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Thema: [Recht] Internetrecht an Bildern von google.de vom 09.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Internetrecht an Bildern von google.de
Autor Nachricht
wallis
Threadersteller

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 14:02
Titel

[Recht] Internetrecht an Bildern von google.de

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Hallo Leute !

Weiß jemand von euch ganz genau, wie es aussieht, wen ich ein Bild bei Google.de suche und dieses dann in einer Werbeanzeige in verändertem Stil darstelle steht ?
Kann ich damit eine Strafanzeige etc. bekommen ?

Und wenn jemand Links zu diesem Thema hat, wäre ich dankbar.

Die Suche hatte mir gerade nichts gebracht, da keiner genau wusste, wie es um Vervielfälltigung von Bilder steht.
Keiner weiß 100%ig ob ich es nun darf (solange auf der Website nichts steht) etc. oder nicht.

Gruß...
WALLis

Verschoben von Allgemeines - Print nach Recht


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 09.03.2006 14:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 14:16
Titel

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Riskier es lieber nicht. Die Forderungen bei sowas werden nach Bild, Tagen und Medium berechnet. Bei Online Medien wird auch gleich noch die genaue Statistik verlangt und pauschal kann dann nochmal 500% draufgeschlagen werden.

Gehen wir mal von sechs Fotos und einer Nutzungsdauer von zwei Monaten auf einer Internetseite aus; 5000 - 6000 Euro.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.03.2006 14:26
Titel

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Bilder unterliegen dem Urheberrecht. immer. Ob erwähnt oder nicht. Einzig die Nutzung kann irgendwie geregelt werden. Und da solltest du, wenn es nicht explizit freigegeben wurde, immer von ausgehen, dass es dir fehlt. Und wenn der Autor sein Bild in deiner Anzeige wiedererkennt, dann wird er dich erstm mal wegen dieser verletzung anzeigen. Das Gericht wird dann darüber entscheiden, ob eine eigene Schöpfungshöhe erreicht wurde Ist das Bild zum beispiel wesentlicher Bestandteil der anzeige und die Anzeige könnte ohne nicht alleine bestehen, dann wird das gericht wahrscheinlich dem Kläger Recht geben. Und dann wirds teuer für dich.

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 09.03.2006 14:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wallis
Threadersteller

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.03.2006 00:46
Titel

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Alles klar... danke euch !
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