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eLife
Threadersteller
Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 28.11.2016 14:43
Titel Recht bei Herausgabe offener Daten |
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Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Wir haben eine Zeit lang Flyer für jemanden gedruckt und zum Zwecke der Datenkontrolle teilweise von einem Mitarbeiter des Kunden offene Daten erhalten.
Über die Zeit haben wir darin teilweise Änderungen / Aktualisierungen vorgenommen.
Der Mitarbeiter ist mittlerweile nicht mehr beim Kunden und der Kunde möchte nun die offenen Daten von uns haben.
Welche handhabe habe ich? ...vor allem an den Daten, die ich geändert, überarbeitet, aktualisiert habe?
Die Ah´s wurden mir dafür bezahlt, kann ich trotzdem für die offenen Daten Geld verlangen? Wenn ja in welcher Größenordnung?
...laut dem ehemaligen Mitarbeiter liegen die Daten von ihm im übrigen noch auf den Rechnern da...
Danke für die Hilfe.
eM
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.11.2016 14:48
Titel
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Wenn er nicht mehr beim Auftraggeber arbeitet, warum sollte er überhaupt ein Recht auf die Daten haben? Ist der Auftraggeber einverstanden, dass sein ehemaliger Mitarbeiter die Daten erhält? hat der Mitarbeiter die Daten für die Firma erstellt, liegen die Rechte bei der Firma, nicht beim einzelnen Mitarbeiter.
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Router
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Gleich da vorne links...
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.11.2016 14:50
Titel
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Du gibst natürlich nur die aktuellsten offenen Daten raus!!!
Es geht in dem Fall ja nur darum, dass der Kunde die aktuellsten offenen Daten möchte...
Dann ist ja davon auszugehen, dass du in Zukunft nicht mehr die Daten ändern sollst, sondern andere...
Ich denke, du kannst für die Herausgabe der offenen Daten nichts verlangen, daher du damals schon die offenen Daten
bekommen hast und das wichtigste: Die AH´s hast du ja bezahlt bekommen.
Du hast die Daten ja auch "nur" weiterbearbeitet...
Die Daten an sich (auch wenn der Mitarbeiter nicht mehr da ist) waren ja trotzdem im Grunde von der Firma...
Du verstehst, die Urprungsdaten waren ja nicht von dir....
Wenn die Ursprungsdaten allerdings von dir gewesen wären, dann könntest du natürlich etwas für die Herausgabe verlangen...
Zuletzt bearbeitet von Router am Mo 28.11.2016 14:56, insgesamt 3-mal bearbeitet
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eLife
Threadersteller
Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 28.11.2016 15:13
Titel
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@Astro Nicht der Mitarbeiter will die Daten, sondern sein ehemaliger Arbeitgeber
@Router ...das ist halt die Frage, ob durch die Änderungen ein gewisser Teil "geistiges Eigentum" entstanden ist, für den die "nutzungsrechte" noch bei mir liegen...
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Router
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Gleich da vorne links...
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.11.2016 15:20
Titel
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eLife hat geschrieben: | @Astro Nicht der Mitarbeiter will die Daten, sondern sein ehemaliger Arbeitgeber
@Router ...das ist halt die Frage, ob durch die Änderungen ein gewisser Teil "geistiges Eigentum" entstanden ist, für den die "nutzungsrechte" noch bei mir liegen... |
Ich weiss ja nicht, wie weit du die Daten verändert hast, ob es nur ein bisschen Text war oder größere Grafische Eingriffe...
Wenn es größere Grafische Eingriffe waren (für die du ja schon Geld bekommen hast) kannst du evtl. sagen, du möchtest für die offenen Daten einen geringen Zuschlag von ... Euro, weil du die Daten soweit verändert hast, dass der vorausgehende Zustand nur durch einen hohen Arbeitsaufwand wiederherzustellen wäre.
Daher die Ursprungsdaten ja aber der Firma noch vorliegen, wird das nicht viel bringen und ich würde die Daten unentgeltlich herausgeben.
Du kannst noch etwas für das "verpacken" der Daten und den dir hieraus entstehenden Aufwand verlangen.
Die Nutzungsrechte gehen nur auf dich über, wenn es bei der Übergabe der damaligen Originaldaten so vereinbart wurde.
Nur weil du die offenen Daten zum ändern bekommen hast, gehören diese ja nicht automatisch dir.
Zuletzt bearbeitet von Router am Mo 28.11.2016 15:25, insgesamt 3-mal bearbeitet
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.11.2016 15:33
Titel
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eLife hat geschrieben: | ...
@Router ...das ist halt die Frage, ob durch die Änderungen ein gewisser Teil "geistiges Eigentum" entstanden ist, für den die "nutzungsrechte" noch bei mir liegen... |
Kommt drauf an...
Bei einer Skala von 0 bis 10, wo würdest du deinen eigenem Beitrag zu dem Flyer selbst einschätzen zwischen:
- „rein handwerkliche Aktualisierungen von neuen Daten und Fehlerkorrekturen“
bis
- „durch die Neugestaltung des Arrangements entstand eine Komposition welche wegbereitend für eine neue Kunstepoche einzustufen ist“
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eLife
Threadersteller
Dabei seit: 24.04.2009
Ort: Freiberg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 28.11.2016 15:40
Titel
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Zitat: | Bei einer Skala von 0 bis 10, wo würdest du deinen eigenem Beitrag zu dem Flyer selbst einschätzen zwischen:
- „rein handwerkliche Aktualisierungen von neuen Daten und Fehlerkorrekturen“
bis
- „durch die Neugestaltung des Arrangements entstand eine Komposition welche wegbereitend für eine neue Kunstepoche einzustufen ist“ |
...bei 1-2 ...es sind Textpassagen geändert worden, Adressen angepasst, ggf Bilder getauscht und ein Organigramm etwas umgestaltet...bissl gerückt...
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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.11.2016 15:50
Titel
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eLife hat geschrieben: | ...es sind Textpassagen geändert worden, Adressen angepasst, ggf Bilder getauscht und ein Organigramm etwas umgestaltet...bissl gerückt... |
Das sind Korrekturen für die ihr bereits bezahlt wurdet. Gebt die Daten raus und gut ist ... ist ja olbern
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