mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 16:05 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Leidiges Thema Landkarte auf Website vom 08.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Leidiges Thema Landkarte auf Website
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 21:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

keks0ne hat geschrieben:


wie ist es denn möglich, ohne "hubschrauber" und material dritter, eine anfahrtskarte zu erstellen!?



Wie haben es die Steinzeitmenschen gemacht? Einfach so gezeichnet (in den Sand) wie sie sich das dachten... *ha ha*

Peaze!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 21:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

lol hallo? wie will man von nem nachgezeichneten foto eines straßenverlaufs auf das originalfoto schließen? wär ich nich so derb erkältet würd ich von 5 luftbildern eins auswählen und den straßenverlauf nachzeichnen. dann könntet ihr mir ja mal beweisen wie gut ihr erkennt welches luftbild ich ursprünglich zum nachzeichnen gewählt hab.

ich wette erkennen würden das maximal 30% der leute hier. und versucht sowas mal bitte als grundlage vor gericht zu nehmen. die aussage „der straßenverlauf is aber gleich“. ich glaub jeder richter der welt würd euch auslachen wenn eben wirklich von nem foto nachgezeichnet wurde. mag ja sein das die luftaufnahmen urheberrechtlich geschützt sind, aber ich glaube kaum das sich das straßenbauamt seine straßenverläufe schützen lässt *balla balla* *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.01.2007 21:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

beeviZ hat geschrieben:
lol hallo? wie will man von nem nachgezeichneten foto eines straßenverlaufs auf das originalfoto schließen? wär ich nich so derb erkältet würd ich von 5 luftbildern eins auswählen und den straßenverlauf nachzeichnen. dann könntet ihr mir ja mal beweisen wie gut ihr erkennt welches luftbild ich ursprünglich zum nachzeichnen gewählt hab.

ich wette erkennen würden das maximal 30% der leute hier. und versucht sowas mal bitte als grundlage vor gericht zu nehmen. die aussage „der straßenverlauf is aber gleich“. ich glaub jeder richter der welt würd euch auslachen wenn eben wirklich von nem foto nachgezeichnet wurde. mag ja sein das die luftaufnahmen urheberrechtlich geschützt sind, aber ich glaube kaum das sich das straßenbauamt seine straßenverläufe schützen lässt *balla balla* *ha ha*


Beeviz es geht hier nicht um die Leute hier (Mediengestalter) sondern Leute die sich Hauptberuflich mit dem Thema Geodaten und deren Darstellung befassen. *zwinker*

und es geht - wurde hier im Forum auch schon mal in einem anderen Thread erklaert
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
c_writer
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 09.01.2007 22:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

beeviZ hat geschrieben:
lol hallo? wie will man von nem nachgezeichneten foto eines straßenverlaufs auf das originalfoto schließen?


Inzwischen vollautomatisch mit entsprechender Software.

Zitat:
wär ich nich so derb erkältet würd ich von 5 luftbildern eins auswählen und den straßenverlauf nachzeichnen. dann könntet ihr mir ja mal beweisen wie gut ihr erkennt welches luftbild ich ursprünglich zum nachzeichnen gewählt hab.

ich wette erkennen würden das maximal 30% der leute hier.


Darum geht's doch gar nicht. Sondern darum:

" (...) ob ich immernoch gegen das Urheberrecht verstoße, wenn ich die aus dem Internet per Screenshot kopierte Landkarte grafisch abändere, sprich Farben ändere, Straßennamen entferne etc."

Zitat:
und versucht sowas mal bitte als grundlage vor gericht zu nehmen. die aussage „der straßenverlauf is aber gleich“. ich glaub jeder richter der welt würd euch auslachen wenn eben wirklich von nem foto nachgezeichnet wurde.


Ich schreib' das mal deiner derben Erkältung zu Lächel .

Wenn die geografischen Verlage x oder y, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, anhand ihrer Daten nachweisen, dass der MG Hinz ihr Kartenmaterial nachgebaut hat (wenn er nicht sowieso gleich einen Ausschnitt irgendwo kopiert hat), ein bissel rumgefärbt und die Straßennamen entfernt etc., dann hat der MG Hinz ein ernsthaftes Problem. Juristisch und finanziell.

Zitat:
mag ja sein das die luftaufnahmen urheberrechtlich geschützt sind, aber ich glaube kaum das sich das straßenbauamt seine straßenverläufe schützen lässt *balla balla* *ha ha*


Nein, aber seine technisch und finanziell aufwändig erhobenen Daten.

c_writer
 
Ev_01

Dabei seit: 14.05.2004
Ort: Paderborn
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.01.2007 23:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Noch mal:

Ich rede nicht von abkapseln oder billig nachbauen. Ich meine wirklich selber viel Arbeit
reinstecken. Irgenwo dran muss man sich nun mal orientieren

Und ein Rad ist ein Rad und bleibt nun mal ein Rad.

Die Welt sieht nicht anders aus, nur weil ich Sie aus dem Kopf zeichne. (Obwohl, dann wahrscheinlich schon *ha ha* )

Zitat:
wie ist es denn möglich, ohne "hubschrauber" und material dritter, eine anfahrtskarte zu erstellen!?


So seh ich das auch. Urheberrechte in allen Ehren und ich halte da wirklich viel von, aber manchmal sollte man sich schon fragen, was noch vernüftig ist und was nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 01:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ev_01 hat geschrieben:
Noch mal:

Ich rede nicht von abkapseln oder billig nachbauen. Ich meine wirklich selber viel Arbeit
reinstecken. Irgenwo dran muss man sich nun mal orientieren

Und ein Rad ist ein Rad und bleibt nun mal ein Rad.

Die Welt sieht nicht anders aus, nur weil ich Sie aus dem Kopf zeichne. (Obwohl, dann wahrscheinlich schon *ha ha* )

Zitat:
wie ist es denn möglich, ohne "hubschrauber" und material dritter, eine anfahrtskarte zu erstellen!?


So seh ich das auch. Urheberrechte in allen Ehren und ich halte da wirklich viel von, aber manchmal sollte man sich schon fragen, was noch vernüftig ist und was nicht.


Kannste halten wie nen Dachdecker, ob Du da nun 3 Wochen dran sitzt oder 10 min - uebernimmste den Massstab 1:1 ( und damit die Daten der Karte ) trotzdem und der Rechteinhaber merkt dies - ziehst Du den kuerzern. Oder wollst erzaehlen das einen Privatperson die technischen Moeglichkeiten hat die genauen Geodaten zu erfassen? Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 10.01.2007 01:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ev_01

Dabei seit: 14.05.2004
Ort: Paderborn
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.01.2007 15:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Oder wollst erzaehlen das einen Privatperson die technischen Moeglichkeiten hat die genauen Geodaten zu erfassen? Hmm...?!


Nein, das will ich damit nicht sagen.

Und ich will auch nicht sagen, das man die Karte eins zu eins übernimmt

Ich bin bestimmt nicht die einzige, die es für OK hält eine Karte selber zu erstellen und sich
dabei an etwas anderem zu orientieren. Es geht ja nur um die Grenzen/Umrisse und die
sind halt so wie sie sind. Oder etwa nicht?

Wenn Künstler X einen Baum malt und Künstler Y den selben Baum malt, hat dann der eine von
dem anderen abgemalt? Darf der das dann nicht mehr? Wo sind da die Grenzen? Und was ist nur noch Paragraphen-Reiterei?
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.01.2007 15:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ev_01 hat geschrieben:
Ich bin bestimmt nicht die einzige, die es für OK hält eine Karte selber zu erstellen und sich
dabei an etwas anderem zu orientieren. Es geht ja nur um die Grenzen/Umrisse und die
sind halt so wie sie sind. Oder etwa nicht?

Ja und nach denen Leuten suchen einige Rechtsanwaelte und deren Helfer zur Zeit.

Ev_01 hat geschrieben:
Wenn Künstler X einen Baum malt und Künstler Y den selben Baum malt, hat dann der eine von
dem anderen abgemalt? Darf der das dann nicht mehr? Wo sind da die Grenzen? Und was ist nur noch Paragraphen-Reiterei?

Der Unterschied ist, bei Geodaten gibt es nun mal keine Kreativitaet. Es sind Daten die kopiert werden nur halt in graphischer Form..
Strasse X ist in KarteA bei Massstab x:y genau so lang wie StrasseX in KarteB beim gleichen Massstab.

Wenn Du nun StrasseX genau lang einzeichnest und diverse Strasse auch - fragt man sich doch schon woher Du die genauen Daten hast und das ist dann nun mal nicht mehr "OK" wenns einem der Urheber dieser Daten auffaellt, sitzt Du am kuerzeren Hebel.

Mir solls egal sein, sichert meinen Job.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Leidiges Thema: Nutzungsrecht Logo
Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen
[Recht] Thema: Sponsoring
Buchempfehlung zum Thema Fotografie und Recht
Links zum Thema Internet- bzw. Online-Recht
Suche guten Twitter-Account zum Thema Internet/Urheber-Recht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.