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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:28
Titel
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bongo553810 hat geschrieben: | Wenn du ihm die *.ai gegeben hast, kannst du es abhaken. Du hast ihm dein Urheberecht quasi in die hand gelegt. dann hast du wohl verloren. |
quatsch...
Zuletzt bearbeitet von jense am Mo 01.08.2005 17:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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B.J.
Threadersteller
Dabei seit: 30.08.2004
Ort: Bärlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:29
Titel
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grrr...das hab ich befürchtet!
das heißt wenn ich etwas zum plottern gebe dann nur per pdf oder eps ?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:29
Titel
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bongo553810 hat geschrieben: | Wenn du ihm die *.ai gegeben hast, kannst du es abhaken. Du hast ihm dein Urheberecht quasi in die hand gelegt. dann hast du wohl verloren. |
Quatsch. Das Urheberrecht beschreibt eine geistige Schöpfung - da mußte schon deinen Kopf mitabgegeben haben, um dieses Recht abzutreten. Das Urhebberrecht bleibt IMMER beim Urheber/ Schöpfer des Werkes.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:29
Titel
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bongo553810 hat geschrieben: | Wenn du ihm die *.ai gegeben hast, kannst du es abhaken. Du hast ihm dein Urheberecht quasi in die hand gelegt. dann hast du wohl verloren. |
so ein schmarrn... ein urheberrecht ist nie übertragbar - auch nicht mit der übermittlung einer offenen datei! wenn dann ist ei n nutzungsrecht übertragbar. es wird nur schwer werden nachzuweisen, das der drucker deine idee/ deinen spruch geklaut hat denk ich mal...
wenn du eine rechtschutzversicherung dein eigen nennst, würde ich einen anwalt konsultieren. ob sich der ganze stress unterm strich lohnt kannst nur du selbst entscheiden... über den anwalt kannst du dem drucker eine unterlassungerklärung zustellen lassen. wenn er darauf nicht eingeht, geht das ganze vor gericht. ob du dir da allerdings großartige chancen aufs recht bekommen ausrechnen kannst, weiß ich nicht...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 01.08.2005 17:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bongo553810
Dabei seit: 02.11.2004
Ort: ffm
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:30
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ja hast natürlich recht. aber mit der ai könnte er es wenigstens nachweisen
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:31
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bongo553810 hat geschrieben: | ja hast natürlich recht. aber mit der ai könnte er es wenigstens nachweisen |
Die hat er ja hoffentlich selbst auch noch...
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:31
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nee wenn`s geplottet wird dann geht ja nur ne vektor datei
Zuletzt bearbeitet von am Mo 01.08.2005 17:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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B.J.
Threadersteller
Dabei seit: 30.08.2004
Ort: Bärlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 17:34
Titel
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Kamil hat geschrieben: | nee wenn`s geplottet wird dann geht ja nur ne vektor datei |
ja, eben...also muß ich ihm ja ne .ai schicken
Hat vielleicht irgendwo jemand nen Paragraphen den ich dem guten Herrn mal um die Ohren hauen kann?
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