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Thema: [Recht] Kunde "verlangt" Bruch des Urhebergesetzes vom 11.03.2006


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pseudoheld

Dabei seit: 15.01.2003
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Verfasst So 12.03.2006 15:51
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sehe ich genauso.

Nur wenn man sich in einer Grauzohne bewegt, kann man es unter Umstäden drauf ankommen lassen.
z.B. Anlehnungen an die WM. Soweit ich weiß, darf man nicht mal rasen in zusammenhang mit dem wort weltmeiserschaft benutzen. Da würde mir, z.B. ein schriftlicher Hinweis meinerseits an den Kunden reichen, den ich im nachhinein auch hib und stichfest belegen kann.


Zuletzt bearbeitet von pseudoheld am So 12.03.2006 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nickno

Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 16:11
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Vielleicht finden sich ja ein paar Parallelen:

http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/recht/content7314.cfm


Thema bezieht sich aber auf ein Werbemailing, was in der Form nicht erlaubt war.

Ich für meinen Teil würde die Finger davon lassen. Das Risiko ist zu groß und ich glaube nicht, dass der Kunde deine Leistungen angemessen zu schätzen weiss. Die Mentalität tendiert eher zu: "Das Internet - das Reich der kostenlosen Möglichkeiten.."
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chris09

Dabei seit: 12.03.2006
Ort: Saarbrücken
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Verfasst So 12.03.2006 17:37
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machs dir doch nicht so schwer,
du lieferst die gesammte Seite auf CD.
In der Rechnung schreibst den Hinweis, das der Auftraggeber vor der Veröffentlichung die Nutzungsrechte der von ihm zu Verfügung gestellten und verwendeten Grafiken zu beachten hat.
Jetzt kann das Ding hochladen wer will...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 17:44
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chris09 hat geschrieben:
machs dir doch nicht so schwer,
du lieferst die gesammte Seite auf CD.
In der Rechnung schreibst den Hinweis, das der Auftraggeber vor der Veröffentlichung die Nutzungsrechte der von ihm zu Verfügung gestellten und verwendeten Grafiken zu beachten hat.
Jetzt kann das Ding hochladen wer will...


Das zählt nicht. Er trägt immer eine Teilschuld.

Du kannst doch auch kein Auto aufbrechen, kurzschießen und dann deinem Auftraggeber sagen "Beachte bitte, dass du dich strafbar machst, wenn du jetzt einsteigst und losfährst".
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chris09

Dabei seit: 12.03.2006
Ort: Saarbrücken
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 19:01
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das ist ja was anderes.. das gehört zu den Wirtschaftsgütern.. eine kopie eines digitalen Bildes erstmal nicht nicht.
Er hat die Daten auch nicht selber irgendwo von Webseiten geklaut, sondern vom Auftraggeber bekommen.
Er muss auch nicht davon ausgehen, dass er die Bilder nicht verarbeiten darf.

Solange kein wirtschaftlicher Schaden ensteht, interessieren die Nutzungsrechte sowieso keinen... und der würde hier erst mit der Veröffentlichung passieren.

Ob jmd meine Grafiken nimmt und in seinem stillen Kämmerlein damit herumbastelt ist mir auch egal... solange er keine Kohle damit verdient.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.03.2006 19:20
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1. Das Nutzungsrecht beschränkt sich nicht auf eine wirtschaftliche Nutzung (§§31 Urhg, ff.)
2. Ich sagte ja auch nur, dass er aufpassen muss, das nirgendwo ein Zweifel an seiner Unkenntnis aufkommen kann und er sich so auf § 10, Abs. 2 UrhG berufen (Vermutete Urheberschaft).
3. Klar, da hast du Recht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es muss nicht immer ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Wenn du zum Beispiel Pressematerial eines Autoherstellers verwendest oder so. Klar, der Hersteller hat dadurch nicht mehr und nicht weniger Autos verkauft. Aber manchmal geht es auch einfach nur ums Prinzip.
4. Das mag dir egal sein, aber das ist (sorry, nicht bös gemeint) eben kein Maßstab.

Fazit: Es besteht einfach die Gefahr, dass er sich selbst Stress macht und das muss in meinen Augen einfach nicht sein.
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