Autor |
Nachricht |
snork
Threadersteller
Dabei seit: 10.09.2003
Ort: bei Herxheim
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.09.2004 10:48
Titel [Recht] Internetradio aufnehmen |
|
|
Hi.. darf man Internetradio aufnehmen? und dann brennen und so?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 26.07.2005 20:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
ddrummer
Dabei seit: 05.03.2004
Ort: berlin
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.09.2004 10:50
Titel
|
|
|
ich denke schon, denn beim "normalen" Radio ist das Aufnehmen für den Privatgebrauch ja auch legal, da man ja GEZ-Gebühren bezahlen muss.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
snork
Threadersteller
Dabei seit: 10.09.2003
Ort: bei Herxheim
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.09.2004 11:08
Titel
|
|
|
dann frag ich mich, wozu dann noch p2p software?
die gute alte Radioaufnahme hat doch schon früher immer getan ...
ich bleib dabei ... geil isses
|
|
|
|
|
webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.09.2004 11:29
Titel
|
|
|
darfst du, sowas ist legal.
die 'selbst augenommen' stücke darst du - wenn ich das richtig verstanden habe - sogar über P2P verbreiten
|
|
|
|
|
DJ Iltiz
Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.11.2004 12:34
Titel
|
|
|
Das ist nicht ganz richtig.
Egal ob Musik von CD, MC, Radio: Wird es aufgenommen/kopiert, gilt das Recht der Privatkopie: Solange man keinen Kopierschutz umgeht, ist es legal für "ein paar" Kopien (Anwälte bleiben meist im einstelligen Bereich).
Diese Kopien darf man selber behalten oder an enge (!) Freunde und Bekannte weitergeben - unentgeltich! Der Verkauf ist genau so untersagt wie das Anbieten im größeren Kreis (WWW, P2P etc.).
"Freie" Musik kann natürlich unbegrenzt weitergegeben werden. Aber das ist bei CD, MC, Radio ja eine große Ausnahme.
MfG
DJ Iltiz
Zuletzt bearbeitet von DJ Iltiz am Mo 15.11.2004 12:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.11.2004 12:55
Titel
|
|
|
DJ Iltiz hat geschrieben: |
Egal ob Musik von CD, MC, Radio: Wird es aufgenommen/kopiert, gilt das Recht der Privatkopie: Solange man keinen Kopierschutz umgeht, ist es legal für "ein paar" Kopien (Anwälte bleiben meist im einstelligen Bereich).
|
Das Gesetz bezieht sich dabei auf eine Stückzahl von etwa 2-3 Kopien für den Eigenbedarf!!
|
|
|
|
|
DJ Iltiz
Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.11.2004 13:02
Titel
|
|
|
Die meisten Anwälte sprachen soweit ich weiß immer von 7 oder 8. Kann ja heut nachmittag evtl. nochmal im Netz gucken, falls Bedrf besteht.
MfG
DJ Iltiz
|
|
|
|
|
mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.11.2004 13:18
Titel
|
|
|
DJ Iltiz hat geschrieben: | Die meisten Anwälte sprachen soweit ich weiß immer von 7 oder 8. |
richtig.
Zitat: | Wer Sendungen aus dem Internetradio aufnimmt, verstößt nach der aktuellen Rechtslage nicht gegen bestehende Gesetze. Nach dem neuen Urheberecht ist das Aufnehmen bzw. Speichern von Audio- und Videodaten - und dazu zählen eben auch Aufnahmen aus dem Internetradio bzw. Webradio - nur dann verboten, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht. Und genau diesen Kopierschutz gibt es für "Sendungen" im Webradio nicht. Noch nicht! Solchermaßen aufgenommene Songs darf man auch digital vervielfältigen und archivieren, zum Beispiel auf einem MP3-Player oder auf CD-Brenner, sofern dies für den Eigenbedarf geschieht. Ob im Rahmen des im Zweifel sehr eng zu fassenden Begriffes des Eigenbedarfs weitere Kopien angefertigt werden dürfen, ist bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt. Zumindest gibt es dazu keine neuere Rechtsprechung. In einem frühreren Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1978, 474, 476) wurden 7 Kopien noch für rechtmäßig erklärt, die allerdings nur an die engsten Familienmitglieder und engsten Freunde unentgeltlich weitergegeben werden dürfen. Es ist allerdings fraglich, ob die damalige Rechtsauffassung angesichts der mittlerweile stark veränderten Technologien noch Bestand haben würde. Sicher ist jedenfalls: Das Verkaufen solcher CDs oder das Anbieten dieser Lieder bei P2P-Tauschbörsen verstößt unzweifelhaft gegen das Urheberrecht und ist somit illegal. |
Zuletzt bearbeitet von mahzell am Mo 15.11.2004 13:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
Konzept einer App in Portfolio aufnehmen?
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
[Recht] Recht am Logo
Recht am eigenen Bild vs. Recht am eigenen Gesicht
Logo Recht
|
|