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uhh
Threadersteller
Dabei seit: 20.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 70
Geschlecht:
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Verfasst Do 07.07.2005 22:26
Titel [Recht] Kein Logo für Freiberufler möglich ? |
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Ich habe für einen Studenten der Informatik ein Logo entwickelt. Dieses möchte er in seine Internetpräsenz einsetzen, in der er als Freiberufler Programmierarbeiten und Website-Erstellungen anbieten möchte. Heute bekam ich folgende Info von ihm:
„Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Berater der IHK Münster. Dabei ist herausgekommen, dass ich als Freiberufler zwar Internetseiten erstellen, aber nicht unter einer anderen Bezeichnung als meinem Namen (also nicht mit einem Kunstwort als Firmennamen) auftreten darf. Dazu müsste ich mich als Einzelunternehmer melden oder eine GbR gründen.”
Hat jemand von Euch da einen Plan?
Ich meine er könne wohl mit einem Kunstwort/Logo als Freiberufler arbeiten, wenn er zusätzlich seinen Vor- & Nachnamen nennt.
Was meint Ihr?
Gruß aus Dortmund ... Uwe
//edit: Titel editiert - keine eyecatcher - Danke!
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 08.07.2005 13:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst Do 07.07.2005 22:29
Titel
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Ich kann da leider nur eine vage Antwort geben. Ich MEINE, dass das mit dem Kunstwort nicht erlaubt ist. Aber er kann ja einfach unter seinem Namen arbeiten und dazu kann er ja problemlos ein Logo benutzen.
Oder hab ich das Problem falsch verstanden?
P.S.: Bitte keine Thread-Titelangaben in Versalien, das ist pfui.
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Benutzer 3558
Account gelöscht
Ort: -
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 08:35
Titel
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Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass Freiberufler nur mit ihrem richtigen Namen werben dürfen, da sonst der Eindruck einer "Firma" entsteht. Bei Einzelunternehmern ist das wieder was anderes.
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uhh
Threadersteller
Dabei seit: 20.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 70
Geschlecht:
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Verfasst Fr 08.07.2005 12:51
Titel Vielleicht liegt es an der gewerblichen Tätigkeit ... |
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Danke erst mal für Eure Hilfe. Ich denke, wenn der Kunde mit einem Fantasienamen (z.B. Hire-Design) einem Logo und seinem Vor- und Zunamen auftritt, dürfte das auch bei einem Freiberufler kein Problem sein. Vielleicht meinte der freundliche Berater der IHK, dass man bei GEWERBLICHER und nicht KÜNSTLERISCHER TÄTIGKEIT ein Gewerbe anmelden muss. Das würde einleuchten.
Gruß ... Uwe
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Famous
Dabei seit: 10.07.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst So 10.07.2005 00:43
Titel
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Hallo,
Also soviel ich weiss hat der Herr von der IHK nicht allzu Unrecht.
Sollte ein Freiberufler Website für andere Firmen erstellen, und das offiziell --> das heisst auch dass er mit seinem Namen bzw. seinem "Künstlernamen" oder Logo auf der erstellten Seite vertreten ist.
Genau das dürfte aber soviel ich weiss nicht sein, sobald jemand Privat eine Seite erstellt und Services anbietet für offizielle Firmen, wie zb. das erstellen von Website oder Grafiken --> so darf er das NUR wenn er ein Gewerbe angemeldet hat.
Deshalb machen auch die meisten Leute eine persönliche Portfolio Page, rein im Sinne von "Online Portfolio & Playground + Showcase", ob der nun Websiten für Firmen macht die nicht so "offiziell" über die Bühne laufen, so handelte es sich um eine Art "Schwarzarbeit" (was aber keiner merkt, da es sich um einen "von Freund zu Freund" Auftrag "offiziell" handelte".
Hoffe ich konnte es verständlich genug ausdrücken
Grüße
Famous
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uhh
Threadersteller
Dabei seit: 20.11.2004
Ort: Dortmund
Alter: 70
Geschlecht:
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Verfasst So 10.07.2005 10:03
Titel
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Danke nochmals. Kunde hat sich entschlossen eine OHG zu gründen.
Logo steht. Kunde ist glücklich. Und wir haben Wochenende.
Sonnige Grüße aus Dortmund ... Uwe
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Koulchen
Dabei seit: 09.08.2005
Ort: Herborn
Alter: 56
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.08.2005 22:04
Titel
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Gottogott, wieso tut sich ein Freiberufler das nur an, eine OHG zu gründen? Der gute Mann wäre völlig problemlos mit dem Logo und einer Fantasiebezeichnung zusätzlich zu seinem Namen durchgekommen und hätte viel weniger Buchhaltungs- und Steuerstreß gehabt. Ich muß es wohl wissen, weil ich seit zweieinhalb Jahren als freiberufliche technische Redakteurin mit meinem Fantasienamen zusätzlich zum eigenen, meinem Logo und der Einnahme-/Überschußrechnung (statt Bilanzierung, die bei OHGs nötig ist) glücklich bin.
Übrigens habe ich gerade noch die Info gefunden, daß der Kunde sowieso keine OHG gründen darf, wenn er kein Vollkaufmann ist. Im Detail weiß ich nicht, was ich von der Info halten soll, sie erscheint mir aber plausibel. Da der Freiberufler auch bei einer OHG mit seinem Privatvermögen haften würde, sehe ich absolut keine Vorteile bei einer OHG im Vergleich zum ganz normalen Freiberuflerstatus (Einzelunternehmen mit voller Haftung). Der Mann sollte sich dringend noch mal von jemand anderem dazu beraten lassen.
Viele Grüße
Koulchen
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