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Thema: [Recht] Beweispflicht: Wer hat Urheberrecht? vom 26.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Beweispflicht: Wer hat Urheberrecht?
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SpiderFX
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.07.2006 00:15
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[Recht] Beweispflicht: Wer hat Urheberrecht?

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Hi,

ich habe mir mal ein paar Gedanken zum Thema Urheberrecht gemacht, da wir in der Agentur momentan folgenden Fall haben: ein Kunde hat sich von uns einen Entwurf eines Prospektes erstellen lassen. Jetzt hat er gesagt, dass unser Preis zu teuer sei und er den Entwurf bei einer anderen Agentur günstiger bekommen würde.
Angenommen er geht nun mit unserem Entwurf zu dieser Agentur und lässt ihn so nachbauen, dann wären wir ja auf Grund des Urheberrechtes im Recht zu sagen, dass er das nicht darf, da es unser Entwurf ist. Nur wie soll soetwas, falls der Fall mal vor Gericht landet, bewiesen werden? Der Kunde könnte ja auch sagen, die Idee stamme nicht von uns, sondern von der anderen Agentur.

mfg
SpiderFX


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 26.07.2006 07:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tertinator

Dabei seit: 03.09.2005
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.07.2006 06:51
Titel

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Wenn er ihn in Auftrag gab, muss er selbstverständlich den Entwurf sowieso bezahlen...

Demnach schnell eine Rechnung schreiben; am besten, bevor die andere Agentur einen Entwurf vorlegen kann …
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.07.2006 08:09
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Auch über die Beauftragung des Entwurfes sollte es Unterlagen geben. Und auf einen Entwurf gehört immer ein Wasserzeichen oder eine andere Kennzeichnug des Urhebers.

Wenn das nicht der Fall ist, könntet ihr es in meinen Augen ruhig auf eine Gerichstverhandlung ankommen lassen. Es gibt bestimmt Unterlagen aus denen hervorgeht, dass der Kontakt zu euch eher hergestellt wurde als zu der anderen Agentur. Außerdem müste man schon eine gute erkkärung finden, warum ihr euch die Mühe machen solltet, nachträglich den Entwurf einer anderen Agentur nachzubauen und dann auch noch auf dem Urheberrecht zu bestehen, obwohl den Auftrag ja offensichtlich schon ein anderer übernommen hat.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 26.07.2006 08:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 26.07.2006 09:34
Titel

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In der Regel lässt man sich vorher einen „Letter of intent“ unterschreiben, um einerseits die schnelle Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, andererseits aber eine rechtliche Absicherung zu haben.

Für Entwürfe lasse ich mir meist auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.
 
easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.07.2006 13:17
Titel

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ulmer_hocker hat geschrieben:
Für Entwürfe lasse ich mir meist auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.


kann man doch durchaus im Letter of intent verankern oder ?

gibt es dafür eine art vordruck, oder hast du dir sowas selbst zusammengestellt ??

denke mir ich werd sowas auch machen. sicher ist sicher. *Thumbs up!*


Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Mi 26.07.2006 13:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dinic

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.07.2006 15:10
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easy-way-design hat geschrieben:
ulmer_hocker hat geschrieben:
Für Entwürfe lasse ich mir meist auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.



gibt es dafür eine art vordruck, oder hast du dir sowas selbst zusammengestellt ??



Das würde mich auch interessieren. Könnteste du mehr dazu schreiben ulmer_hocker?
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 26.07.2006 16:15
Titel

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http://www.bvdw.org/de/data/pdf/letter_of_intent.pdf
 
 
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