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Thema: Recht bei Herausgabe offener Daten vom 28.11.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht bei Herausgabe offener Daten
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Router

Dabei seit: 20.01.2006
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Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2016 09:52
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Sag ich doch...

Mach jetzt kein großes Ding draus, verpack die Daten, lad die Sachen hoch und schick den Link...

Dann machst du einmalig paar Euronen und fertig.

Lächel
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2016 14:14
Titel

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Und wenn dort das Personal wirklich so schnell wechselt, kann es sein, dass in ein oder 2 Monaten wenn deine zurückgeschicktes Dokument wiederverwendet werden soll, eh keiner mehr da ist, der sich damit auskennt. Dann ist der Job schneller wieder bei dir, als du denkst.

Ich kenn solche Szenarien. Hab auch schon erlebt, dass ein Kunde diese Datenherausgabe nur einmal durchexerziert hat, um 'das Horrorszenario' mal durchgespielt zu haben, und zu wissen, wie man da als Dienstleister reagiert. Die haben dann einmal in einer Hauruck-Aktion mehrere Jahre an Daten bekommen und den Aufwand der Rearchivierung und Aufbereitung auch brav bezahlt, und danach nie wieder was zurückhaben wollen ...

... die Jobs kommen nach wie vor ... da hatte nur wer in den oberen Reihen ne kurze Panikattacke.
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