Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Mo 24.10.2005 22:53 Titel
Achtung: Ich weise daraufhin, dass der Fragesteller aus Österreich kommt ebenso wie der Link. Für das deutsche Recht gilt es das alos noch zu überprüfen!
Dabei seit: 06.10.2005 Ort: Zimmer 101 Alter: 55 Geschlecht:
Verfasst Mo 24.10.2005 22:58 Titel
Nimroy hat geschrieben:
Achtung: Ich weise daraufhin, dass der Fragesteller aus Österreich kommt ebenso wie der Link. Für das deutsche Recht gilt es das alos noch zu überprüfen!
Generell sollte man sowieso in Zweifelsfällen einen (Fach-)Anwalt hinzuziehen, da es nun mal - in keinem Bereich - DEN Standardvertrag gibt und sicht Gesetzesgrundlagen auch mal geändert haben können, ohne dass wir Normalsterblichen das mitkriegen. Der Anwalt ist als einziger in der Lage (bzw darf es gemäß RBerG), rechtsverbindliche Auskünfte zu geben.
Dabei seit: 06.10.2005 Ort: Zimmer 101 Alter: 55 Geschlecht:
Verfasst Mo 24.10.2005 23:20 Titel
War ja auch nicht so gemeint, dass ich das vermisst habe; ist mir schon klar, dass eine Rechtsberatung hier weder erfolgen kann noch darf. Wollte nur noch mal sicherheitshalber den Tipp mit dem Anwalt loswerden, da man auch Links nicht bedenkenlos trauen sollte und eine solche Beratung vor allem fallspezifisch erfolgen muss.
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