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Thema: [Recht] Darf mein Chef mir Prüfungsvorbereitung verbieten ? vom 17.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Darf mein Chef mir Prüfungsvorbereitung verbieten ?
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beeviZ
Threadersteller

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Mi 17.03.2004 11:14
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[Recht] Darf mein Chef mir Prüfungsvorbereitung verbieten ?

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wie jeden morgen komm ich heute zur arbeit, mach den rechner an, und geh zu allererst hier ins forum, und guck ob im zwischenprüfungsthread hier irgendwas neues is.
heute wurde ich, wieder mal, dabei von meinem chef beobachtet. er hat mich dann auch gleich zu sich beordert und dann gabs standpredigt.

er hätte nen hals, ich solle wenn ich hier bin arbeiten, und er hätte kein verständnis dafür das ich mich auf der arbeit für die prüfung vorbereite. das soll ich gefälligst zuhause machen.

er würde mir, wenn er nochmal sieht das ich hier im forum oder auf anderen Seiten bin während der arbeitszeit, ne abmahnung schreiben.

kann der mir so einfach, noch bevor er mir irgend ne aufgabe gegeben hat, ich kam wie gesagt gerade erst rein, ne abmahnung schreiben weil ich mich, in der zeit in der ich eh gerade nichts zu tun habe, für die prüfung mittels internet vorbereite?

habe ihm sogar gezeigt in welchem thread ich bin in der hoffnung das er sagt "ok, prüfungsvorbereitung, is in ordnung", aber pustekuchen.
"prüfungsvorbereitung? tzz. das kannste zuhause machen und nicht hier"...


er muss mich ja auch für die berufsschule freistellen. gibts nicht irgend n gesetz was besagt das er mir zeiten einräumen muss, speziell vor den prüfungen, in denen ich mich für mich selbst vorbereiten kann?

käme er bei ner abmahnung wegen sonem grund, sagen wir mal speziell "private internetnutzung, mediengestalter-forum, prüfungsvorbereitung, während arbeitszeit", vor gericht durch als kündigung?
und wie war das? 2 abmahnungen braucht man, dann kommt erst die kündigung, oder? Grins


ich hab gerade sonen hass auf meinen chef. überhaupt. auf alle hier. drecksladen. nach der ausbildung werd ich alles tun damit die hier verrecken. hähähä :evil:


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 09.06.2005 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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twiety

Dabei seit: 28.10.2003
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.03.2004 11:25
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oje.... das hört sich aber bescheiden an.

1. ich meine in der schule gelernt zu haben, dass eine abmahnung ausreicht.

2. google mal nach arbeitszeit und privater internetnutzung. da gabs mal n urteil von wem der auch berufl. mit internet zu tun hatte und es kurz privat genutzt hat. dem/der wurde wenn ich mich recht erinnere ein geringer prozentsatz der az zugesprochen.

3. er ist nicht gezwungen dir prüfungsvorbereitungszeit einzuräumen! (mußte selbst auch urlaub nehmen, damals)

4. trotz aller wut, dein letzter satz is * grmbl * !

versuch doch heut nachmittag nochmal in ruhe mit ihm zu reden, wie er sich das mit deiner vorbereitung vorstellt.
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Evil_Eva

Dabei seit: 19.03.2003
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Verfasst Mi 17.03.2004 11:26
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Re: darf mein chef mir prüfungsvorbereitung verb

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Rechtlich sieht´s anscheinenend so aus http://www.abc-recht.de/ratgeber/internet/urteile/surfen_arbeitzeit.php

Zuletzt bearbeitet von Evil_Eva am Mi 17.03.2004 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Mi 17.03.2004 13:15
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im ausbildunggesetz steht, dass der chef dir den tag vor der theoretischen ABSCHLUSS-prüfung freigeben muss.
mehr nicht. er muss dir nur zeit zum berichtshefte-schreiben geben.
im endeffekt ist er im recht, wie "nett" das ist, ist ne andere frage...

ohren anlegen und stromlinienförmig ab durch die mitte. klingt nicht so, als hätte diskutieren da sinn... lass einfach punkt feierabend alles fallen und surf dann das forum ab. dann kannst du auf deinen arbeitsvertrag und die entsprechenden arbeitszeiten verweisen *zwinker*
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
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Verfasst Mi 17.03.2004 13:16
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also ich weiss, dass ich mir damals 3 tage urlaub genommen habe.
während der arbeitszeit habe ich nicht wirklich gelernt, war auch viel zu wenig zeit für.

ob er dir dafür zeit geben muss, weiss ich nicht.
mit dem surf-recht sieht es glaube ich so aus, dass wenn es dir dein arbeitgeber verbietet, du das akzeptieren musst, ansonsten kann er dih abmahnen.
wenn er nichts konkretes sagt, wird es sozusagen geduldet...
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.03.2004 13:18
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shaly hat geschrieben:
im ausbildunggesetz steht, dass der chef dir den tag vor der theoretischen ABSCHLUSS-prüfung freigeben muss.

FALSCH!
1. gilt das nur für jugendlich (also unter 18jahren), und
2. steht das im jugendarbeitsschutzgesetz *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von webdeveloper am Mi 17.03.2004 13:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.03.2004 13:20
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1. oh, hab ich wohl überlesen Lächel
2. wie konnte ich nur...

also: urlaub nehmen. wie immer.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.03.2004 20:30
Titel

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Jetzt darf dein Chef dir eine Abmahnung schreiben, da er dich darauf hingewiesen hat. Vor allem - da dies offensichtlich nicht das erste mal war.

So sieht es rechtlich aus, das menschliche lass ich mal aussen vor.
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