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Nachricht |
_sander_
Threadersteller
Dabei seit: 03.10.2005
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 22:36
Titel
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ok vielen dank
hab auch meine kollegen gefragt aber irgendwie hat das keiner gewusst
vorallem weil eh nur jeder zweite eine vertrag hat. voll strange
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 24.10.2005 22:37
Titel
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Die Universität Wien hat geschrieben: | Eine Konkurrenzklausel ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber
und Ihnen, durch die Ihnen für gewisse Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
die Arbeit in einer bestimmten Branche oder in speziellen Unternehmen untersagt wird. |
Kleiner Hinweis noch dazu (gilt auch in Wir sind Deutschland):
Dieses Untersagen einer Tätigkeit in einer Branche oder
einer bestimmten Firma kann nur mit der Zahlung eines
dem bisherigen Gehalt entsprechenden Ausgleichs vereinbart
werden.
Mit anderen Worten: Bezahlter Urlaub für diese gewisse Zeit!
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maniax
Dabei seit: 26.09.2005
Ort: Nürnberg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.10.2005 04:09
Titel
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sowas ähnliches hat mein früherer arbeitgeber von mir auch verlangt:
als ich mein freiberufl. arbeitsverhältnis bei ihm beendet hab .... verlangter er von mir ne kundesperre zu unterschreiben...das heisst...er wollte das ich innerhalb des zeitraums von 1 jahr keine kunden "seiner firma" die aber von mir geworben wurden - betreuen und keine aufträge mit ihnen abhandeln darf..die nicht über ihn laufen..habs net unterschrieben weils mir wie ne verarsche vorkam...hab mich aber auch diesbezgl. net schlau gemacht...darf er denk ich net verlangen...in meinen augen sind kunden freiwild!!!!
Zuletzt bearbeitet von maniax am Di 25.10.2005 04:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.10.2005 08:05
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Das ist keine Verarsche. Das ist durchaus üblich. Zumindest bei Angestellten. Aber was ein freiberufl. Arbeitsverhältnis ist und wie man das kündigen kann, wüsste ich gerne mal.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.10.2005 09:59
Titel
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Ich hatte mich vor ein paar Jahren auch mal damit auseinandergesetzt, da ich solch eine Klausel auch im Vertrag hatte.
Wie Frank schon erwähnt hat, kann dein (Ex-)Arbeitgeber das nur von dir verlangen, wenn er dir für den Zeitraum dein Einkommen sichert. (Da mein Cheffe damals diesen Teil im Standartvertrag selbst eigenhändig gestrichen hat, konnte ich die Konkurenzklausel gleich als ungültig erachten. )
Ich bin mir nicht sicher, ob er das volle Gehalt oder nur 3/4 waren. Findest du (natürlich nur wegen dieser Klausel ) einen schlechter bezahlten Job, brauch er dann nur den Ausgleich zu zahlen.
Sprich ihn doch einfach mal drauf an, ob ihm diese Anspruch so viel wert ist?
PS: Ich bin kein Jurist und mein Halbwissen bezieht sich auf DE.
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