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windsurferSee
Threadersteller
Dabei seit: 10.12.2003
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Verfasst Sa 03.06.2006 18:45
Titel [Recht] Bild- und Datenklau? |
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Moin,
habe einen Verdacht und schildere kurz die Umstände:
Ich habe von einer Internet-Agentur den Auftrag bekommen, eine Broschüre für eine Firma zu erstellen, weil sie das nicht können. Den Web-Auftritt würden sie dann erledigen... Mit Erfolg! Die Broschüre ist abgesegnet und gedruckt...
Ich habe das Layout entworfen und mir wurden Text und die benötigten Bilder gestellt. Diese habe ich aber meistens bearbeitet/stilisiert/freigestellt/retuschiert... Vorallem die Stilisierung war sehr zeitaufwendig und verbunden mit kreativer Leistung...
Zufällig habe ich mir gestern den Internetauftritt der betreffenden Firma angesehen und musste feststellen, dass mein Layout, wie eigentlich zu erwarten war, Grundlage dieser Seite ist. Obendrauf wurden meine Grafiken und Stilisierten Bilder 1 zu 1 übernommen!
Ok, das ist jetzt vielleicht nicht so schlimm... Aber ich würde doch gerne wissen, ob das rechtens ist!
Meiner Meinung nach, ist das eine klare Urheberrechtsverletzung! Denn mein Angebot galt der Broschüre und nicht der Weiterverwendung im Internet... Vorallem bezüglich der bearbeiteten Bilder... oder?
Was würdet ihr mir raten? Dagegen vorgehen werde ich wohl nicht... Aber hinweisen werde ich ggf. schon!
MfG
Seb
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 06.06.2006 10:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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freakazzzoid
Dabei seit: 20.02.2006
Ort: südliches Österreich
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Verfasst Sa 03.06.2006 18:57
Titel
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Na ja... is mal wieder so ne Sache.
Normalerweise gehört so etwas klar mit einem Vertrag geregelt, dass die bearbeiteten Grafiken, etc nur für dieses Printmedium verwendet werden dürfen.
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windsurferSee
Threadersteller
Dabei seit: 10.12.2003
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Verfasst Sa 03.06.2006 19:26
Titel
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| freakazzzoid hat geschrieben: | Na ja... is mal wieder so ne Sache.
Normalerweise gehört so etwas klar mit einem Vertrag geregelt, dass die bearbeiteten Grafiken, etc nur für dieses Printmedium verwendet werden dürfen. |
sofern nichts anderweitiges ausgemacht ist, beziehen sich die Daten auf das angebotene Produkt, soweit ich weiß...
Grüße
seb
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 03.06.2006 20:08
Titel
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§31 UrhG Abs. 5:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Wenn du laut Rechung/Vertrag für eine Broschüre bezahlt wurdest, darf man deine Leistungen (sofern nichts anderes vereinbart ist) auch nur dort nutzen.
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windsurferSee
Threadersteller
Dabei seit: 10.12.2003
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Verfasst Sa 03.06.2006 20:16
Titel
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| ulmer_hocker hat geschrieben: | §31 UrhG Abs. 5:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Wenn du laut Rechung/Vertrag für eine Broschüre bezahlt wurdest, darf man deine Leistungen (sofern nichts anderes vereinbart ist) auch nur dort nutzen. |
schön! dann steht das sogar im gesetz.. und was tun? einfach lassen? meckern? rechnung schicken? anwalt?
grüße
seb
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 03.06.2006 20:19
Titel
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Rechnung schicken.
Wenn nicht drauf reagiert wird Anwalt einschalten, in der Regel reicht es aber selbstbewusst in einem persönlichen Gespräch klarzumachen das man weiß das man im Recht ist.
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windsurferSee
Threadersteller
Dabei seit: 10.12.2003
Ort: -
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Verfasst Sa 03.06.2006 22:53
Titel
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| ulmer_hocker hat geschrieben: | Rechnung schicken.
Wenn nicht drauf reagiert wird Anwalt einschalten, in der Regel reicht es aber selbstbewusst in einem persönlichen Gespräch klarzumachen das man weiß das man im Recht ist. |
von der agentur erhoffe ich mir evtl. noch weitere aufträge... muss aber nicht sein...
is halt die frage.. soll ich lieber zuerst nett sein und darauf hinweisen oder gleich die rechnung...? Und was soll ich berechnen? Die weitere Verwendung? Einen Missbrauch? Wie soll ich den bemessen...? Ich weiß ja auch nicht, ob die das nochmal verwenden ohne meine Wissen...
mh
grüße
seb
Zuletzt bearbeitet von windsurferSee am Sa 03.06.2006 22:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 04.06.2006 10:01
Titel
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Wenn die „Agentur“ schon beim ersten Auftrag so wenig Respekt vor deiner Arbeit, und vor allem so wenig Professionalität an den Tag legt, dann solltest du dir das genau überlegen ob du auf eine weitere Zusammenarbeit Wert legst.
1. Möglichkeit:
Du gibst nach, in der Hoffnung auf weitere Aufträge. Problem dabei: du hast verspielt, denn wer sich einmal so über den Tisch ziehen lässt, der wird immer so über den Tisch gezogen.
2. Möglichkeit:
Du machst der Agentur freundlich – aber unmissverständlich – klar das sie die über den vorgesehenen und vergüteten Umfang hinausgehende Nutzung zu vergüten hat.
Wenn deine Leistungen so gut waren das man diese auch für die anderen Medien genutzt hat, dann waren sie offensichtlich besser als das was die Agentur selbst zu leisten im Stande wäre. Dementsprechend kannst du mit Selbstbewusstsein an die Agentur herantreten, ihnen eine Zusammenarbeit für die Zukunft anbieten.
3. Möglichkeit:
Du verzichtest künftig auf eine Zusammenarbeit, knallst denen eine Rechnung auf den Tisch, und drohst zur Not mit dem Anwalt.
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