Dabei seit: 11.08.2003 Ort: Hamburg Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Di 30.03.2004 09:09 Titel
[Recht] Probezeit - Wie lange ist rechtsgültig ?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur probezeit... wie lange ist die erlaubt...?
Ich kenne es eigentlich mit 3 monaten...aber sind auch 6 Monate zulässig?
Oder ist nur 3 Monate zulässig und dann die eventuelle Verlängerung auf 6 Monate?
Es geht nicht um die Ausbildung... ganz normale Anstellung als Ausgelerneter eben.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 27.07.2005 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 24.03.2004 Ort: - Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Di 30.03.2004 09:20 Titel
Also, die Probezeit beträgt normalerweise 3 Monate. Wenn man die Ausbildung anfängt.
Später wenn man eine Arbeit anfängt kann es dutchaus sein, dass man 6 Monate Probezeit hat.
Aber nicht in der Ausbildung. 6 Monate ist zuviel.
Dabei seit: 23.07.2002 Ort: - Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Di 30.03.2004 10:13 Titel
in der ausbilgung: min. 1 monat max. 3 monate - mehr darf net.
nach der ausbildung- wenn es um eine festanstellung geht -
ist eine probezeit von 6 monaten nix ungewöhnliches.
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