Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Sa 30.07.2005 17:20
Titel
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Davon, was der Gegenanwalt sagt, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. In letzter Zeit geschehen da die ungalublichsten Dinge.
Dem Philipp und mir ist neulich einer rechts in die Seite gefahren, weil er in zweiter Reihe parkte und nicht aufgepasst hat, als er losfuhr. Also eindeutig nicht unser Fehler. Und der gegnerische Anwalt meinte, das wäre ja wohl unsere Schuld. Schließlich gilt im Straßenverkehr ja rechts vor links.
Wenn es nicht so traurig gewesen wäre, hätte ich erstmal tagelang gelacht.
Aber das nur am Rande.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 30.07.2005 17:37
Titel
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McMaren hat geschrieben: | Davon, was der Gegenanwalt sagt, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. In letzter Zeit geschehen da die ungalublichsten Dinge.
Dem Philipp und mir ist neulich einer rechts in die Seite gefahren, weil er in zweiter Reihe parkte und nicht aufgepasst hat, als er losfuhr. Also eindeutig nicht unser Fehler. Und der gegnerische Anwalt meinte, das wäre ja wohl unsere Schuld. Schließlich gilt im Straßenverkehr ja rechts vor links.
Wenn es nicht so traurig gewesen wäre, hätte ich erstmal tagelang gelacht.
Aber das nur am Rande. |
so ist es... anwälte sind mittlerweile so weit, das sie im grunde alles als das recht ihrer mandanten auslegen - ob es nun eine gesetzliche grundlage dafür gibt oder nicht. so lange der anwalt sein geld bekommt, hat sein mandant erstmal recht... die frage ist halt, ob recht haben und recht bekommen angesichts des streitwertes den ganzen stress wert ist. von evtl. entstehenden kosten mal ganz abgesehen...
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marcobley
Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.01.2008 22:17
Titel Re: [Recht] Kunde zahlt nicht für Nutzungsrechte |
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shortie44 hat geschrieben: | Schriftlich haben wir diese Vereinbarung zwar nicht festgehalten, |
Erster Fehler
Sollte es wirklich vor Gericht gehen (Ich weiss nciht um welchen Betrag es da geht) dann wirst Du den Kürzeren ziehen .
Der Kunde hat ja Deine Leistung bereits bezahlt (Arbeistaufwand). Die Nutzungsrechte muss er nur an Dich bezahlen wenn Du gem. §2 UrhG anerkannter Urheber bist. Ansonsten lass es sein, da es sich nicht lohnen würde. Es sei denn, Deine Arbeiten haben ein sehr hohes Maß an Individualität. Wenn aber der Kunde sowieso kein Geld hat (und das ist ein allgemeiner Trick) dann schlägst Du dich 3 Jahre mit dem Landgericht rum und hast am Ende draufgezahlt für Anwalt undsoweiter und der Kunde kommt davon und lacht sich noch ins Fäustchen …
Viel Erfolg
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.01.2008 22:18
Titel
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Bub, das ist nun schon Dein zweiter Thread, den Du ausgraebst.
Sa 30.07.2005
Das Forum warnt doch schon bei alten Beitraegen.
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