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ruf-sos
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2006
Ort: München
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.03.2006 22:31
Titel [Recht] Kunde "verlangt" Bruch des Urhebergesetzes |
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Hallo Leute!
Habt mir schon oft helfen können, deshalb hoffe ich wieder mal auf eure Hilfe. Mein Problem:
Ich soll eine Internetseite für einen Kunden erstellen. Soweit so gut...Nun erhalten ich heute eine Email, mit Anlagen; PDFs und technische Zeichnungen. Kurz danach habe ich mit ihm telefoniert und es kam heraus, dass er diese Daten aus dem Internet hat und keinerlei Nutzungsrechte für diese Dateien besitzt. Er sagte: "das merkt eh keiner". Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass er das Urhebergesetz nicht berücksichtigt und sich damit strafbar macht...ist ihm egal, ich "solls einfach machen"...
Was meint Ihr, soll ich, darf ich? Mache ich mit strafbar? Es gibt ja sowas wie Mitwisserschaft oder Mithilfe? Bin ich einfach nur ein Hosenscheißer oder mache ich mir zurecht Sorgen?
Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar, muss am Montag nämlich mit ihm telefonieren
Erst mal Guts Nächtle und schonmal DANKSCHÖN!!!!
/edit: Titel korrigiert
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 13.03.2006 10:41, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Pixelpole
Dabei seit: 25.10.2004
Ort: Trier
Alter: 37
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ruf-sos
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2006
Ort: München
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.03.2006 22:58
Titel
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Hey Pole!
Danke für die schnelle Antwort, aber....
... der thread hilft mir leider nicht wirklich weiter, da ich ja weiss dass es nicht rechtens ist. Technische Zeichnungen unterliegen, soweit ich weiss auch dem Urheberrecht. Und aus den anderen PDFs soll ich einfach das logo der anderen Firma entfernen und seins reinsetzen. Wenn das kein Diebstahl ist, weiss ichs nicht.
Mein Problem ist nun: mache ich mich MIT strafbar oder ist das ganz allein sein Problem? Problematisch ist, das glaube ich zumindest, dass ich weiss, dass er gegen das Urhebebergesetz verstösst. Ich möchte mich einfach nicht strafbar machen....
tobias
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antekboy
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: BERLIN
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.03.2006 23:21
Titel http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm |
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hallo!
ich bin da kein profi, aber ich denke wenn du dich auf der Seite als webmaster [design] und nicht als autor [inhalt] ankündigt, solltest du kein problem bekommen....
ich bin gerade zu faul um weiterzusuchen aber vielleicht können dir diese links weiterhelfen:
http://www.domain-recht.de/
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm
grüsse!
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 11.03.2006 23:49
Titel
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Verabschiede dich von dem Kunden.
Ich hatte mal einen solchen Kandidaten, und die Tatsache das er das Urheberrecht dritter nicht berücksichtigt und zu respektieren weiß lässt befürchten das er es mit deinen auch nicht so genau nimmt.
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oliskr
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Sa 11.03.2006 23:57
Titel
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mach ihm einfach angst. erzähl ne geschichte von nem kollegen oder so, bei dem das rauskam.
und sag das dein anwalt davon abrät. entweder er sieht es dann ein, oder du musst dich echt verabschieden.
bei mir war mal was ähnliches, und da hab ich auch einfach ne geschichte erfunden und der kunde lenkte dann ein.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 12.03.2006 00:10
Titel
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ulmer_hocker hat geschrieben: | Verabschiede dich von dem Kunden.
Ich hatte mal einen solchen Kandidaten, und die Tatsache das er das Urheberrecht dritter nicht berücksichtigt und zu respektieren weiß lässt befürchten das er es mit deinen auch nicht so genau nimmt. |
dem kann ich mich anschließen. das internet ist kleiner als man denkt und sowas kann schnell auf einen zurück fallen. und wenn du irgendwo dann als gestalter auftauchst bist du der erste anlaufpartner für z.b. eine abmahnung bzw. unterlassungserklärung. grundsätzlich ist zwar dein auftraggeber für seine inhalte verantwortlich - was aber nicht bedeuten muss, dass du damit aus dem schneider bist... ich würde mich darauf jedenfalls nicht einlassen. vor allem kann man sich mit solchen aktionen ganz schnell seinen guten ruf versauen!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 12.03.2006 03:48
Titel
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Verabschiede dich von dem Kunden. Das kann sehr böse für dich enden. Warum? Nun, wenn der Kunde dich bitten würde ein Auto zu stehelen, was glaubst du, wer ists schuld? Du? Er? Beide? Oder um es mit den Worten des unsterblichen Obi-Wans zu sagen: Wer ist der gößere Tor? Der Tor oder der Tor, der ihm folgt?
Lange Rede kurzer Sinn: Wenn du im Falle einer Anzeige nicht absolut wasserdicht und hieb. und stichfest belegen kannst, dass du keinerlei Ahnung davon hattest ein Gesetzt zu verletzen, dann wirst du mitschuldig. Man sollte nie vergessen, dass im deutschen Recht immer noch der Grundsatz gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Alles andere mit irgendeiner Story oder Versicherungen, dass der Kunde die Verantwortung übernehme, haben keinerlei Aussagekraft vor Gericht. Du bist derjenige, der das Urhebergesetz verletzt. Das ist erstmal Fakt.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 12.03.2006 19:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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