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Kiwi84
Threadersteller
Dabei seit: 23.05.2005
Ort: Monheim am Rhein
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 10:37
Titel [Recht] Rechte eines Logos übertragen |
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Hallo Zusammen,
was hat man für Recht an einem Logo? Eine Bekannte und ich haben einen Wettbewerb gewonnen und nun will also das Unternehmen unser gestalltenes Logo als neues Logo für sich haben. Wir müssen laut meiner Lehrerin die Rechtslage mit dem Unternehmen abklären und schriftlich fest halten. Was schreibt man da am besten?
Worauf muss man Achten? Kennt jemand eine Gute Seite wo man etwas darüber nachlesen kann?
Ich bin für jeden Rat oder Hinweis Dankbar!!!
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 24.05.2005 10:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bk1
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 11:07
Titel Re: [Recht] Rechte eines Logos übertragen |
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Kiwi84 hat geschrieben: | Hallo Zusammen,
was hat man für Recht an einem Logo? Eine Bekannte und ich haben einen Wettbewerb gewonnen und nun will also das Unternehmen unser gestalltenes Logo als neues Logo für sich haben. Wir müssen laut meiner Lehrerin die Rechtslage mit dem Unternehmen abklären und schriftlich fest halten. Was schreibt man da am besten?
Worauf muss man Achten? Kennt jemand eine Gute Seite wo man etwas darüber nachlesen kann?
Ich bin für jeden Rat oder Hinweis Dankbar!!! |
Hm, ganz versteh ich's nicht....war das Unternehmen, das jetzt das Logo haben will, Ausrichter des
Wettbewerbs? Wenn ja, wirf mal nen Blick in das Kleingedruckte des Wettbewerbs, ob da irgendwas
davon steht, dass ihr mit der Teilnahme sämtliche Rechte an den eingesandten Arbeiten abtretet. Falls
dem so ist, dumm gelaufen...
...falls nicht, würd' ich sagen, dürfen die von dem Unternehmen ihren Geldbeutel für euch aufmachen.
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bk1
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 11:12
Titel
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Oder mal genauer gesagt: Solltet ihr mit der Teilnahme nicht alle Rechte abgetreten
haben, liegen sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei euch. Das Unternehmen
kann bei euch das (alleinige) Nutzungsrecht erwerben. Benutzt es das Logo ohne
dafür zu bezahlen, solltet ihr es zuerst bitten, das Logo nicht mehr zu verwenden
und alle Kommunikationsmittel, die das Logo verwenden, zu vernichten und falls
die das nicht tun, im 2. Schritt das Unternehmen wegen Urheberrechtsverstoß
verklagen.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 11:17
Titel Re: [Recht] Rechte eines Logos übertragen |
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Kiwi84 hat geschrieben: | Wir müssen laut meiner Lehrerin die Rechtslage mit dem Unternehmen abklären und schriftlich fest halten. Was schreibt man da am besten? |
Ich würde da mal versuchen, einen zuständigen Mitarbeiter der Firma ans Telefon zu kriegen und erstmal nachfragen, was die sich so überlegt haben und wie man nun weiter vorgeht.
@bk1
Mit den Leuten/ Vertragspartnern erstmal sprechen wirkt oft Wunder.
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bk1
Dabei seit: 14.04.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 11:25
Titel Re: [Recht] Rechte eines Logos übertragen |
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Lazy-GoD hat geschrieben: |
@bk1
Mit den Leuten/ Vertragspartnern erstmal sprechen wirkt oft Wunder. |
Schon klar...dass das der erste Schritt ist, dachte ich, müsste ich nicht
erwähnen. Versteht sich ja von selbst!
Aber ist ja keine Ungewöhnlichkeit, dass Unternehmen versuchen, sich mit einem
Wettbewerb kostenlose Kreativleistungen zu erschwindeln, weil viele danach
einfach nicht den Mund aufmachen.
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Kiwi84
Threadersteller
Dabei seit: 23.05.2005
Ort: Monheim am Rhein
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 13:31
Titel Re: [Recht] Rechte eines Logos übertragen |
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bk1 hat geschrieben: | Hm, ganz versteh ich's nicht.... |
Also es war eine schulische Veranstaltung und die Lehrer meinten erst auch, dass die Schule die Rechte an dem Logo hätte und sie uns überlässt, aber das geht ja schon mal garnicht.
Also müssten wir doch die Nutzungsrecht an dem Logo alleine haben und können auch Geld dafür verlangen.
Außerdem, haben wir bei der Firma auch noch nichts unterschrieben oder irgendein Schreiben bekommen, wo soetwas dirn steht.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 13:40
Titel
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also, Urheberrecht liegt immer bei Euch. Das kann man nicht abtreten, auch wenn man es wollte.
Das Nutzungsrecht kann dem Kunden dann gewährt werden. Entweder ausschließliches Nutzungsrecht oder halt auf bestimmte Medien, Produkte oder Zeit oder ähnliches eingegrenzt. Wobei das üblichste eigentlich die Gewährung eines
ausschließlichen Nutzungsrecht ist.
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Kiwi84
Threadersteller
Dabei seit: 23.05.2005
Ort: Monheim am Rhein
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2005 14:29
Titel
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burnout hat geschrieben: | also, Urheberrecht liegt immer bei Euch. Das kann man nicht abtreten, auch wenn man es wollte.
Das Nutzungsrecht kann dem Kunden dann gewährt werden. Entweder ausschließliches Nutzungsrecht oder halt auf bestimmte Medien, Produkte oder Zeit oder ähnliches eingegrenzt. Wobei das üblichste eigentlich die Gewährung eines
ausschließlichen Nutzungsrecht ist. |
Was heißt denn "Gewährung eines ausschließlichen Nutzungsrecht" ?
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