenn du damit gewerbliche Interessen verfolgst, was du ja bei der Erstellung einer Webseite tust, es sei denn, der Verein stellt die Fotos zur Verfügung...) ...

Zuletzt bearbeitet von fragile am Di 23.08.2005 17:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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