Autor |
Nachricht |
DJRoM
Threadersteller
Dabei seit: 13.05.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Sa 10.09.2005 11:11
Titel [Recht] Flyerverteilern (Unfallversicherung, Steuern) |
|
|
Hallo
Ich wollte für mein Gewerbe monatlich Flyer von Schülern verteilen lassen.(in Briefkästen)
Pro Flyer solln dann ein paar Cent bezahlt werden. Nun meine Fragen.
Wie sieht das ganze mit Unfallversicherung usw aus? Ich mein, die Schüler die das verteilen, verteilen das wahrscheinlich nur 1 bis 2 mal, dann sind wieder neue da. Sie sind also nicht "fest" bei mir "angestellt".
Ausserdem intressiert mich noch, ob man überhaupt nach Stückzahlen bezahlen darf, oder ob man dann pro Stunden bezahlen muss usw.
Bisher habe ich meine Flyer immer selbst verteilt, wird aber langsam zu viel Arbeit.
Wäre mal interessant, wenn einer von euch in diesem Punkt Ahnung hat und auch Flyer hin und wieder verteilen lässt und weiss, wo man überhaupt anfangen muss in dieser Sache.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 12.09.2005 11:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
lechuza
Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 10.09.2005 15:21
Titel
|
|
|
also als ich früher noch so ein scheiß lokalblatt ausgtragen hab, wurde ich auch zum stückpreis entlohnt...über den rest bin ich leider auch nicht informiert...
aber du kannst dir wahrscheinlich sicher sein, dass mindestens die hälfte davon in der tonne landet...also bevor sie ausgetragen wurden...
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
DJRoM
Threadersteller
Dabei seit: 13.05.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 11.09.2005 17:46
Titel
|
|
|
Hoi,ersma danke für die schnelle Antwort..
Es geht mir jedoch hier nur um die rechtliche Absicherung.
Die Schüler arbeiten nur einmal im Monat und dann auch nur um ca 1000 Flyer zu verteilen.
Soweit ich bis jetz rausgefunden hab, muss ich die sozialversichern, steuern zahlen, lohnfortzahlen bei krankheit, urlaub gewähren und so weiter.
Kann doch aber eigentlich net sein, wenn die nur mal Flyer verteilen sollen, oder?
|
|
|
|
|
kontur
Dabei seit: 15.09.2005
Ort: Joensuu, Finland
Alter: 39
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 20.09.2005 23:27
Titel
|
|
|
Das läuft doch sicher unter 400€ Job bzw. "kurzfristige Beschäftigung". Nach meinem Verständnis musst du nichts dergleichen abtreten.
|
|
|
|
|
Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Di 20.09.2005 23:37
Titel
|
|
|
kontur hat geschrieben: | Das läuft doch sicher unter 400€ Job bzw. "kurzfristige Beschäftigung". Nach meinem Verständnis musst du nichts dergleichen abtreten. |
Vorsicht vorsicht - er ist in dem Fall Arbeitgeber ! und muss genau die von Ihm oben genannten Abgaben leisten.
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 21.09.2005 08:26
Titel
|
|
|
mit der frage würd ich einfach mal an den steuerberater heran treten. der kann dir vielleicht am ehesten sagen, wie du die schüler am geschicktesten beschäftigt bekommst...
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Webdesign verkaufen - Recht, Gewerbe, Steuern, Freiberuf ?
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
Nebengewerbe Steuern
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
[Recht] Recht am Logo
Gewinnausschüttung - und dann die Steuern?
|
|