mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 23:20 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ? vom 27.04.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
Alec

Dabei seit: 19.04.2005
Ort: KÜN
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 07:57
Titel

Re: [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Krach hat geschrieben:
Hallo, habe mal ein kleines Problem. Habe vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet.


Als was bist du denn selbständig und hast Gewerbe angemeldet?
Ging es nicht über die KSK?
Das währe doch viel einfacher und billiger!
Alec
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.04.2005 08:49
Titel

Re: [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Alec hat geschrieben:
Krach hat geschrieben:
Hallo, habe mal ein kleines Problem. Habe vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet.


Als was bist du denn selbständig und hast Gewerbe angemeldet?
Ging es nicht über die KSK?
Das währe doch viel einfacher und billiger!
Alec


das eine hat mit dem anderen ja nur bedingt zu tun. mitglied bei der ksk kann nur werden, wer etwas künstlerisches macht - und das ist meist ja bei den tätigkeiten eines normalsterblichen mg´s nicht der fall - da is ja eher satzarbeit gefragt als künstlerisches wirken...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 09:03
Titel

Re: [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Alec hat geschrieben:
Krach hat geschrieben:
Hallo, habe mal ein kleines Problem. Habe vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet.


Als was bist du denn selbständig und hast Gewerbe angemeldet?
Ging es nicht über die KSK?
Das währe doch viel einfacher und billiger!
Alec


Was hat denn bitte die Künstersozialkasse damit zu tun? Au weia!

Abgesehen davon kommt man da, wie Audio schon schreibt, so einfach
nun nicht rein. Ein MG fällt nicht so schnell unter 'künstlerische Tätigkeit'.
  View user's profile Private Nachricht senden
Alec

Dabei seit: 19.04.2005
Ort: KÜN
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 09:15
Titel

Re: [Recht] Neues Gewerbe - Umsatzsteuer-Nummer ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:
Alec hat geschrieben:
Krach hat geschrieben:
Hallo, habe mal ein kleines Problem. Habe vor einem Monat mein Gewerbe angemeldet.


Als was bist du denn selbständig und hast Gewerbe angemeldet?
Ging es nicht über die KSK?
Das währe doch viel einfacher und billiger!
Alec


das eine hat mit dem anderen ja nur bedingt zu tun. mitglied bei der ksk kann nur werden, wer etwas künstlerisches macht - und das ist meist ja bei den tätigkeiten eines normalsterblichen mg´s nicht der fall - da is ja eher satzarbeit gefragt als künstlerisches wirken...


Na klar, Mediengestalter sind sogar als Beruf genannt. Kommt zwar drauf an was genau du machst, aber prüfen und probieren würde ich es auf jeden Fall. Mitglied bei der KSK zu sein, hat enorme Vorteile und nicht nur, dass Anteile der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung vom Staat übernommen werden.
Hier ein teil der Internetseite:

Voraussetzungen der Versicherungspflicht
Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene

* muss Künstler oder Publizist sein
* selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
* im Wesentlichen im Inland tätig sein.


Nicht versichert ist in der Regel, wer

* wie ein Unternehmer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt (Ziffer 3.4)
* gewisse Mindestverdienstgrenzen nicht erreicht (Ziffer 3.3)
* zu den versicherungsfreien Personen nach §§ 4 und 5 KSVG gehört (siehe hierzu unter Ausnahmeregelungen)

Künstler / Publizisten
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 KSVG).
Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw. Publizisteneigenschaft.

Selbständige Erwerbstätigkeit
Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.
Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.
Selbständig ist die künstlerische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.

Beschäftigung von mehr als einem Arbeitnehmer
Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV.
Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das Entgelt 400,00 EURO monatlich nicht übersteigt.

Mindestgrenze des Arbeitseinkommens
Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004
# bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.

Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen erzielen werden.

Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre (bei Tätigkeitsaufnahme bis 30.06.2001: die ersten fünf Jahre) seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z.B. wegen Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienstes oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Für Antragsteller, die ihre Tätigkeit vor dem 01.07.2001 aufgenommen haben, gilt noch eine Berufsanfängerzeit von fünf Jahren, welche jedoch nicht durch Unterbrechungszeiten verlängert werden kann.

Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet .

Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de

Siehe aber auch: http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/news/ksk04-06.html


Zuletzt bearbeitet von Alec am Do 28.04.2005 09:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 09:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was jetzt noch weiter an Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer-ID vorbei geht...

*zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 28.04.2005 09:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Man kann sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dann fällt die eh weg.
Die Steuernummer sollte man niemals angeben, da man seit der Einführung von Elster übelsten Unfug anstellen kann, wie mal kurz eine Vortseuerüberweisung in Millionenhöhe eintragen. Das funktionert, wenn man dem Finanzamt eine Abbuchungserlaubnis erteilt hat!!!
Also am Besten nichts eintragen, solange eine UmsatzsteuerID nicht vorliegt. Kann auch keiner abmahnen (zumindest wird er keinen Erfolg haben).
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 09:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bis auf den letzten Satz kann ich da nur zustimmen.

Die Steuernummer oder die UstID ist eine Pflichtangabe.
Bevor die UstID nicht da ist, MUSS dann wenigstens die Steuernummer drauf.

//
Ist die Frage, ob in den ein, zwei Wochen einer Unfug treiben wird damit.


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Do 28.04.2005 09:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 28.04.2005 09:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
Die Steuernummer oder die UstID ist eine Pflichtangabe.
Bevor die UstID nicht da ist, MUSS dann wenigstens die Steuernummer drauf.


Wie kommst du darauf? Eine derartige Vorschrift gibt es nicht, wenn ja, benenne sie mir bitte (aus eigenem Interesse, da ich weder UStID habe, noch die Steurnummer angebe und auch noch keine Probleme damit hatte).
 
 
Ähnliche Themen [Recht] Freiberufler oder Gewerbe ?
Recht: Gewerbe, Freibetrag, Versicherung, etc.
Webdesign verkaufen - Recht, Gewerbe, Steuern, Freiberuf ?
Umsatzsteuer & Co
Umsatzsteuer
7% oder 16% Umsatzsteuer?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.