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Thema: [Recht] Die Farbe magenta nutzen? vom 23.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Die Farbe magenta nutzen?
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Probaccardi
Threadersteller

Dabei seit: 14.06.2006
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Verfasst Mi 23.08.2006 09:33
Titel

[Recht] Die Farbe magenta nutzen?

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Hi,
weiß jemand wie es eigentlich mit der Nähe einer Farbe zu magenta bestellt sein muß
um nicht in Rechtsstreit mit der Telekom zu kommen?

Ich arbeite gerade an einem Logo für eine Online-Community und bin bei einem Farbschema
welches auch einen magentaton beinhaltet (c:0, m:100, y:43, K:19). Sieht auf dem Bildschirm
schon nah am telekommagenta aus. Auch die telekom hat eine Community, könnte das
gefährlich werden?

Wie ist das mit dieser Farbe und dem Recht. So weit ich weiß hat sich die Telekom diese schützen
lassen. Ich würde gerne wisse wie nah man denn ran kann, reicht schon ein paar Prozent gelb?

Viele Grüße


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 23.08.2006 13:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pixelpsycho

Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 09:42
Titel

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Soweit ich weiß wollte sich die Telekom diese Farbe zwar schützen lassen,
ist damit aber nicht durchgekommen.

Wäre ja auch noch schöner. Die Telekom penetriert den Bürger doch jetzt schon so sehr das es nervt (Wenn nun bald auch noch die Fußball-Bundesliga in T-Com Bundesliga umbenannt wird).
Dann lass ich mir demnächst noch Cyan und Yellow schützen, dann steht ihr aber dumm da! *zwinker*

Ich glaube da dürfte es kein Probleme geben.


Zuletzt bearbeitet von pixelpsycho am Mi 23.08.2006 09:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Aaxxon

Dabei seit: 28.06.2006
Ort: Stuttgart
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Verfasst Mi 23.08.2006 09:43
Titel

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Also meines wissens ist das Magenta von der Telekom nicht geschützt, weil Magenta ja eine Druckfarbenbezeichnung für einen bestimmten Farbton (in dem fall eine der Grundfarben) ist. Somit kannst du es logischerweise für jedes andere Logo auch verweden. z.b. wenn du eine Druckerrei hast, und dort das Logo mit Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz erstellst, kann dich die Telekom ja auch nicht verklagen, nur weil du einen genauen farbton benutzten tust wie sie selbst, es sit halt ein Grundfarbe. Aber warte mal ab, was andere dazu sagen.

aso, du solltest auch nicht die Gleiche Schirftat bzw wie Quadrate (Digits) verwenden, dann dürfte es auf keinem fall Probleme geben.

Viel spass noch, bis denne
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Opus

Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 09:52
Titel

T-Magenta

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Magenta konnte sich die Telekom wirklich nicht schützen, da gab es glücklicherweise einen wachen und bewussten Richter.

Aber wehe wer das T in Serif Schrift als Logo nimmt und dann womöglich noch Magenta dazu...
Dürfte kaum eine Woche dauern, bis die Klage ins Haus steht.
Aber selbst beim serifen T haben sie nicht immer recht bekommen. Aber erst nach langen Prozessen.
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Krycek

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 10:15
Titel

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Habt ihr Quellen?

Soweit ich weiß, ist Magenta (RAL-4010) als Farbmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation von der Deutschen Telekom AG registriert worden. Und damit waren sie nicht die einzigen, die Farbmarken angemeldet haben (ARAL AG, ADAC, Deutsche Post, Deutsche Bahn AG etc.). Es gab diverse Abmahnungen und auch Urteile dazu (z.B. OLG Köln 6 U 121/02). heise.de berichtete ebenfalls über die Abmahnungen.

Wenn Du schon sagst, dass das Produkt, auf das sich Dein Logo bezieht im Wettbewerb zu Produkten der DT stehen könnte, würde ich es nicht riskieren. Es kommt halt darauf an: in welcher Form die Farbe genutzt wird und für welchen Zweck. Sieht die DT ihre Markenrechte als verletzt an werden sie Dich zwangsläufig abmahnen lassen müssen. Und das bedeutet für den Abgemahnten finanziellen und zeitlichen Aufwand.


Zuletzt bearbeitet von Krycek am Mi 23.08.2006 11:00, insgesamt 4-mal bearbeitet
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JustLemon

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 10:59
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Krycek hat geschrieben:
Habt ihr Quellen?

Soweit ich weiß, ist Magenta (RAL-4010) als Farbmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation von der Deutschen Telekom AG registriert worden. Und damit waren sie nicht die einzigen, die Farbmarken angemeldet haben (ARAL AG, ADAC, Deutsche Post, Deutsche Bahn AG etc.). Es gab diverse Abmahnungen und auch Urteile dazu (z.B. OLG Köln 6 U 121/02). heise.de berichtete ebenfalls über die Abmahnungen.

Wenn Du schon sagst, dass das Produkt, auf das sich Dein Logo bezieht im Wettbewerb zu Produkten der DT stehen könnte, würde ich es nicht riskieren. Es kommt halt darauf an: in welcher Form die Farbe genutzt wird und für welchen Zweck. Sieht die DT ihre Markenrechte als verletzt an werden sie Dich zwangsläufig abmahnen lassen müssen. Und das bedeutet für den Abgemahnten finanziellen und zeitlichen Aufwand.

/ So. Jetzt aber genug am Text editiert *zwinker*


das mag ja richtig sein, trotzdem wird es dem anwender doch nicht verboten sein
den farbton im zusammenhang mit einem anderen visuellen erscheinungsbild zu
bringen. wie soll denn die farbe an sich firmenrechtlich geschützt sein.
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Krycek

Dabei seit: 01.08.2004
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 11:20
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Nicht die Farbe an sich ist geschützt, sondern ihre Verwendung als Markenerkennung in einem definierten Marktsegment. Genau das ist halt schwer abzugrenzen, weshalb man Abmahnungen nicht ausschließen kann.
Entscheidungen auf EU-Ebene versuchen dem Ganzen jetzt eine gewisse Struktur zu geben. Dem stehen aber immer noch die nationalen Bestimmungen entgegen. Das Marken- und Patentrecht ist eine ziemlich diffizile Sache.

Hier gibt es ein wegweisendes Urteil des BGH: Verletzung einer Farbmarke,- BGH, Urteil vom 4. September 2003, AZ: I ZR 23/01

Es hängt nicht nur davon ab, ob Dein Logo die genaue Farbe hat, sondern wie das Logo insgesamt aussieht (gibt es Herkunftshinweise auf den Markeninh.) und wie es verwendet wird.

Abgesehen davon muss die verwendete Farbe ja genau die angemeldete Farbspezifikation (in diesem Fall RAL 4010) treffen.

Und nach meinem ganzen Blablabla:
Das von Dir angegebene c:0, m:100, y:43, K:19 (rechts) sieht irgendwie nicht nach RAL 4010, sondern eher nach Himbeerrot (RAL 3027) oder so etwas aus. Telemagenta wäre eher: C: 10 M: 90 Y: 30 K: 0 (links).





Zuletzt bearbeitet von Krycek am Mi 23.08.2006 12:06, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Probaccardi
Threadersteller

Dabei seit: 14.06.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.08.2006 13:46
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Danke schon mal für die Antworten, ist auf jeden Fall ein heikles Thema. Wenn die Telekom
aber Lust bekommt und zu klagen anfängt - dann wird es teuer - auch wenn man am Ende
Recht bekommt. Ich denke das Risiko gehe ich nicht ein.
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