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frl_smilla
Threadersteller
Dabei seit: 22.01.2004
Ort: N, MM
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 18:52
Titel [Recht] Flyer als Inhalt für Website verwendet - Was machen? |
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Hallo,
hab mich schon durch ein paar ähnliche Fälle gekruschtelt hier, aber nichts gefunden, was sich mit meinem Problem deckt: Für einen Bekannten habe ich einen 4seitigen Flyer gestaltet. Es ging dabei um Seminare im Showbarkeeping.
Jetzt hat der Kunde ohne Rückfrage bei mir einen Teil aus dem Ansichts-PDF des Flyers ausgeschnitten und als Inhalt/Bild auf seine Website gestellt (www.airbottle.de -> seminare). Da ich noch keine wirklichen AGB habe und das nicht mit ihm besprochen habe stellen sich mir folgende Fragen (da ich die Rechnung noch nicht gestellt habe):
Kann ich ihm die Verwendung meines Flyerdesigns für die Website in Rechnung stellen?
Wenn ja, wieviel kann ich verlangen?
Hat ein Kunde beliebig viele Rechte, was er mit dem Endprodukt anstellen kann? Eigentlich nicht, oder?
Muss der Kunde nicht für sowas generell Rücksprache halten?
Wäre dankbar für ein paar Infos......
Smilla
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 27.07.2005 21:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 18:56
Titel
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Keine AGB, nix schriftlich? Verbuchs unter Lehrgeld. Du kannst ja den Kunden/Bekannten mal freundlich darauf hinweisen, dass du es nicht so prickelnd findest und man da beim nächsten Mal besser drüber redet.
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heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 18:59
Titel
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Hätte der Kunde das mit Word nicht selbst besser gekonnt?
Würde mich schämen dafür ne Rechnung zu schreiben
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frl_smilla
Threadersteller
Dabei seit: 22.01.2004
Ort: N, MM
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 19:01
Titel
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Das mit dem Lehr geld war klar.
Aber wenn ich in meinen AGB klarmache, das die Endprodukte nich zweckentfremdet werden dürfen, ist das legitim, oder? Bekannte meinten nämlich, der kann mit dem Flyer machen was er will.....
Ähm
der hat nur den Inhalt rausgeschnitten. Da war noch mehr Gestaltung drum dabei, die sieht man jetzt nicht. Außerdem wollte er das so. Und es geht hier nicht um die Gestaltung.
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 19:07
Titel
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mach dir mal nicht ins hemd. er hat ja lediglich 3-4 bilder auf der seite ausgestellt.
wenn ich kunde wäre und du mich deswegen anzaubern würdest, wäre das sicher der letzte auftrag für dich gewesen.
hört mal bitte alle auf auf megawichtige gestalter zu machen, ist ja zum kotzen.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 19:11
Titel
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Ich find's ehrlich gesagt auch recht merkwürdig, dass auf einmal alle etwas wegen der Nutzungrechte haben.
wenn ihr sowas doof findet, dann macht mit Euren Kunden vorher schriftlich die Nutzungsrechte aus.
Aber ich glaube kaum, dass sich da ein Kunde drauf einlässt. Zumindest nicht darauf, dass er für nen Flyer noch
etwas bezahlen soll, wenn er den auf seine Website stellt.
Und immer schön dran denken: Der Kunde kennt weitere potenzielle Kunden und kommt zu Euch dann bestimmt nicht wieder...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 19:22
Titel
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Das mit denNutzuingsrechten würde ich nicht in die AGB schreiben, sondern in den jeweiligen Vertrag. Das ist nämlich verhandelbar, AGB sollten das nicht sein (in meinen Augen).
Und was meine Vorredner sagen sollen: Es ist eine Gratwanderung zwischen Erbsenzählerei und Service-Orientierung. Verteilst du für jeden Furz einmalige und beschränkte Nutzungsrechte, hast du deinen Ruf als Abzocker schnell weg.
Man betrachte es mal aus Sicht des Kunden. Du bist ja auch sicherlic Kunde. Sagen wir mal, du kaufts dir nen Anzug. Und weil Oma gerade was hat springen lassen, nen maßgeschneiderten. Und da will dir der Verkäufer jetzt erzählen, dass du den Anzug a) immer nur als Anzug tragen darfst und b) ist das ein Sommeranzug und darf nur im Sommer getragen werden. Dummerweise trifft dich der Verkäufer auf einer Veranstaltung im Winter, wo du zu einer Jeans nur das Jacket trägst. Und der stellt sich jetzt vor dich hin und versucht dir klar zu machen, dass er nochmal Geld von dir bekommt. Denn du trägst jetzt ja ein Jacket und keinen Anzug. Und im Winter. Klingt komisch? Aber ich glaube, genauso sieht es der unbedarfte mittelständische Unternehmer, der eigentlich immer dachte "Wer de Musik bezohlt, bestimmt wat se spillt".
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frl_smilla
Threadersteller
Dabei seit: 22.01.2004
Ort: N, MM
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2005 19:25
Titel
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Also, ich rege mich nicht auf. Schliesslich habe ich es ja teilweise selbst "verschuldet".
Es war einfach eine Interessensfrage, da mir so ein Problem noch nicht untergekommen ist.
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