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Thema: [Recht] GBR-Vertrag vom 21.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] GBR-Vertrag
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Sash
Threadersteller

Dabei seit: 01.11.2002
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Verfasst Do 21.07.2005 11:35
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[Recht] GBR-Vertrag

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kann mir jemand sagen wie der vertrag in kraft tritt? ich meine, muss der zu einer behörde oder ist der nur für die gesellschafter bestimmt (ähnlich wie mietvertrag)?

Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 21.07.2005 13:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
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Verfasst Do 21.07.2005 11:37
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Er ist eigentlich nur bei den Gesellschaftlern, evtl. noch bei einer weiteren unbeteiligten Peron.

Bei der GbR Anmeldung wird der Vertrag jedoch auch von mancher Gemeinde/Stadt gefordert.
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Sash
Threadersteller

Dabei seit: 01.11.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 11:41
Titel

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also doch irgendwo anmelden
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 11:44
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Natürlich musst Du das Gewerbe anmelden! Nur der Vertrag ist nicht immer Pflicht!
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 12:35
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Verträge treten mit Beginn des festgelegten Datums in Kraft.

Schau mal hier. Da ist auch ein GbR-Mustervertrag der IHK Frankfurt,
zusätzlich mit einigen klugen und nicht zu unterschätzenden Hinweisen,
was diese Art Verträge angeht:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/
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mr.b

Dabei seit: 16.02.2005
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 13:58
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Zitat:
Sash
Verfasst: Do 21.07.2005 12:35 Titel: [Recht] GBR-Vertrag
kann mir jemand sagen wie der vertrag in kraft tritt? ich meine, muss der zu einer behörde oder ist der nur für die gesellschafter bestimmt (ähnlich wie mietvertrag)?


Den Gesellschaftervertrag musst du nirgends vorlegen. Du musst ein Gewerbe anmelden aber auch dort musst du normalerweise keinen Gesellschaftervertrag gleich vorlegen. Später kommt das gute alte Finanzamt und will eine Kopie. Außerdem brauchst du ihn wenn ihr ein Geschäftskonto aufmacht. Der Gesellschaftervertrag einer GbR muss nicht notariell beglaubigt sein! Lass dir da nix erzählen. Jeder Gesellschafter muss eine unterschriebene Kopie des Originals besitzten. Für den Vertrag schau dir die Vorlagen an. Au weia!
Grüße mr.b
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gewuerzwiesel

Dabei seit: 16.10.2002
Ort: _Berlin-Pankow_
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.07.2005 15:55
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Eine GbR muss bei der Gründung nicht einmal durch einen schriftlichen Vertrag festgelegt werden, kann also völlig formlos gegründet werden. Man kann z.B. eine GbR haben, ohne dass man davon weiß. Wenn man z.B. für eine Berufsschuleklasse für einen Ausflug einen Bus mietet, dann zählt ihr schon als GbR, die sich dann nach der Fahrt quasi wieder aufgelöst hat. Eigentlich ne ziemlich einfache und angenehme Sache.

Hier steht eigentlich alles drin: http://de.wikipedia.org/wiki/GbR
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