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Thema: [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen? vom 14.07.2006


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen?
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Desert-Eagle

Dabei seit: 15.03.2007
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Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 21:38
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@Nimroy
Im Prinzip hast du da schon recht, aber Beamter ist kein "Beruf" wie Briefträger oder Feuerwehrmann.
Beamter ist man auf Lebenszeit!
Es gibt Personengruppen, z.B. Politiker oder auch Prominente, die Teil des öffentlichen Lebens sind und dessen Namen man auch jederzeit und ungestraft veröffentlichen darf.
Wer heute Beamter ist, ist dies ganz sicher bis zu seiner Pensionierung, das steht mal fest.
Und wer bei Ausübung seines Amtes mit Menschen zutun hat, wie es bei den Leuten der Agentur für Arbeit ja auch ist, sollte auch damit rechnen müssen, seinen Namen beim Googeln im Netz finden zu können.

Worauf ich hinaus will ist, dass das "Persönlichkeitsrecht" bei solchen Menschen vielleicht etwas eingeschränkter ist, als bei der von dir zitierten Menschengruppe (Briefträger, Feuerwehrmann).

Im Übrigen würde ich es sehr begrüßen, wenn hier mal jemand mit konkreten Fakten (§§ von Gesetzestexten) aufwarten würde, als nur seine persönliche Meinung zum Thema kundzutun. Denn das hilft mir, ehrlich gesagt, nicht wirklich weiter.
Nichts für ungut, nimm es bitte nicht persönlich. Aber mit einer nicht juristischen Meinung allein, kann ich wirklich nichts anfangen, sorry.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 22:38
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hi!

warum ein "beamter" mehr mit menschen zu tun haben sollte als eine bäckereifachverkäuferin ist mir jetzt erstmal schleierhaft. der beamte ist also die berufsgruppe, die am meisten mit menschen zu tun hat? son käse.
abgesehen davon möchte ich dir nicht vorenthalten, dass der zitierte briefträger (heute korrekt briefzusteller) bis vor kurzem selbst noch ein verbeamteter beruf war.

type1
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 22:53
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Die meisten Pappnasen, die auf den Arbeitsämtern sitzen und andere Menschen wie Abfall behandeln sind übrigens keine Beamten, sondern städtische Angestellte.

Irgendwo muss es ja einen Auffangpool für die geben, die in der freien Wildn... Wirtschaft nicht überleben würden. Grins
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 23:15
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Desert-Eagle hat geschrieben:
@Nimroy
Im Prinzip hast du da schon recht, aber Beamter ist kein "Beruf" wie Briefträger oder Feuerwehrmann.
Beamter ist man auf Lebenszeit!
Es gibt Personengruppen, z.B. Politiker oder auch Prominente, die Teil des öffentlichen Lebens sind und dessen Namen man auch jederzeit und ungestraft veröffentlichen darf.
Wer heute Beamter ist, ist dies ganz sicher bis zu seiner Pensionierung, das steht mal fest.
Und wer bei Ausübung seines Amtes mit Menschen zutun hat, wie es bei den Leuten der Agentur für Arbeit ja auch ist, sollte auch damit rechnen müssen, seinen Namen beim Googeln im Netz finden zu können.

Worauf ich hinaus will ist, dass das "Persönlichkeitsrecht" bei solchen Menschen vielleicht etwas eingeschränkter ist, als bei der von dir zitierten Menschengruppe (Briefträger, Feuerwehrmann).

Im Übrigen würde ich es sehr begrüßen, wenn hier mal jemand mit konkreten Fakten (§§ von Gesetzestexten) aufwarten würde, als nur seine persönliche Meinung zum Thema kundzutun. Denn das hilft mir, ehrlich gesagt, nicht wirklich weiter.
Nichts für ungut, nimm es bitte nicht persönlich. Aber mit einer nicht juristischen Meinung allein, kann ich wirklich nichts anfangen, sorry.


1. Dir ist schon aufgefallen, dass dies ein Forum für Mediengestalter ist?
2. Man unterscheidet da zwischen Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens. Das sind Menschen, an deren Leben ein Berechtigtes Interesse der Bevölkerung besteht. Das gilt für städt. Angestellte nicht so wirklich, oder?
3. Da haste dein Urteil und deine Paragrafen.
http://www.law-blog.de/356/pressefreiheit-vs-persoenlichkeitsrecht-volle-namensnennung-bei-berichten-zulaessig/
Und wie du siehst, ist das auf alle Fälle strittig, weil von Fall zu Fall sprich Person zu Person entscheiden werden muss.
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Desert-Eagle

Dabei seit: 15.03.2007
Ort: Im schönen Lipperland
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 23:34
Titel

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@type1
Kannst du mir bitte mal deinen Grund für ein kontraproduktives Posting nennen?

Glaubst du wirklich, dass ich nicht wüsste, dass die Post, zu Zeites des Postmonopols noch sehr viele "Postbeamte" hatte?
Aber die Betonung liegt hier klar auf hatte!
Ich rede hier aber von der Gegenwart, wenn ich mich nicht irre. Oder habe ich mich da vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt?
Und das es auch andere Berufsgruppen gibt, die viel, vielleicht sogar mehr mit Menschen zutun haben, als Beamte, ist mir auch klar, aber darum geht es mir auch nicht.
Du hast offenbar den Sinn meiner Postings und den der Fragen darin, nicht verstanden, also verschone mich bitte in Zukunft mit weiteren geistigen Ergüssen von dir oder denke vorher bitte nach, bevor du etwas schreibst!

@Astro
Ja, da hast du recht, aber ob nun Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, das macht keinen Unterschied für mein Grundanliegen, was ich hier habe *zwinker*
Und auch in dem Punkt muss ich dir zustimmen, in der freien Wirtschaft hätten die meisten von denen wirklich keine Chance auch nur bis zur Hälfte ihres Rentenalters in ihrem Job zu arbeiten.

Und genau aufgrund dieser Inkompetenz und Unmenschlichkeit, die von zumindest den Sachbearbeitern ausgeht, mit denen ich es zutun habe, versuche ich ja auch einen legalen Weg zu finden, wie man sich, in Form eines "Weblog´s" ein wenig Genugtuung verschaffen kann, indem man über deren "Mist", den sie täglich so verzapfen berichten kann und zwar, indem man sie auch möglichst namendlich nennen kann, ohne dass das rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Vielleicht hat jetzt ja auch der letzte Leser hier kapiert, worum es mir hier geht?
Aber dafür brauche ich juristische FAKTEN und keine kontraproduktiven Postings, wie sie z.B. von "type1" ausgehen und auch keine persönlichen (nicht juristischen) Meinungen.
Denn ich muss meiner Sache wirklich 100%ig sicher sein, bevor ich damit anfangen kann. Denn ich werde sicherlich nicht, nur aufgrund der Meinung eines Users hier, eine definitive Entscheidung darüber treffen, ob und in welchem Umfang ich nun die Damen und Herren namendlich nenne oder nicht.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.03.2007 23:53
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Desert-Eagle hat geschrieben:


Vielleicht hat jetzt ja auch der letzte Leser hier kapiert, worum es mir hier geht?
Aber dafür brauche ich juristische FAKTEN und keine kontraproduktiven Postings, wie sie z.B. von "type1" ausgehen und auch keine persönlichen (nicht juristischen) Meinungen.
Denn ich muss meiner Sache wirklich 100%ig sicher sein, bevor ich damit anfangen kann. Denn ich werde sicherlich nicht, nur aufgrund der Meinung eines Users hier, eine definitive Entscheidung darüber treffen, ob und in welchem Umfang ich nun die Damen und Herren namendlich nenne oder nicht.


Geh zum Anwalt.

-zu-
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