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Autor |
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Henk2010
Dabei seit: 13.01.2004
Ort: -
Alter: 41
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Verfasst Fr 15.07.2005 12:11
Titel Freigabe |
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naja....mit den Freigaben gerade bei Neukunden und Neuprodukten sollte man sich eh immer doppelt absichern!!
Wenn der Kunde sich wegen der Farbe beschwert muss man feststellen worans gelegen hat!
Wenn Ihr kein farbverbindliches Proof bzw. einen Andruck habt, und der Kunde wuenscht das die Karte wegen der Farbe neugedruckt wird, dann muss die Karte auf Kosten des Kunden neu gedruckt werden!!
Also immer an die farbverbindlichen Proofs und/oder einen Andruck bei Neukunden denken!!
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gleis24
Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 15.07.2005 12:15
Titel
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Das mag alles sein. Ich halte es dennoch für fragwürdig das sie vor Gericht das alles so vermitteln kann und sauber aus der Sache rauskommt. Ich finde das auch ungerecht, aber Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche.
Ein Nachdruck hingegen sollte man unbedingt vermeiden, ist ja klar.
Das die da intern scheiße bauen ist klar, aber auch gerade das würde einen Prozeß nicht unbedingt beschleunigen. Das könnte sich Monate hinziehen. Am ende freut sich nur der Anwalt.
Worauf ich hinaus will: Auf jeden Fall sich außergerichtlich einigen. Lieber wenige Hundert Euro weniger Gewinn/minimal Verlust als Zeit und Geld Vernichtungsmaschine Justiz.
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Ellie
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 15.07.2005 12:57
Titel
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Moin,
arbeite ich mit Kunden zusammen, wo mehrere Personen mitdiskutieren, lasse ich mir schriftlich einen Entscheidungsträger nennen, der auch berechtigt ist, eine Freigabe verbindlich zu unterzeichnen. In der Freigabe muß auch eine Angabe der Farbe gemacht werden, im günstigen Fall wird ein Farbmuster beigelegt (wozu gibt es Farbfächer mit kleinen Schnipseln zum Abreissen?), das erspart auch einen Andruck.
Sollte ein Proof nicht ganz genau farbverbindlich sein, dann hat auf der Freigabe auch zu stehen: "Die hier gezeigten Farben weichen von dem Endprodukt ab und stellen keinen verbindlichen Andruck dar."
Ist ein Andruck, weil ich dem Kunden erkläre, daß es zu Abweichungen kommen kann, gewünscht, so steht das extra im Kostenvoranschlag. Ein Andruck kann gerade bei Metallicfarbe unvermeidlich sein, dann muß der Kunde, wenn er das Endprodukt unbedingt sehen will, auch die Kosten dafür tragen.
In diesem Fall sieht es mir so aus, daß aufgrund eines Fehlers innerhalb der Geschäftsführung versucht wird, den "Fehler" auf dich zu schieben. Es hängt von zwischenmenschlichen Umständen ab, wie Du verfahren willst. Ist der Kontakt ansonsten immer gut gelaufen, kann man evtl. die Zügel anziehen und klare Grenzen ziehen, damit wenigstens in der Zukunft eine Zusammenarbeit klappt. Manchmal hat man mit solchen Kunden mehr Ärger und es gilt abzuwägen, ob sich eine weitere Zusammenarbeit für dich lohnt.
Neulich hatte ich auch so einen DB=0-Job, wo ich dann eben trotz korrekter Freigabe einen kleinen Preisnachlaß gab, damit ich meine Ruhe hatte. Eine weitere Zusammenarbeit gibt es für Prinzipnörgler für mich nicht, ich bin Dienstleister und nicht A...kriecher. Manchmal hilft auch ein (selbstbewusstes) klärendes Gespräch, indem man direkt fragt, ob es hier nur um Preisnachlass geht. Sachlich geklärte Fronten vereinfachen eine aussergerichtliche Einigung enorm.
LG,
Ellie
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