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Spyderman
Threadersteller
Dabei seit: 06.09.2004
Ort: Abu Ghraib
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.07.2005 14:59
Titel [Recht] Never walk alone(Stadion) in Spot verwenden |
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Hallo!
Wir planen einen kurzen Werbespot auf nem Sender in Form von "Diese Sendung wird Ihnen präsentiert....".
Dazu soll kurz der Refrain vom "You´ll never walk alone" zu hören sein.
Aber nur der Fangesang im Stadion. Wir haben das mal bei nem Spiel aufzeichnen können.
Wie ist das jetzt rechtlich? Darf man das in so nem Spot verwenden? Ist ja unsere Aufzeichnung, aber eben nicht unsere Melodie. Wer weiß weiter?
Danke
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 20.07.2005 15:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.07.2005 15:22
Titel
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naja das urheberrecht liegt auf jeden fall beim künstler selbst und der wird da sicherlich lizenzgebühren haben wollen. solche streits gab's ja schon öfters. ich erinnere an eminem gegen apple in dem in einem ipod-werbespot ein kleiner 10jähriger nen eminemsong gerappt hat. em hat daraufhin apple verklagt. mittlerweile hat man sich zwar ausergerichtlich geeinigt, aber du siehst, sowas kann konsequenzen nach sich ziehen. wenn du auf nummer sicher gehen willst, die einwilligung vom künstler holen...
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Spyderman
Threadersteller
Dabei seit: 06.09.2004
Ort: Abu Ghraib
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.07.2005 15:32
Titel
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Ja gut, aber die Fans singen das Lied/Melodie des Künstlers ja nur nach. Keine Ahnung ob da dann noch die Lizenz erworben werden muss.
Wenn man z.B. eine Szene aus einem Kinofilm in einem eigenen Beitrag zeigen möchte, z.B. Thema "Bildgestaltung", kann man die Szene von einem Monitor abfilmen, wo man dann wieder auf der sicheren Seite wäre und keine Einwilligung braucht. Zumindest behauptet das mein Berufsschullehrer (wobei ich mich generell nicht an Kinofilme vergreifen würde).
Das wäre ja etwa mit dem Fangesang ähnlich, das Original wird nicht verwendet....
Oder lieber gleich nen Rechtsanwalt fragen der sich damit auskennt, was?
...ganz schön kompliziert
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.07.2005 15:36
Titel
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Spyderman hat geschrieben: |
Oder lieber gleich nen Rechtsanwalt fragen der sich damit auskennt, was?
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die einzig logische konsequenz - wobei ich denke, das es sich hier um ne rechtliche grauzone handelt und im falle des falles der richter entscheiden müsste...
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 20.07.2005 22:16
Titel
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www.gema.de -> anrufen -> nachfragen -> antwort hier posten
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.07.2005 07:09
Titel
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Spyderman hat geschrieben: | Ja gut, aber die Fans singen das Lied/Melodie des Künstlers ja nur nach. Keine Ahnung ob da dann noch die Lizenz erworben werden muss.
Wenn man z.B. eine Szene aus einem Kinofilm in einem eigenen Beitrag zeigen möchte, z.B. Thema "Bildgestaltung", kann man die Szene von einem Monitor abfilmen, wo man dann wieder auf der sicheren Seite wäre und keine Einwilligung braucht. Zumindest behauptet das mein Berufsschullehrer (wobei ich mich generell nicht an Kinofilme vergreifen würde).
Das wäre ja etwa mit dem Fangesang ähnlich, das Original wird nicht verwendet....
Oder lieber gleich nen Rechtsanwalt fragen der sich damit auskennt, was?
...ganz schön kompliziert |
Genau. Deswegen ist es ja auch nicht strafbar, einen Kinofilm von der Leinwand abzufilmen.
Bestell deinem Lehrer einen schönen Gruß von Dieter Nuhr!
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Spyderman
Threadersteller
Dabei seit: 06.09.2004
Ort: Abu Ghraib
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 25.07.2005 10:49
Titel
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Also, Gema sagt das kostet Lizenzgebühren - egal wer oder was das singt. Wenn es eine Melodie oder ein Song ist der von irgendwem mal komponiert/erstellt wurde bekommt er was dafür. Auch wenn es wie in unserem Fall selbst aufgenommen wurde.
Würden wir jetzt das original-Lied verwenden, käm zu den Lizenzgebühren auch noch das Geld für die Plattenfirma die das vertreibt. Oder eben Kohle für denjenigen der den Song gespielt hat.
Also doch nicht ganz so kompliziert.
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