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Autor |
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gleis24
Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 17:27
Titel
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Unter welchen Umständen hat er denn mit diesem Rechtsanwalt gesprochen ... wenn das um 4 Uhr morgens im Club war ... ja dann
Ansonsten würd ich das aber auch unter die Kategorie "Frechheit" abschieben. Dennoch muß man, falls so ein Wisch kommén sollte, ja leider erstmal mitspielen und entsprechend gesetzlicher Fristen wiedersprechen usw.
Egal wie dumdreist der Kram auch immer ist
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.08.2005 21:53
Titel
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gleis24 hat geschrieben: | Unter welchen Umständen hat er denn mit diesem Rechtsanwalt gesprochen ... wenn das um 4 Uhr morgens im Club war ... ja dann
Ansonsten würd ich das aber auch unter die Kategorie "Frechheit" abschieben. Dennoch muß man, falls so ein Wisch kommén sollte, ja leider erstmal mitspielen und entsprechend gesetzlicher Fristen wiedersprechen usw.
Egal wie dumdreist der Kram auch immer ist |
Naja, fast.
Du springst ja auch nicht vor den Zug, wenn ein Anwalt sagt "Spring", oder?
Einfach freundlich zurückschreiben:
"Geschätzter Herr Anwalt,
Sie haben leider in Ihrem Schreiben vom ... vergessen, auf den entsprechenden Gesetzestext hinzuweisen und ich bitte Sie hiermit dies nachzuholen.
Vielen Dank im voraus!
Ich verbleibe in gespannter Erwartung und mit freundlichen Grüßen,
Ihr A. Springer."
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gleis24
Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.08.2005 07:32
Titel
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Öhm ja ... toller Vergleich mit dem Zug
wie auch immer, man sollte darauf (in irgendeiner Form) reagieren und bloß nicht den Kram einfach wegschmeißen.
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easy-way-design
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.08.2005 09:22
Titel
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nicht unbedingt wegschmeißen, aber auf so einen schwachsinn braucht man nicht reagieren.
hatte mal auf einer privaten seite von mir eine werbung für irgendein tippspiel. nach einiger zeit habe ich auch von einem anwalt ein einschreiben bekommen (glücklicherweise noch an meine alte adresse, wo ich zu dem zeitpunkt gar nicht mehr gewohnt habe) in dem etws von wettbewerbsverzerrung stand. er vertrat angeblich einen mandanten, der sich dadurch um einen möglichen gewinn betrogen sehen wollte. naja und ich sollte als erste entschädigung so um die 850,00 euronen hinblättern. bin halt selbst zu meinem anwalt. der meinte nur er erkundigt sich mal über diesen anwalt. naja nachher kam raus, das der mandant und der anwalt nachbarn waren und wohl nur kohle machen wollten, denn das schreiben haben noch ca. 300 andere webseiten-betreiber bekommen. habe dann mal selbst etwas geforscht, und ein forum gefunden, wo mindestens 150 leute das selbe schreiben bekommen haben, von denen ca. 50 vor angst erstmal gezahlt haben...netter nebenverdienst würd ich sagen.
um auf das thema zurückzukommen: da will wohl ein anwalt nur ein paar märker machen. der geht halt davon aus, das da jemand erstmal muffensausen bekommt und um keinen ärger zu bekommen schön zahlt. ich würde auf so einen schwachsinn, vor allem wenn es kein einschreiben ist, gar nicht reagieren. das wären mir die 0,55 euro nicht wert. würde vermutlich eh keine antwort kommen...
in diesem sinne
Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Di 09.08.2005 09:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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