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Thema: [Recht] Presse und Bildnisrecht vom 04.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Presse und Bildnisrecht
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rommelmann
Threadersteller

Dabei seit: 03.11.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 04.11.2005 00:01
Titel

[Recht] Presse und Bildnisrecht

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Hallo,


habe folgende Problematik



Über Person A wird in einer Zeitung berichtet. Die Zeitung verbreitet eine
Unwahrheit
und findet überdies ein Bild von A auf einer Internetseite , A mit Freunden
abgebildet ist.
Dieses Bild wird ebenso abgedruckt mit URL Angabe und Hinweis, dass A auf
dem Bild
zu sehen ist. Alle Personen bekommen kleine schwarze Balken auf die Augen.


Frage mich nun, was A machen kann.


a) Wohl Unterlassungsklage wegen unrichter Behauptung bzw
Gegedarstellungsanspruch.


b) Wegen dem Bildnis frage ich mich, ob dem Bildersteller, sagen wir mal,
es sei eine Person
B, die die Internetseite betriebt, Rechte zustehen. Grundsätzlich hat der
Bildersteller ja ein
Urheberrecht, aber ist es durch die Presse eingeschränkt? Wer kennt sich aus?


Danke für Antworten!


Franz


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 04.11.2005 09:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.11.2005 00:11
Titel

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Da fragst du am besten jemanden, der sich damit wirklich auskennt.

Einen Juristen. * Keine Ahnung... *
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.11.2005 00:12
Titel

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Was die Rechte der Person A am eigenen Bild) angeht könnte es unter Umständen problematisch sein, wenn Person A eine "Person des öffentlichen Interesses" ist. Hier sind im Regelfall die Schranken gar nicht so hoch.

Beispiel: Ich war mal in einer Uni Mitglied des Studentenparlaments und jemand hat ohne mein Wissen ein unvorteilhaftes Bild von mir geknipst und dieses in einem Studentenmagazin - übrigens ebenfalls mit fieser und falscher Untertiteklung - veröffentlicht. Daraufhin wollte ich die Verteilung des Magazins gerichtlich untersagen lassen. Hat mich 'ne Menge Lehrgeld gekostet! Der Richter meinte, als StuPa-Mitglied sei ich bezogen auf die Öffentlichkeit der Hochschule eine Person des öffentlichen Interesses und hätte daher solche Eingriffe in mein Persönlichkeitsrecht zu dulden.

Du siehst: Person des öffentlichen Interesses kann man sogar dann sein, wenn man sich selbst gar nicht so wichtig nimmt und sich auch selbst nicht als solche sieht...

Anders dürfte es aber mit dem Urheberrecht des Fotografen aussehen. Die hieraus erwachsenden Rechte darf man natürlich nicht einfach verletzen. Auch gibt es da definitiv keine weitergehenden Rechte der Presse zur Urheberrechtsverletzung, wenn der Urheber nicht in die Verwendung seines Werks eingewilligt hat. Da ist also eventuell was drin.


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Fr 04.11.2005 00:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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