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Thema: (Recht) Frei für Bewerbungsgespräch? vom 14.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> (Recht) Frei für Bewerbungsgespräch?
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McMaren
Threadersteller

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Verfasst Mo 14.06.2004 12:30
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(Recht) Frei für Bewerbungsgespräch?

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Hallo,

gabs bestimmt schonmal, habs aber noch nicht gefunden:
Meine Ausbildung ist bald vorbei und ich werde nicht übernommen. Ich habe keine freien Urlaubstage mehr.
Muss mein Betrieb mir freigeben, wenn ich zu einem Bewerbunsggespräch während der Arbeitszeit eingeladen bin?

Gruß,
Maren
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.06.2004 12:51
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wenn ich meinen wirtschaftslehrer recht in erinnerung habe muss er dir freigeben, und du kannst dir sogar noch von deinem potentiellen neuen arbeitgeber die fahrtkosten erstatten lassen.

geb ich allerdings keine garantie drauf. *zwinker*
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.06.2004 12:52
Titel

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ob´s einen rechtlichen hintergrund gibt kann ich dir nicht sagen, aber da du ja sowiso nicht übernommen wirst kannst du ja mal bei deinem chef anklopfen und fragen ob du z.b. überstunden abfeiern darfst oder die verlohrene zeit anderweitig nachholen kannst um diesem bewerbungsgespräch nachzukommen. wenn er ein anständiger mensch wist wird er sich hüten deiner beruflichen zukunft steine in den weg zu stellen und dir dein bewerbungsgespräch verbauen.
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 14.06.2004 12:53
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Ja, so hatte ich das auch im Hinterkopf, wollte mich aber erst noch vergewissern.
Ich kann ja mal nett fragen. Lächel

Danke!!
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