mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 12:26 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Probezeit - Wie lange ist rechtsgültig ? vom 30.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Probezeit - Wie lange ist rechtsgültig ?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
March
Threadersteller

Dabei seit: 11.08.2003
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.03.2004 09:09
Titel

[Recht] Probezeit - Wie lange ist rechtsgültig ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zur probezeit... wie lange ist die erlaubt...?
Ich kenne es eigentlich mit 3 monaten...aber sind auch 6 Monate zulässig?
Oder ist nur 3 Monate zulässig und dann die eventuelle Verlängerung auf 6 Monate?

Es geht nicht um die Ausbildung... ganz normale Anstellung als Ausgelerneter eben.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 27.07.2005 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
tschifu

Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Ingelheim
Alter: 42
Geschlecht: -
Verfasst Di 30.03.2004 09:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

6 Monate sind auch zulässig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 30.03.2004 09:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bei einer Anstellung als ganz "Normaler" ist es üblich das die Prbezeit 6 Maonate beträgt!
 
colorx

Dabei seit: 24.03.2004
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.03.2004 09:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also, die Probezeit beträgt normalerweise 3 Monate. Wenn man die Ausbildung anfängt.
Später wenn man eine Arbeit anfängt kann es dutchaus sein, dass man 6 Monate Probezeit hat.
Aber nicht in der Ausbildung. 6 Monate ist zuviel.
  View user's profile Private Nachricht senden
munch_maniac
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 30.03.2004 09:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

..wenn schon von 2Jahren auf 4 Jahren..

..und zur Probezeit im Beruf - min. 3Monate, maximal 6 Monate - egal ob Ausbildung oder nicht.
 
marek

Dabei seit: 23.07.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.03.2004 10:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

in der ausbilgung: min. 1 monat max. 3 monate - mehr darf net.
nach der ausbildung- wenn es um eine festanstellung geht -
ist eine probezeit von 6 monaten nix ungewöhnliches.
  View user's profile Private Nachricht senden
marcnail

Dabei seit: 30.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.04.2004 18:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

bei festanstellungen in der regel 6 monate.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.04.2004 18:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hab's mal in "Recht" verschoben.
hier geht's ja immerhin um vertragsrechtliche dinge.

gruß,

chris
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Probezeit nach Übernahme?
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
[Recht] Recht am Logo
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
Wie lange gilt ein Angebot?
Recht am eigenen Bild vs. Recht am eigenen Gesicht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.